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Absonderung
#1
1. Selbstabsonderung

Sich durch Abgrenzung zu definieren (und sich damit vor Assimilation zu schützen), gehört zu den Grundanliegen religiöser Gemeinschaften. Die Absonderung ist in den Vorstellungen von ritueller ↗Reinheit und ↗Heiligkeit (in verschiedenen Stufen) begründet. Durch Verhaltensvorgaben (Speise-, Bekleidungsvorschiften, etc.) wird der Kontakt zu Außenstehenden (Fremdkulten) erschwert. In der Antike bewertete man die Selbstabsonderung von  Religionsgemeinschaften, zB die im ↗Judentum sehr geschätzten Mahlgemeinschaften, als Menschenhass (odium humani generis). Das Judentum selbst hingegen wertete sie als Bekenntnisakte, als Erfüllung des Gotteswillens und Kennzeichen der ↗Erwählung

2. Ghettoisierung

In christlichen und  islamischen Gesellschaften kam es nicht selten zu diskriminierenden Absonderungsmaßnahmen gegen die jüdische Minderheit. Solche Maßnahmen waren vor allem durch aufgezwungene Bekleidungsvorschriften und durch die Zuweisung  von Wohnvierteln bestimmt.Im Kirchenstaat wurden ab 1555 (von Papst ↗Paul IV. verfügte) abgesonderte Judenviertel eingerichtet, die später (nach dem Judenviertel in Venedig) Ghettos benannt wurden. Auch im islamischen (vornehmlich schiitischen) Herrschaftsbereich kam es in der ↗Neuzeit zu religiös begründeten erzwungenen Ghettoisierungen.


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MfG B.
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