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Religionsunterricht im säkularen Staat
#31
Franziskus schrieb:Deutschland, Europa nicht mehr christlich geprägt? Habe ich etwas verpasst oder ist dort auf einmal auch die Mehrehe erlaubt, darf nun ein Bruder mit seiner Schwester schlafen, ist Homosexualität nicht immer noch für viele eine Problem und der Islam nicht gar bedrohend für unsere Werte usw. usw.
Richtig. Die Religionsverkündigung liegt im Rahmen der Kontrolle der entsprechenden religiösen Gemeinschaft. Das wird sich auch beim Islam nicht ändern, unabhängig von den Schwierigkeiten einer Richtungsgebung.

Gruß
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#32
@petronius
Zitat: mich würde Deine Begründung interessieren, weshalb sich der STAAT um die Ausbildung konfessionell gebundener kümmern sollte
Mit Verlaub gesagt: Der Religionsunterricht ist Bestandteil unserer Verfassung. Daher hat der Staat hier eine Verantwortung. Wieweit das ausgeweitet werden müsste, ist eine andere Sache und Anforderung.

Gruß
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#33
(25-10-2010, 18:29)alwin schrieb: Mit Verlaub gesagt: Der Religionsunterricht ist Bestandteil unserer Verfassung.

Da hätte ich jetzt aber gerne mal den Grundgesetzartikel, Alwin, denn DAS wäre mir neu (ich lerne ja gerne dazu...).

Lieben Gruss

DE

Nachtrag: Ich hab's gefunden, Artikel 7,3. Jetzt bin ich baff.
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#34
Jou, lieber Einsiedler, verstehst jetzt sicherlich, warum ich mich über manchen Beitrag hier "heimlich" aufgeregt habe?!

Eine notwendige Erweiterung habe ich bereits angesprochen. Ich bin gespannt auf die weitere Diskussion!

Gruß!
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#35
(25-10-2010, 18:26)alwin schrieb: Richtig. Die Religionsverkündigung liegt im Rahmen der Kontrolle der entsprechenden religiösen Gemeinschaft. Das wird sich auch beim Islam nicht ändern, unabhängig von den Schwierigkeiten einer Richtungsgebung.

Gruß

Die Islamkiste möchte ich jetzt nicht aufmachen; am Ende wird's darauf ankommen, welche der Interessengruppen in der Lage ist, zur richtigen Zeit in die richtigen Ärsche zu kriechen.
Ich frage mich in diesem Zusammenhange, wie Deine Bemerkung zu verstehen ist; wolltest Du nur so aus Interesse darauf hinweisen, dass der Priester als Lehrer mittlerweile Seltenheitswert hat, oder macht die Indoktrination durch Indoktrinierte für Dich die Sache in irgendeiner Weise "besser"?
“I love to play with kids; they’re easy to cheat and fun to beat.” –Fran Lebowitz
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#36
Lieber Einsiedler,
Danke für Deinen Nachtrag! So schnell hätte ich den gesetzlichen Text nicht ausgemacht, aber ich denke, Du weißt warum - dennoch Danke!

Liebe Grüße!
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#37
(25-10-2010, 18:34)Der-Einsiedler schrieb:
(25-10-2010, 18:29)alwin schrieb: Mit Verlaub gesagt: Der Religionsunterricht ist Bestandteil unserer Verfassung.

Da hätte ich jetzt aber gerne mal den Grundgesetzartikel, Alwin, denn DAS wäre mir neu (ich lerne ja gerne dazu...).

Lieben Gruss

DE

Nachtrag: Ich hab's gefunden, Artikel 7,3. Jetzt bin ich baff.

Wobei es heißt
Zitat:Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach.

Rechtliche Grundlage der Trennung von Kirche und Staat ist Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit den Artikeln 136 bis 139 Weimarer Reichsverfassung.
"What can be asserted without proof can be dismissed without proof." [Christopher Hitchens]
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#38
(25-10-2010, 19:26)humanist schrieb: Wobei es heißt
Zitat:Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach.

Rechtliche Grundlage der Trennung von Kirche und Staat ist Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit den Artikeln 136 bis 139 Weimarer Reichsverfassung.

Danke, Humanist. Wobei ich jetzt nicht genau weiss, was unter einer "bekenntnisfreie" Schule zu verstehen ist. Sind alle staatlichen Regel-Schulen "bekenntnisfrei"? Wenn das so wäre, dann wäre der Hinweis auf die Verfassung als "zwingend" für den RU hinfällig.

Alwin, weisst Du was darüber?

Schönen Gruss

DE
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#39
Ich zitiere mal Wikipedia.


Der Religionsunterricht ist als einziges Unterrichtsfach im Grundgesetz als ordentliches Lehrfach für öffentliche Schulen abgesichert. (Art. 7 Abs. 3)

Ausnahme sind bekenntnisfreie Schulen, für die kein Religionsunterricht vorgesehen ist. Das Grundgesetz setzt hier verschiedene Schultypen voraus, die bereits in der Weimarer Reichsverfassung (WRV) vorgesehen waren. Demnach waren Schulen im Normalfall Gemeinschaftsschulen, in denen Schüler beider Konfessionen gemeinsam und nur im Religionsunterricht getrennt unterrichtet wurden (Art. 146 Abs. 1 WRV). Bekenntnisschulen sind für die Mitglieder einer bestimmten Konfession (Art. 147 Abs. 2 WRV) vorgesehen. Bekenntnisfreie Schulen zeichnen sich hingegen dadurch aus, dass sie keinerlei Religionsunterricht erteilen (Art. 149 Abs. 1 WRV). Welche dieser Schulformen eingeführt wird, ist nach dem Bundesverfassungsgericht der „demokratischen Mehrheitsentscheidung des Landesgesetzgebers anheimgegeben“ (BVerfGE 41, 88 (107)).

wikipedia.org/wiki/Religionsunterricht_in_Deutschland

Ist also Landessache, ob eine Schule bekenntnisfrei ist.
"What can be asserted without proof can be dismissed without proof." [Christopher Hitchens]
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#40
Einsiedler schrieb:Danke, Humanist. Wobei ich jetzt nicht genau weiss, was unter einer "bekenntnisfreie" Schule zu verstehen ist. Sind alle staatlichen Regel-Schulen "bekenntnisfrei"? Wenn das so wäre, dann wäre der Hinweis auf die Verfassung als "zwingend" für den RU hinfällig.

Alwin, weisst Du was darüber?
Ja, kommt noch, Aber erst muß ich mir etwas zum trinken besorgen, unser (Mineral)-Wasser ist alle, dann lasse ich mich darüber aus - aber bitte keine Beschwerde!

Gruß bis später!
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#41
Bekenntnisfrei sind alle nicht öffentliche Schulen (knfessionelle, Waldorf usw.)

Wenn der Link nun gelingt... hier, dann ist die allg. Beurteilen dessen hier zu lesen, ansonsten nachfragen...!

Gruß!
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#42
Alwin, muss es nicht anders herum sein? In konfessionellen und Waldorfschulen ist Religionsunterricht doch nahezu"zwingend", aber in dem Artikel steht "Ausnahme sind bekenntnisfreie Schulen, für die kein Religionsunterricht vorgesehen ist." Nee, da musst Du was verwechseln...

Schönen Gruss und schönen Abend

DE
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#43
Hallo Einsiedler,
ok, ich schaue nochmals nach. Aber wenn ich mich nicht täusche, gehören auch Waldorfschulen dazu. Notfalls ruf ich meine Kollegin morgen früh an, sie ist stellvertretende Leiterin an der HNer Schule dort, mit ein bißchen Charme opfert sie ein paar Minuten für unser Gespräch :icon_cheesygrin:

Bis dahin, gute Nacht!

Alwin
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#44
Ist deine Frage nicht beantwortet?

Man merkt den Artikeln an, dass keine klare Säkularisierung gefordert ist.
Sonst müsste man die Absätze über Einziehung von Kirchensteuern und Religionsunterricht an Schulen streichen.
Möglich sind Verfassungsänderungen grundsätzlich.
"What can be asserted without proof can be dismissed without proof." [Christopher Hitchens]
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#45
Ist auf Grund langjähriger Verträge als solches auch nicht möglich. Also keine Frage der Verfassung.

Gruß
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