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Verfolgung des Christentums
#1
Das Christentum hat ja den Kaiserkult abgelehnt, weil sie als Monotheisten nur an den Sohn Gottes geglaubt haben. Die haben sich aber trotzdem an römische Gesetze gehalten oder? Wenn ja, welche waren das? Und in Rom waren doch auch zur damaligen Zeit viele Religionen. Wurden diese nicht verfolgt? Warum hatte Rom "die Macht" über die Christen und konnte sie verfolgen, foltern, des Vermögens berauben?

Ich freue mich sehr über eine Antwort!
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#2
Was Religion betraf, waren die Römer überaus tolerant. Allerdings war das römische Religionsverständnis radikal diesseitig. Ein göttlich gestiftetes Recht, das den Menschen offenbart werden musste, war den Römern unbekannt. Es stellte für sie einen Gegensatz zwischen Staat und Religion dar, den sie ablehnten.

Die römischen Priester entstammten in der Regel den höchsten aristokratischen Schichten, die Magistrate ebenso. Als solche waren sie vor allem den irdischen Aufgaben zum Wohl der Gemeinschaft verpflichtet. Durch genaue Kenntnis der göttlichen Forderungen an den Menschen stellten sie das Funktionieren des Staates sicher und taten alles, was nötig war, um mit den Göttern in gutem Einvernehmen zu bleiben und die Bedrohung der Existenz des Staates durch göttliche Zornesausbrüche möglichst geringzuhalten.

Religion war also eine öffentliche Angelegenheit in Rom. Ebenso wie Kaiserkult eine öffentliche Angelegenheit war. U.a. diente dieser als Klammer, die die Völker des römischen Reichs verbinden sollte. Opfer für die Götter und den Kaiser wurden den Bürgern quasi als eine Art Loyalitätsbekenntnis abverlangt (vgl. Plinius, Briefe 10,97).

Mit Religion als öffentliche Angelegenheit hatten die frühen Christen nichts im Sinn. In unüberbietbarer Kürze hat Tertullian das Verhältnis der frühen Christen zum römischen Staat beschrieben:

Nec ulla magis res aliena quam pubilica (keine Angelegenheit ist uns fremder als eine öffentliche).

Mit dieser Haltung kamen die Christen immer wieder in Konflikt zur Staatsmacht, was fallweise in Verfolgungshandlungen gipfelte.
MfG B.
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#3
Die abgelehnte Göttlichkeit im Kaiserkult durch die damaligen Christen wurde von den röm. Herrschaften zunehmend als eine Gefahr angesehen. Da half auch keine Aufforderung, dem Kaiser zu geben was des Kaisers ist und Gott eben das Seine. Daß dem Kaiser im Grunde genommen nur die Steuern zugesprochen wurden war im Grunde genommen ein Zweifelausdruck an seiner geltenden Authorität.

Gruß
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#4
Danke für die Antworten! :)

Ich habe noch hierzu noch eine Frage:

Opfer für die Götter und den Kaiser wurden den Bürgern quasi als eine Art Loyalitätsbekenntnis abverlangt (vgl. Plinius, Briefe 10,97).

---> Was waren das für Opfer?
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#5
(23-05-2010, 12:07)Coco schrieb: Ich habe noch hierzu noch eine Frage:

Opfer für die Götter und den Kaiser wurden den Bürgern quasi als eine Art Loyalitätsbekenntnis abverlangt (vgl. Plinius, Briefe 10,97).

---> Was waren das für Opfer?

Geopfert wurde in den für den Kaiser errichteten Kultstätten, bzw. vor dem Kaiserbild. Opfergegenstände waren mehr oder weniger wertvolle Gaben: Tiere, Früchte, Speisen, Stoffe der Natur (zB Weihrauch), etc.

Man darf aber keine falschen Schlüsse ziehen:

Es gab in der frühen Kaiserzeit keine Reichsreligion. Auch der Kaiserkult war keine solche! Der Kaiserkult sollte ausschließlich die Gemeinschaft der Untertanen dokumentieren und vertiefen. Jene, die den Kaiser verehrten und für ihn opferten, waren eine Gemeinschaft von Untertanen und nicht eine Gemeinschaft von Gläubigen!
MfG B.
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#6
Und die Menschen haben dann einfach ihre Gegenstände vor das Bild gelegt? Oder wie lief das ab´?
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#7
(25-05-2010, 18:07)Coco schrieb: Und die Menschen haben dann einfach ihre Gegenstände vor das Bild gelegt? Oder wie lief das ab´?

Der Normalfall eines Opfers war das Schlachtopfer. Es handelte sich durchwegs um essbare Tiere. Bevorzugte Opfertiere waren Schwein, Schaf und Rind, aber auch Geflügelopfer waren nicht selten. Die Opfertiere mussten fehlerfrei sein, und sie sollten freiwillig zum Opferplatz gehen (sie durften nicht mit Gewalt dorthin befördert werden). Das Tier wurde mit Wasser (seltener mit Wein) besprengt. Ein Zucken des Kopfes oder ähnliche Bewegungen wurden als Zustimmung des Tieres, geopfert zu werden, interpretiert.

Vor der eigentlichen Opferhandlung wurde durch den Priester ein Gebet gesprochen. Größere Tiere wurden mit der Opferaxt (dem Opferhammer) betäubt. Danach wurde den Tieren die Halsschlagader durchgeschnitten und der Altar mit Blut bespritzt. Begleitet war die Handlung vom rituellen Opferschrei der Frauen.

Das Tier wurde enthäutet und zerlegt. Das Fleisch diente für ein Festmahl. Die Gottheit, für die das Opfer bestimmt war, bekam die Haut, die Knochen und ein Teil des Fetts als Brandopfer dargereicht.

Daneben gab es noch andere Speiseopfer (Milch, Honig, Brot, Wein, Öl, Backwerk, etc.).

Seltener waren Vernichtungsopfer. Bei solchen Opfern wurden Dinge, die für den Opfernden von Wert waren, vernichtet (in der Regel verbrannt).

Auch Weihegeschenke waren üblich. Diese wurden vor dem Gottesbild abgelegt und waren danach Teil des Tempelschatzes.

Eine weitere Opferhandlung war die Götterbewirtung. Bei dieser wurde für die Gottheit ein Fest ausgerichtet. Ein Bildnis der Gottheit erhielt einen Ehrenplatz beim Festmahl. Eine solche Opferhandlung war mit der Hoffnung verbunden, die geladene Gottheit werde zum Fest erscheinen.

Das Opfermahl fand für gewöhnlich im Tempel statt, der Opferaltar befand sich vor dem Tempeleingang.

Der Tempel war als Wohnort für die Gottheit (Gottheiten) gedacht. Die Gottheit wurde vertreten durch ihr Kultbild.

Zu Lebzeiten der Kaiser wurden nicht den Kaisern, sondern für die Kaiser geopfert. Die jeweiligen Kaiser hatten entweder ihre eigene Kultstätte oder ihr Kultbild war in Tempeln, die anderen Gottheiten geweiht waren, aufgestellt. Ein Priesteramt im Rahmen des Kaiserkults übertragen zu bekommen, war eine außerordentlich ehrenvolle Aufgabe. Das Priesteramt (das Amt des Oberpriesters eingeschlossen) konnten auch Frauen bekleiden.

Getragen wurde der Kaiserkult von Vereinen (Augustales), in denen zumeist reiche Freigelassene mit Einsatz ihres Vermögens organisatorisch tätig waren. Ihnen oblag es, die Feste (Opfer, Gastmähler, Prozessionen, Wettspiele, etc.) zu Ehren des Kaisers vorzubereiten und in der Regel für für die Kosten aufzukommen.
MfG B.
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