Hallo Gerhard,
sorry, aber was ist eine Reitplakette? Ich nehme an, es hat was mit Pferdereiten zu tun?
Gruß!
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so was wie ein Kennzeichen für Pferde,..wird aber nicht am Pferd festgeschraubt ;)
Aut viam inveniam aut faciam
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Guten Abend zusammen,
nun der Preis für die Reitplakette ist Jährlich zu zahlen und wenn ich mich richtig erinnere ist es auf eine Person gebunden. Da macht es auch nur Sinn, dass die erste Plake 14,00 € kosten und bei Verlängerung 5,40 €.
Gruß
Gerhard
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24-06-2011, 22:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-06-2011, 22:09 von d.n..)
Kostet nich mehr als 1-2 Bier und ne currywurst
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(24-06-2011, 09:50)d.n. schrieb: so was wie ein Kennzeichen für Pferde,..wird aber nicht am Pferd festgeschraubt ;)
Das Pferdekennzeichen wird am Zaumzeug in Kopfnähe des Pferdes angebracht, solange der jeweilige Reiter gerade auf dem Pferd reitet.
Ein Nachteil hat die ganze Sache, wenn ein solches Pferdekennzeichen abhanden kommt und ein anderer unberechtigt damit Reitet und sich nicht ordnunggemäß verhällt kann der Registrierte Benutzer damit ein Problem bekommen.
Eben! Sag ich doch...sorry, schrieb ich.
Bei den tausenden von Fahrrädern völlig undiskutabel. Heute sind zwei Bekannte auch mit meinem Rad losgefahren. Wären sie also auffällig geworden, hätte ich die "Ar*karte".
Abgesehen vom Verwaltungsaufwand, diese Art von Praxis ist dermaßen wirklichkeitsfremd, daß jede Diskussion ad absurdum geführt werden kann.
Wenn ich einen platten Reifen habe und mal schnell mit dem Rad des Nachbarn unterwegs bin, geht es doch schon los. Komme ich in eine Kontrolle, darf ich nachweisen, daß ich kein Dieb bin...
Leute, bitte mal auf den Boden zurück!
Gruß und Gute Nacht!
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Hallo Alwin,
bei Deinen Bekannten hättest Du ja schließlich sagen können, wer gefahren wär.
Auch bei jedem Knöllchen vom Auto gibt es die Möglichkeit, den tatsächlichen Fahrer anzugeben.
Und so schnell, wie Du es beschreibst ist das mit dem Verdacht auf Diebstahl auch nicht.
Ich denke, da siehst Du die ganze Angelegenheit als ein wenig zu krass an.
Gruß
Gerhard
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Guten Tag zusammen,
wenn zum Beispiel jemand mit einem Fahrrad einen schweren Unfall verursacht und nicht privathaftpflichtversichert ist, dann hat er ein Problem, weil zwar Versicherungen bezahlen, aber dann auf ihn Rückgriff nehmen. Jenachdem, wie viel das kostet, kommt er nie mehr aus den Schulden raus. Wenn dann eine Pflichthaftpflichtversicherung nach Schweizer Modell vorhanden wäre, wäre er geschützt gewesen.
Gruß
Gerhard
Gerhard schrieb:bei Deinen Bekannten hättest Du ja schließlich sagen können, wer gefahren wär. Stimmt nicht ganz. Ich hätte nur sagen können, wer vermutlich gefahren ist, aber auch nicht wann und auch nicht, ob noch jemand anderes vertraulich ausgeliehen hatte.
Da müßte man im Grunde genommen die Mofa- /Mopedregulierung übernehmen, damit wäre dann auch eine entsprechende Haftpflicht geklärt. Fragt sich nur, ab welchem Alter das dann bindend sein sollte. Und darf ein bspw. 5-jähriger, der eben Rad fahren gelernt hat, dann auch fahren?
Dann käme gleich die nächste Problemstellung: Was macht man mit den "Rollbrettern" (komme nicht auf den Namen, sorry)? Inliner gelten bekanntlich als Fußgänger. Die "Rollbretter" düsen nach meiner Beobachtung häufig aggressiver durch die Landschaft als die Radler, weil sie auch "bessere" Möglichkeiten dazu haben.
Worauf ich hinaus will, im nicht-motorisieren Bereich ist es meiner Ansicht nach - oder nach meiner bisherigen Erkenntnis - kaum möglich, eine wirkliche Grenze zu ziehen. Wenn ich als Fußgänger einen teuren Unfall verursache und keine Privathaftplicht habe, stehe ich so unglücklich da wie der Radfahrer ohne Versicherung. Somit müßte also eine Haftpflicht für jeden Bürger, der zur Haftung herangezogen werden kann, verpflichtend abgeschlossen werden... Oder, sehe ich da etwas falsch?
Gruß
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Hallo Alwin,
so wie ich das sehe ist die Haftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung und diese Haftpflichtversicherung würde ich jedem dringlich empfehen.
Gruß
Gerhard
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Bei fünfjährigen oder jüngeren Kindern ist das, so weit mir bekannt, noch eine ganz andere Frage.
Es kommt sich da wohl auf die Haftpflichtversicherung der Eltern an und ob eine Aufsichtspflichtverletzung vorhanden war.
Möglicherweise sind Situationen denkbar, wo keiner für einen eventuell entstehenden Schaden haftet, wenn zum Beispiel die Aufsichtspflicht gar nicht verletzt wurde.
Dazu möchte ich mich jedenfalls nicht verbindlich äußern.
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Hallo zusammen,
immer wieder muß ich feststellen, wie krass es ist, dass sich viele Fahrradfahrer an keinerlei Regeln halten und rücksichtslos einfach losfahren. Teilweise kommt mir das schon wie russisches Roulette vor.
Letztens, wo ich vor einer roten Ampel vor einer vielbefahrenen Hauptverkehrsstraße anhielt kam mir ein Fahrradfahrer entgegen, der es gerade noch vor dem anfahrenden Verkehr der Straße schaffte, den rettenden Fußweg zu erreichen.
Aber auch die Fußgänger, die bei Dunkelheit in dunkler Kleidung mitten über die vielbefahrene Hauptverkehrsstraße gehen gefährden sich und andere.
Gruß
Gerhard
(09-10-2011, 14:06)Gerhard schrieb: Aber auch die Fußgänger, die bei Dunkelheit in dunkler Kleidung mitten über die vielbefahrene Hauptverkehrsstraße gehen gefährden sich und andere.
Aber auch die Haus - und Wildtiere müssten eine reflektiierende ID auf den Allerwertesten gebrannt bekommen. Das einzige Problem sind dann die Vögel, die auf Windschutzscheiben "ausscheiden" und der Fahrer des Automobils dadurch das Lenkrad verreißt.
Wäre es nicht einfacher dem Autofahrer mehr "Umsicht" aufzuerlegen oder Autos generell zu dezimieren?
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11-10-2011, 12:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-10-2011, 13:03 von petronius.)
(20-06-2011, 08:11)d.n. schrieb: Gab dazu eine Untersuchung des ÖAMTC (Österreichischer Autofahrerclub, vergl ADAC)
Bei optimalen Wetterbedingungen wurden insgesamt 3.063 Radfahrer an vier neuralgischen Verkehrsknotenpunkten registriert und "gecheckt". Das Gesamtergebnis fiel einigermaßen ernüchternd aus: 259 Radler (8,5 Prozent) ignorierten das Rot der Ampeln, 2.184 (71 Prozent) waren ohne Helm, 246 (acht Prozent) mit Musikbeschallung in den Ohren, also "zugestöpselt", unterwegs, und 347 (11,3 Prozent) benützten statt des vorhandenen Radwegs die Straße
rote ampeln gelten natürlich für radfahrer genauso wie für autofahrer oder fußgänger (die laufen auch bei rot drüber, wenn grad kein querverkehr ist)
helm ist nicht pflicht
den anteil der autofahrer in rollenden verstärkeranlagen schätze ich auf mindestens ebenso hoch, von jogern und sonstigen fußgängern mal ganz zu schweigen
vorhandene radwege sind oft eine zumutung - entweder schlaglochpiste oder zugeparkt oder grade mal ein farbstrich auf dem bürgersteig, sodaß man um die fußgänger slalom fahren muß. und kein autofahrer hat einen radfahrer auf dem radar, wenn er an der kreuzung plötzlich aus dem nirvana des radwegs auftaucht. schon aus gründen meiner eigenen sicherheit verweigere ich viele radwege und nehme lieber gut sichtbar am straßenverkehr teil
letztlich also viel lärm um nichts, sturm im wasserglas. bedient aber ein schönes feindbild
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(21-06-2011, 22:47)Ekkard schrieb: Zweitens denke ich mehr an eine Bürgernummer für radfahrende Bürger, die diese bei Benutzung irgendeines Fahrrades im Straßenverkehr am besten auf dem Rücken an ihrer Kleidung anbringen (wie beim Radrennen)
da hat der blockwart aber nicht weit genug gedacht
ich fordere die gut sichtbar zu tragende bürgernummer auch für jeden fußgänger und sonstigen verkehrsteilnehmer. sowie für die den gehsteig zuscheißenden hunde, die in der innenstadt allgegenwärtigen luftratten und als allererstes natürlich für die polizei
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