Umfrage: Bist Du für Kennzeichen am Fahrrad?
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Ja
62.50%
5 62.50%
Nein
37.50%
3 37.50%
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Kennzeichen für Fahrrader! Bitte!
#16
Wieso sollten wir über all die Dinge sprechen, über die du sagst, es sei darüber kein Wort gefallen. Es geht ja hier um Radfahrer, nicht um Autofahrer.

Und nur weil sich zweifellos viele Autofahrer nicht an die Verkehrsregeln halten, heisst das nicht, dass es darum Velofahren "auch dürften".
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#17
@Romero
Offensichtlich hast Du die ersten beiden Absätze zufällig überlesen, da geht es alleine um das Problem einer (un)möglichen Registrierung der Fahrräder.

Offensichtlich hast Du auch in den bisherigen Postings in diesem Thread überlesen, wie aus Sicht der Autofahrer das Radfahren von einigen Verkehrsteilnehmer gesehen wird.

Kommt mir so vor, als sei es für Dich zu komplex, aber da irre ich bestimmt!

Gruß
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#18
Sorry, wäre fast Doppelposting geworden, da #17 nicht mehr zu sehen war...

Gruß
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#19
Hallo,

Nachdenken ist meiner Meinung ein guten Tip.

Hier sollen die Radfahrer zum Nachdenken angeregt werden.

Ich kenne den Straßenverkehr aus sicht des Fahrradfahrers und

eben auch aus Sicht des Autofahrers.

Und es ist eben so, dass ein Fahrradfahrer ohne Licht und eventuell noch in dunkler Kleidung bei Dunkelheit im Straßenverkehr viel schlechter und später gesehen wird, als wenn er mit Beleuchtung und heller eventuell sogar reflektierender Kleidung fährt.

In letzter Zeit haben mich als Fahrradfahrer andere Fahrradfahrer mehr in Gefahr gebracht als Autofahrer.

Gruß
Gerhard

P.S.: Autos haben Kennzeichen und die Fahrer können auf diese Weise festgestellt werden.
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#20
(21-06-2011, 20:45)alwin schrieb: ein Fahhrad soll also identifizierbar sein. Meine gestellte Frage, woran die Identifizierung gebunden werden soll, wurde bislang nicht beantwortet.
Erstens haben Fahrräder eine Rahmennummer. Zweitens denke ich mehr an eine Bürgernummer für radfahrende Bürger, die diese bei Benutzung irgendeines Fahrrades im Straßenverkehr am besten auf dem Rücken an ihrer Kleidung anbringen (wie beim Radrennen). Das beantwortet auch gleich deine zweite Frage. Es ist gleichgültig, ob das Rad schon seit ewig im Keller verstaubt oder nagelneu ist.

(21-06-2011, 20:45)alwin schrieb: Was tritt ein, wenn Fahrräder geklaut bzw. die Nummerschilder geklaut werden, haftet hier der ursprüngliche Halter, der wo bitte dann registriert ist? Wer kommt für die Kosten überhaupt auf?
Nun man kann Rahmennummer und ein Foto zusammen mit der Nummer registrieren. Bei dem System "Bürgernummer" spielt es keine Rolle, auf wessen Fahrrad du radelst. Eine "Bürgernummer" zu klauen, ist letztlich dasselbe wir Urkundenfälschung (fremde Personalpapiere). Kein unbekanntes Problem.

(21-06-2011, 20:45)alwin schrieb: Nächste Ebene: Dann bitte auch Kennzeichnung für Fußgänger, die sich rüpelhaft im Straßenverkehr benehmen und sich per pedes sehr schnell entziehen können!
Passt!

(21-06-2011, 20:45)alwin schrieb: Daß Radfahrer von Autofahrer durch zugeparkte Radwege auf die nicht vorgesehene Straße gezwungen werden, bislang kein Wort!
Was hat das mit der Kennzeichnung von Radfahrern zu tun? Die parkenden Autos haben Kennzeichen. "Man" (z. B. die Damen mit den Hoheitsrechten) muss sie nur abschleppen lassen - das "lernt" Eusa_naughty.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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#21
Zitat:Nun man kann Rahmennummer und ein Foto zusammen mit der Nummer registrieren. Bei dem System "Bürgernummer" spielt es keine Rolle, auf wessen Fahrrad du radelst. Eine "Bürgernummer" zu klauen, ist letztlich dasselbe wir Urkundenfälschung (fremde Personalpapiere). Kein unbekanntes Problem.
Und woher wird das Personal genommen, die bspw. kontrollieren, ob gezeigte "Bürgernummer" mit dem eingesetzten Fahrrad übereinstimmen? Die Manipulierungsmöglichkeit ist doch hier völlig offen.
Wie soll bspw. der Registrierungs- und Kontrollaufwand geregelt werden? Der Gesetzgeber kommt ja heute bereits seinen Pflichten im Gesetzgebungsverfahren nicht nach...
Mittlerweile fahren bei uns ausgewiesene Kräfte des Ordnungsamtes per Fahrrad durch die Fußgängerzone, um Schnellfahrer zu stellen. Mehr (und lohnender) sind sie allerdings damit beschäftigt, Kippensünder zu stellen. Da rauscht dann schon mal ein flitziger Botenfahrer vorbei (übrigens bis auf ein paar Jugendliche hier die einzigen, die entsprechend auffallen) und die beiden Kontrolleure haben nicht einmal mehr Zeit und Gelegenheit, einen solchen Fahrer per Fernglas zu erfassen, geschweige denn, die Verfolgung aufnehmen zu können.

Gruß
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#22
(21-06-2011, 22:15)alwin schrieb: @Romero
Offensichtlich hast Du die ersten beiden Absätze zufällig überlesen, da geht es alleine um das Problem einer (un)möglichen Registrierung der Fahrräder.

Offensichtlich hast Du auch in den bisherigen Postings in diesem Thread überlesen, wie aus Sicht der Autofahrer das Radfahren von einigen Verkehrsteilnehmer gesehen wird.

Kommt mir so vor, als sei es für Dich zu komplex, aber da irre ich bestimmt!

Gruß


Was für dich nicht wieder alles Offensichtlich ist. Auf die ersten beiden Absätze habe ich mich daher offensichtlich Icon_cheesygrin nicht bezogen. Mir hingegen kommt es so vor, als wäre es dir nicht begreiflich, dass das Thema sich durchaus um die Sicht von Autofahrern (aber auch Fussgängern) bezgl. Radfahrern dreht, nicht aber um die Sicht von Radfahrern und Fussgängern was Autofahrer betrifft.

Dein letzter Satz, eindeutig eine Spitze, die meine Intelligenz in Frage stellt, wäre übrigens auch nicht nötig gewesen, unterstreicht aber schön deinen Charakter.
Sogar Ekkard stimmt mir zu, dass dein Kommentar bzgl. der Autofahrer nichts mit dem Thema Kennzeichnung von Radfahrern zu tun hat. Icon_cheesygrin
Dann gilt dein letzter Satz an mich wohl auch für Ihn?


(21-06-2011, 22:47)Ekkard schrieb:
(21-06-2011, 20:45)alwin schrieb: Daß Radfahrer von Autofahrer durch zugeparkte Radwege auf die nicht vorgesehene Straße gezwungen werden, bislang kein Wort!
Was hat das mit der Kennzeichnung von Radfahrern zu tun? Die parkenden Autos haben Kennzeichen. "Man" (z. B. die Damen mit den Hoheitsrechten) muss sie nur abschleppen lassen - das "lernt" Eusa_naughty.
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#23
@Romero
Mitnichten. Leider hast Du meine Ironie nicht erkannt...

Die angesprochene Art einer Bürgernummer kann in der Praxis nicht funktionieren. Es gibt keinerlei Verläßlichkeit, daß die angegebene Nummer auf dem Kleidungsstück mit der des Fahrrades übereinstimmt.
Bei Flucht und Trennung von Radfahrer und Rad ist die Koppelung ohnehin weg. Das Rad ist nicht mehr identifizierbar.
Da halte ich eine hier praktizierte Lösung für effizienter: Neben den ausgewiesenen Streifen (auf Rad) des Ordnungsamtes verkehren für "Otto normalo" nicht erkennbare Zivilstreifen durch die Stadt - eben nicht nur in der Fußgängerzone (die für Radfahrer frei ist)! Seitdem vor ca einem Jahr eine massive Kritik seitens Autofahrer, Fußgänger und Radfahrerclubs an der Praxis der Radfahrmöglichkeiten entstanden war und sich auch einiges zum positiven geändert hat, ist der Anteil der Unfälle jeglicher Art mit Radbeteiligung um über 50% zurück gegangen.
"Ahndungswürdige" Radfahrer werden häufig nach scheinbar erfolgreicher Flucht über entsprechenden Funkkontakt meistens eben durch die Zivilstreifen dann eben doch festgenommen. Das hat sich herumgesprochen.
Obwohl auch viele "Insider" die Zivilstriefen mittlerweile vom Gesicht her kennen, wird auf Grund der "drohenden Gefahr" bei entsprechendem Verhalten dennoch ins Netz der Gesetzeshüter zu fallen, mittlerweile ein sehr starkes kooperatives Verhalten an den Tag gelegt. Selbst Inlineskaters bzw die mit den Brettern haben es zu spüren bekommen und verhalten sich bei Kenntnis der Lage nicht mehr so verantwortungslos. Die "anderen" müssen die Erfahrung unter Umständen erst mal machen, dann kommt auch da die Einsicht, daß es so nicht gehen kann!
Es geht also, auch ohne Kennzeichnungspflicht! Man muß nur die für die gegebene Örtlichkeit richtige Idee auch umsetzen!

Gruß
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#24
(22-06-2011, 08:53)alwin schrieb: @Romero
Mitnichten. Leider hast Du meine Ironie nicht erkannt...

Leider tarnt sich deine Ironie nicht selten gut als versteckte Beleidigung und ist daher in der Tat oft schwer zu erkennen.


(22-06-2011, 08:53)alwin schrieb: Die angesprochene Art einer Bürgernummer kann in der Praxis nicht funktionieren. Es gibt keinerlei Verläßlichkeit, daß die angegebene Nummer auf dem Kleidungsstück mit der des Fahrrades übereinstimmt.
Bei Flucht und Trennung von Radfahrer und Rad ist die Koppelung ohnehin weg. Das Rad ist nicht mehr identifizierbar.
Da halte ich eine hier praktizierte Lösung für effizienter: Neben den ausgewiesenen Streifen (auf Rad) des Ordnungsamtes verkehren für "Otto normalo" nicht erkennbare Zivilstreifen durch die Stadt - eben nicht nur in der Fußgängerzone (die für Radfahrer frei ist)! Seitdem vor ca einem Jahr eine massive Kritik seitens Autofahrer, Fußgänger und Radfahrerclubs an der Praxis der Radfahrmöglichkeiten entstanden war und sich auch einiges zum positiven geändert hat, ist der Anteil der Unfälle jeglicher Art mit Radbeteiligung um über 50% zurück gegangen.
"Ahndungswürdige" Radfahrer werden häufig nach scheinbar erfolgreicher Flucht über entsprechenden Funkkontakt meistens eben durch die Zivilstreifen dann eben doch festgenommen. Das hat sich herumgesprochen.
Obwohl auch viele "Insider" die Zivilstriefen mittlerweile vom Gesicht her kennen, wird auf Grund der "drohenden Gefahr" bei entsprechendem Verhalten dennoch ins Netz der Gesetzeshüter zu fallen, mittlerweile ein sehr starkes kooperatives Verhalten an den Tag gelegt. Selbst Inlineskaters bzw die mit den Brettern haben es zu spüren bekommen und verhalten sich bei Kenntnis der Lage nicht mehr so verantwortungslos. Die "anderen" müssen die Erfahrung unter Umständen erst mal machen, dann kommt auch da die Einsicht, daß es so nicht gehen kann!
Es geht also, auch ohne Kennzeichnungspflicht! Man muß nur die für die gegebene Örtlichkeit richtige Idee auch umsetzen!

Gruß

So eine Kontrolle wäre durchaus auch eine Möglichkeit, v.a. wenn sie - wie du sagst - bereits praktiziert wird. Dann kann man auf Erfahrungswerte zurückgreifen.
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#25
@Romero
Ok, werde versuchen, es in Zukunft deutlicher zu machen!

Diese Praxis in HN ist natürlich auch nicht von selber gekommen. Da haben alle beteiligten "Parteien" jahrelang darauf hingewirkt, bis die Verwaltung reagierte. Anfangs wurden hier Dienstfahrräder gar nicht genehmigt, weil das Radfahren innerhalb der Stadt zu gefährlich erschien!

Mittlerweile klappt es fast reibungslos, daß an den Hauptverkehrsstraßen Radfahrer und Fußgänger sich "gleichberechtigt" die Bürgersteige teilen, sofern eine Parallelführung über Seitenstraßen nicht möglich ist. Obwohl nach Haushaltsplan pro Jahr ca 200.000 € für das Radfahrnetz zur Verfügung gestellt werden sollen, umgesetzt werden i.d.R. knappe 50.000 €! Das mal so nebenbei!

Gruß
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#26
Also als "gesetzeshüter" kann ich nur sagen: egal was, hauptsache es hilft. Mir persöhnlich schwebt zb, eine kostenlose Fahrradregistrierung mit "Kennzeichen" vor. das könnte zb von Autofahrerclubs ( bei euch ADAC, bei uns ARBÖ oder ÖAMTC) aus erfolgen,..Bedingung für "Zulassung" ist ein Basisverkehrskurs (ihr glaubt nicht, wieviele Radfahrer nicht einmal die Rechtsvorrangregel kennen), sowie eine Überprüfung des Rades ( nachfolgend zb alle 3 Jahre) auf Verkehrssicherheit (ich erinnere mich mit schaudern an einen Zeitungszusteller, den ich um 3 Uhr früh angehalten habe, WEIL ER MIT DEN FÜSSEN GEBREMMST HAT, .... das Fahrrad hatte keine funktionierenden Bremsen!!!) sowas dient der allgemeinen Verkehrssicherheit, ebenso kann ein gestohlenes Fahrad leichter registiert werden, so wie du auch einen diebstahl deines Autos anzeigst (anzumerken wäre, dass mittlerweile manche #MTB´s mehr kosten als ein Gebrauchtwagen)
Aut viam inveniam aut faciam
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#27
@dn
Wie soll ein gestohlenes Fahrrad an Hand eines solchen Kennzeichens denn identifiziert werden können? Kennzeichenschilder können ausgetauscht werden - und aus der Traum. Die Überprüfung mit einer Rahmennummer dürfte wohl reichlich aufwendig sein... Selbst bei kleinen Krafträdern wie Mofas oder Mopeds kommt es lediglich bei einer Verkehrskontrolle oder Unfall wirklich zum Vorschein, daß das Vers.-Kennzeichen nicht zum Krad gehört. - Und zuletzt noch eine Frage: Wer soll die enormen Verwaltungskosten einer Registrierung, wie immer die aussehen sollte, denn übernehmen?

Gruß
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#28
Guten Tag zusammmen,

die Registrierungskosten wird wohl der Fahrradfahrer übernehmen und die sind ja schließlich einamlig.

In der Schweiz ist eine Registrierung vorgeschrieben und dort ist eine Haftpflichtversicherung damit verbunden.

In Deutschland ist gilt die privaten Haftpflichtversicherung auch für das Fahrrad.

Gruß
Gerhard
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#29
Dann würde das Radfahren für etliche Kinder unerschwinglich. Und was machen Familien mit mehreren Rädern? Oder was ist bei Mehrfamilienhäuser, wo Räder auch untereinander getauscht werden?

Wenn ich an Städte denke, wo das Rad im Grunde genommen das beste Fortbewegungsmittel ist...

Und was ist ist, wenn ich ein Fahrrad verschenke, verkaufe?

Gruß
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#30
Hallo Alwin,

wenn die Gebühren für die Fahrradkennzeichen in etwa so hoch wären wie die der Reitplakette, dann dürfte das kein ernsthaftes Hindernis fürs Fahrradfahren sein.

Eine Reitplakette kostet ohne Reitabgabe einschließlich Registrierung und Plakette bei Neuantrag 14,00 € und bei Verlängerung einschließlich Plakette je Jahr 5,40 € in Aachen.

Gruß
Gerhard
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