Bezeichnung von Handlungen des Aufhebens und des Wegnehmens, insbesondere in der Bedeutung von Amtsentzug oder Gesetzesaufhebung. Als spezielle Rechtsform für den Amtsentzug dürfte d. A. erst ab der Zeit der ↗Gracchen Anwendung gefunden haben.
Im islamischen Sprachgebrauch wird unter Abrogation die Aufhebung von ↗Koranversen aufgrund göttlicher Anweisung (Sure 10:15) verstanden. Gott hat über seine Offenbarung freie Verfügungsgewalt. Wenn er es für nötig hält, hebt er Verse auf und ersetzt sie durch bessere (2:106).
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Im islamischen Sprachgebrauch wird unter Abrogation die Aufhebung von ↗Koranversen aufgrund göttlicher Anweisung (Sure 10:15) verstanden. Gott hat über seine Offenbarung freie Verfügungsgewalt. Wenn er es für nötig hält, hebt er Verse auf und ersetzt sie durch bessere (2:106).
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MfG B.