Durch Kants Terminologie fixiertes Bestimmungspaar.
A priori ist ↗Erkenntnis, wenn sie, von der ↗Erfahrung unabhängig, nur in der ↗Vernunft begründet, klar und gewiss ist und sich durch Notwendigkeit und strenge Allgemeinheit auszeichnet.
Apriorischer Erkenntnis ist gar nichts Empirisches beigemischt.
A posteriori hingegen ist jenes Erkennen, das durch Erfahrung (empirisch) gewonnen und begründet wird.
(Kant: KrV, 2. Aufl. 1787, Einl.)
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A priori ist ↗Erkenntnis, wenn sie, von der ↗Erfahrung unabhängig, nur in der ↗Vernunft begründet, klar und gewiss ist und sich durch Notwendigkeit und strenge Allgemeinheit auszeichnet.
Apriorischer Erkenntnis ist gar nichts Empirisches beigemischt.
A posteriori hingegen ist jenes Erkennen, das durch Erfahrung (empirisch) gewonnen und begründet wird.
(Kant: KrV, 2. Aufl. 1787, Einl.)
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MfG B.