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Agape
#1
1.

Agape (Liebe, Nächstenliebe, Liebesmahl, abgeleitet von griech. ἀγαπᾶν = wertschätzen, vorziehen) ist in paganen Texten bis ins 3. Jh nC nicht belegt. Im ↗NT wird der Ausdruck sowohl für die allesumfassende Liebe Gottes (die Liebe Jesu Christi) als auch für die Liebe der Menschen zu Gott (Mk 12,30) verwendet. Ebenso für die (nichtsinnliche) Liebe der Menschen zu- und füreinander (Mk 12,31) (lat. caritas).

In der ↗Septuaginta wird Agape (für Wörter des hebr. Stammes ahab) sowohl für eheliche (Gen 24,67), sinnliche (Hld) und elterliche Liebe (Gen 22,2) als auch für die Liebe Gottes und die Liebe zu Gott, Freundschaft (1Sam 18,1), Nächsten-, Fremdenliebe (Lev 19,18 u. 19,33f.; Dtn 10,18f.) gebraucht.

Nächstenliebe (Agape), die auch den Feind miteinschließt (Mt 5,44; Lk 6,27), ist zentrale Forderung der Ethik ↗Jesu.

Bei ↗Paulus ist Agape die Liebe Gottes, die durch den Hl. Geist in unsere Herzen gegossen ist (Röm 5,5) ebenso wie die Liebe Jesu, der für alle gestorben ist (2Kor 5,14). In Gal 5,14f. zitiert Paulus Lev 19,18, somit ist Nächstenliebe auch Erfüllung des Gesetzes.

In der johanneischen Theologie geht Agape aus Gottes Liebe zur Welt über die Beziehung von Vater und Sohn (Joh 3,16.35) auf Menschheit nieder.

2.

Seit dem 2. Jh wird mit Agape auch ein↗liturgisch geprägtes, mit der ↗Eucharistie verbundenes und vom ↗Bischof genehmigtes (Ign.Smyrn. 8,2) Sättigungsmahl einer Christengemeinde bezeichnet. Nach und nach werden daraus von der Eucharistie getrennte, gesellige Mahlfeiern. Ab dem 3. Jh ist Agape Teil der Caritas (Witwen-Agape, Armenfürsorge). Im 4. Jh werden Agape-Feiern in Kirchenräumen verboten (Synode v. Laodicea c. 28).

In neuer Zeit wird im Rahmen von Gottesdiensten wieder Agape (fallweise mit der Eucharistie verbunden) gefeiert. Geregelt ist das (für Deutschland) durch die "bischöflichen Richtlinien für die Gestaltung von Messfeiern für kleine Gemeinschaften" vom 24.9.1970.

3.

(Hl.) Agape, wurde nach der ↗Legende 304 unter ↗Diokletian auf Befehl des Präfekten Dulcitius verbrannt. Gedenktag 1.4. (in d. Ostk. 5., 16.4., 22.12.).


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MfG B.
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