Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Zeitarbeit, nichts weiter als moderne Sklaverei
Einsiedler schrieb:Sozialpädagogisch-erzieherische Arbeit und Lehramt haben NICHTS miteinander zu tun. Das sollten auch die "Fachleute" von der ARGE wissen. Die Schulpädagogik ist etwas GANZ anderes als die Vorschulpädagogik. Man kann einen Mathematiker auch nicht so einfach einen Job als Physiklaborant geben, nur weil der Physiklaborant auch einen Grossteil seiner Zeit "rechnet".
Da gebe ich Dir Recht, aber ob jeder Verwaltungsfachmensch bei einer solchen Behörde das so sieht, geht eher in den Bereich der Spekulationen....

Gruß
Zitieren
(20-08-2010, 19:01)alwin schrieb:
Einsiedler schrieb:Sozialpädagogisch-erzieherische Arbeit und Lehramt haben NICHTS miteinander zu tun. Das sollten auch die "Fachleute" von der ARGE wissen. Die Schulpädagogik ist etwas GANZ anderes als die Vorschulpädagogik. Man kann einen Mathematiker auch nicht so einfach einen Job als Physiklaborant geben, nur weil der Physiklaborant auch einen Grossteil seiner Zeit "rechnet".
Da gebe ich Dir Recht, aber ob jeder Verwaltungsfachmensch bei einer solchen Behörde das so sieht, geht eher in den Bereich der Spekulationen....

Gruß

So pessimistisch bin ich nicht, Alwin. Ich denke schon, dass die Leute das wissen. Aber sie haben meiner Meinung nach "Vorgaben", und die haben sie zu erfüllen, so absurd das Ergebnis auch sein mag.

Schönen Abend

DE
Zitieren
Einsiedler schrieb:Ich denke schon, dass die Leute das wissen.
Dann darfst Du Dich gerne mal bei uns auf die Suche machen, solche fachlich versierten MA's zu finden. "Die" müssen sich ja teilweise gefallen lassen, Nachhilfe bei den eigenen Verwaltungsvorgaben hinnehmen zu müssen...

Gruß
Zitieren
(20-08-2010, 18:00)alwin schrieb: Die ausnahmslose Sanktionierung bei Nichtannahme hast Du ins Spiel gebracht

nö nö nö

wo hab ich was von "ausnahmslos" gesagt?





ich halte die ganze hartzerei für einen außerordentlichen beitrag zur sozialen ungerechtigkeit. und reagiere deshalb eben, wenn was bei mir so rüberkommt wie "ist ja gar nicht so schlimm" oder sogar "gar nicht wahr"

auch wenn die bestehenden regelungen nicht in jedem fall bis zur letzten konsequenz ausgereizt werden (wenn also z.b. widerspruch als begründet akzeptiert wird, auch wenn er das von rechts wegen nicht müßte, oder von vornherein dem arbeitslosen nicht die volle härte des gesetzes zugemutet wird - was ich ja als ermessensentscheidung begrüße und anerkenne), so ist es schon ein übel an sich, daß nur die möglichkeit dazu besteht. umso schlimmer, wenn - wie ja tatsächlich der fall - eben durchaus so verfahren wird
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
Zitieren
(20-08-2010, 19:14)Der-Einsiedler schrieb: Ich denke schon, dass die Leute das wissen. Aber sie haben meiner Meinung nach "Vorgaben", und die haben sie zu erfüllen, so absurd das Ergebnis auch sein mag

so ist es

das problem ist nicht die mangelhafte qualifikation der arge-mitarbeiter (die ja nach fr. von der leyen jetzt auch noch als pädagogische fachkraft entscheiden sollen, welche förderangebote die kinder der hartzer von staates gnaden wahrnehmen dürfen). es liegt in einer absurden gesetzgebung, der jedes mittel recht ist, von dem man sich verspricht, es möge die statistische arbeitslosenzahl senken. selbst wenn dies zu zu lasten einer lohngerechtigkeit geht, die dem arbeitenden auch ermöglicht, vom erarbeiteten in würde zu leben, anstatt zum bittsteller und almosenempfänger zu mutieren
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
Zitieren
Zur Info: Bei manchen ARGE-Behörden werden teilweise Ermessensfreiräume durch interne Verordnungen ausgehebelt. Hier und da hängt es mit der Butgetierung zusammen, zu einem großen Teil aber auch, weil die fachlichen Anforderungen nicht gemeistert werden können. Eine weitere Möglichkeit, die praktiziert wird, ist, daß auf Rückfragen an die Fachabteilung solch ein vorgesehener Ermessensfreiraum wieder zugestanden wird, wenn nicht die Gefahr erscheint, einen unangenehmen Präzedenzfall zu schaffen.

Was die Fachkräfte angeht, eine sehr hohe Fluktuation...

Gruß in den Abend
Zitieren
(20-08-2010, 20:30)alwin schrieb: Zur Info: Bei manchen ARGE-Behörden werden teilweise Ermessensfreiräume durch interne Verordnungen ausgehebelt

aushebeln kann man nur, was schon vorgesehen war. ermessensspielräume müssen zugelassen werden. es läuft also imho genau andersrum. die rechtliche sachlage scheint zumindest mir klar - und ich könnte mir vorstellen, daß ein sachbearbeiter eher ärger kriegt, weil er den rechtlichen rahmen nicht ausschöpft. was dann zu lasten der statistik geht. die arge steht ja auch unter erfolgsdruck und ist eben kein wohltätigkeitsverein

(20-08-2010, 20:30)alwin schrieb: Was die Fachkräfte angeht, eine sehr hohe Fluktuation...

wundert mich nicht. ich würde den job auch nicht machen wollen - außer ich könnte zaubern
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
Zitieren
Petronius schrieb:aushebeln kann man nur, was schon vorgesehen war. ermessensspielräume müssen zugelassen werden. es läuft also imho genau andersrum. die rechtliche sachlage scheint zumindest mir klar - und ich könnte mir vorstellen, daß ein sachbearbeiter eher ärger kriegt, weil er den rechtlichen rahmen nicht ausschöpft.
Der Ermessensspielraum ist grundsätzlich per Gesetz gegeben. Darunter kommen zugestandene Verordnungen, die durchaus ortsabhängig sind. Und da kann das Problem mit der wirklichen Freiheit des MA's anfangen bzw. beendet werden.

Nach vier Falschaussagen seitens der MA (zu meiner HARTZ IV Zeit), die alle vorgaben 1000% richtig zu liegen, habe ich den Abteilungsleiter gesprochen, der mich auf unterschiedliche Vorgehensweisen aufmerksam gemacht hat, aber ohne Öffentlichkeit. Wenn es einem MA sinnvoll erscheint und seine Geduld noch nicht aufgebraucht ist, kann er sich per Rückruf über die Fachabteilung ein außergewöhnlices "Ja" geben lassen oder es kann auch umgekehrt passieren, weil die Fachabteilung die "Schnau***" voll hat.

Da kannst Du dir vorstellen was Du willst. Hier dürften Theorie und Praxis "etwas" auseinanderklaffen...

Gruß
Zitieren
(20-08-2010, 12:07)Schmettermotte schrieb: Das habe ich auch nie behauptet. Meine Aussagen diesbezüglich gingen ausschließlich an Petro, der etwas behauptet, mir aber keine Fakten liefern konnte und ich sagte ja: ich warte auf jemanden, der mir sagen kann ob man nun zur Annahme von Zeitabreit durch Sanktionen genötigt wird oder eben nicht, bis 2007 war es im Münsterland defacto nicht der Fall und das basiert auf Informationen der Arge, nicht auf meinen Erfahrungen.
Kannst du mir das Posting nennen wo du darüber geschrieben hast? Ich hab das wohl nicht gesehen.

Es ist ja nicht so, als sei diese Tatsache so sehr verschlüsselt und für niemanden zugänglich. Ich frage mich auch ernsthaft, was dieser teilweise sehr arbeitsamtfreundliche Tonfall soll, gerade im Hinblick auf diverse andere Dinge, aber das ist ein anderes Thema.
Zeitarbeit gilt hierzulande als zumutbar. Ein Hartz-IV-Empfänger muss jede zumutbare Arbeit annehmen. Lehnt er sie ab, kommt es zu Sanktionen.
§30 SGB II, Absatz 1c
Bzgl. der Zumutbarkeit der Arbeit spricht das Gesetz eine sehr deutliche Sprache. Paragraph 2 wäre zur Präzisierung eigentlich gar nicht mehr notwendig gewesen, allein der Eingangssatz "Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass..." macht deutlich, dass neben den dort erörterten Punkten keine anderen geltend gemacht werden können. Ein Ausblenden der Zeitarbeit, das Sanktionen in irgendeiner Weise bei Ablehnung derselben auszuschließen vermöchte, kann ich dort genausowenig erkennen wie die Juristen und Mitarbeiter der ARGE, die tagtäglich Sanktionen dieser Art geltend machen:
SGB II, $10... ähh pardon §10, Absatz 1
Wenn Dich diese Sanktionen nicht betroffen haben, dann ist dies der allgemeinen Ratlosigkeit bzgl. der HartzIV-Gesetze geschuldet. Wie mittlerweile auch schon viele Mitarbeiter der ARGE kundgetan haben, weiß die Rechte nicht, was die Linke tut, und die Gesetze sind so dermaßen unpraktikable, dass es enorm viele Klagen gegen Entscheidungen gibt. Genauso gibt es auch einige Leute bei der ARGE, die vielleicht einigermaßen liberal sind. Aber derer sind nicht viele, weil die "leistungsorientierten" Strukturen (d.h. sparen ohne Ende) es nicht zulassen. Insbesondere, da die ARGE in den letzten Jahren mehrfach intern umstrukturiert wurde. Der Druck auf Hilfsempfänger wurde und wird kontinuierlich erhöht; und das in einer Zeit, in der Arbeit Seltenheitswert hat. Wer da die Zeitarbeit für ein gar fortschrittliches und wunderbares Instrument hält, dem, mit Verlaub, ist nicht mehr zu helfen, und er wird in einigen Jahrzehnten finden, dass der sog. "Primäre Arbeitsmarkt" kaum noch eine Rolle spielt.
“I love to play with kids; they’re easy to cheat and fun to beat.” –Fran Lebowitz
Zitieren
leiharbeit/zeitarbeit ist sicher nicht per se des teufels, nur um das mal klarzustellen. es gibt branchen, wo das durchaus tradition hat und die interessen sowohl der arbeitnehmer als auch der "beiden" arbeitgeber bedient werden

was hier in der kritik steht, ist die gesetzlich legitimierte, ja beförderte, ausdehnung des leiharbeitsmodells in bereiche, wo es nur noch dem lohndumping - klartext: der ausbeutung der arbeitnehmer - dient. und inwiefern die derzeitige gesetzgebung arbeitlose in solche beschäftigungsverhältnisse zu zwingen vermag
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
Zitieren
@petronius
Den Beitrag gegen Dein "nö..." suche ich Dir auch noch heraus. Zu dem Restlichen gebe ich dir Recht. Die Willkür dieser Behörden innerhalb des Bundesgebietes, wobei man ja noch zwischen den Gebieten unterscheiden muß (gemeint Stadt und Landkreise), erschwert hier eine wirkliche einheitliche Schlußfolgerung.

Gruß
Zitieren
(21-08-2010, 20:21)alwin schrieb: Den Beitrag gegen Dein "nö..." suche ich Dir auch noch heraus

viel spaß...

du meinst also besser zu wissen als ich selbst, was ich gesagt habe?

dann mach mal

(21-08-2010, 20:21)alwin schrieb: Zu dem Restlichen gebe ich dir Recht. Die Willkür dieser Behörden innerhalb des Bundesgebietes, wobei man ja noch zwischen den Gebieten unterscheiden muß (gemeint Stadt und Landkreise), erschwert hier eine wirkliche einheitliche Schlußfolgerung

die rechtliche lage ist eindeutig. was soll es da noch groß zu schlußfolgern geben?


noch mal: worauf willst du eigentlich hinaus?

die möglichkeit, langzeitarbeitslose u.a. in unwürdige leiharbeitsverträge (oder ein-euro-jobs oder...) zu zwingen, besteht - und sie wird auch wahrgenommen

punkt
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
Zitieren
petronius schrieb:die möglichkeit, langzeitarbeitslose u.a. in unwürdige leiharbeitsverträge (oder ein-euro-jobs oder...) zu zwingen, besteht - und sie wird auch wahrgenommen
Die Möglichkeit hat niemand abgestritten.

Gruß
Zitieren
(22-08-2010, 12:47)alwin schrieb:
petronius schrieb:die möglichkeit, langzeitarbeitslose u.a. in unwürdige leiharbeitsverträge (oder ein-euro-jobs oder...) zu zwingen, besteht - und sie wird auch wahrgenommen
Die Möglichkeit hat niemand abgestritten.

eben deshalb verstehe ich nicht,wo überhaupt diskrepanzen bestehen sollen
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
Zitieren
@Petronius
Dann lies nochmals das Thema! Laß mal die anfängliche unsinnige Sharia Diskussion beiseite und dann zur Sache!

Gruß
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Oft gefragt: "Schafft die britische Monarchie den Sprung in die Moderne?" Sinai 2 218 07-02-2024, 20:35
Letzter Beitrag: Geobacter
  Hurrikan "Katrina" oder: Gott schuldet uns nichts! 20 20314 04-11-2005, 15:22
Letzter Beitrag: Guest

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste