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Burka-Verbot in Österreich
@Motte
Ich schließe hier keine der genannten Möglichkeiten aus. Sie spielen wohl alle in irgendeiner Weise eine Rolle. Meine Beobachtung ist eher alters- und kulturbedingt. Wobei die Kultur traditionsbedingt bei den Älteren natürlich eher in Erscheinung tritt.

Gruß - muß mich leider wieder verabschieden...
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(11-02-2010, 21:06)René B. schrieb: ...
Ein Verbot der Burka halte ich trotzdem nicht für sinnvoll, ...

Auch, wenn die Frau die Burka freiwillig trägt, ist sie in der BRD verboten, da nicht ersichtlich ist, wer ! die Burka trägt.
Anders gesagt:
Wenn eine Frau (sicher?) mit einer Burka bekleidet, ein Flughafengebäude betritt, kann niemand sagen, ob sich unter der Burka eine Frau oder ein Attentäter mit Plastiksprengstoff befindet.
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(30-12-2009, 11:07)alwin schrieb: Das Vermummungsverbot hinterm Steuer ist gesetzlich hinterlegt. Frage mich jetzt aber nicht nach dem §§.

Gruß

So ist es, und in der BRD ist es juristisch egal, ob es sich dabei um eine Burkatragende Muslima oder "nur" um einen demonstranten mit umgebundenem Tuch vor dem Gesicht handelt.
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Kephas schrieb:Auch, wenn die Frau die Burka freiwillig trägt, ist sie in der BRD verboten, da nicht ersichtlich ist, wer ! die Burka trägt.
Das überrascht mich aber jetzt! Hinter dem Steuer eines Autos, ok. Wegen der Problematik in der Öffentlichkeit hatte ich ja auch die Nachricht eingebracht, das kürzlich (waren aber wohl Männer) im Schutze einer Burka eine Bank überfallen wurde.

Gruß
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Es ist so, Alwin, ich habe mich vor einiger Zeit mal informiert.
Man muss sich von Rechtswegen z.B. in der BRD jederzeit (in der Öffentlichkeit) ausweisen können- ob per Personalausweis oder auf andere Weise ist egal- und wie soll sich eine burkatragende Frau, die z.B. sich einem Polizisten,Busfahrer oder Bahnschaffner gegenüber ausweisen soll (und evtl. sich weigert, einem fremden Mann ihr Gesicht zu zeigen) das bewerkstelligen?
"Guter Mann, sie sehen mich nicht, aber glauben Sie mir, daß ich die Person auf dem Dokument bin!" ??

Gruß, Kephas

(13-02-2010, 15:31)alwin schrieb:
Kephas schrieb:Auch, wenn die Frau die Burka freiwillig trägt, ist sie in der BRD verboten, da nicht ersichtlich ist, wer ! die Burka trägt.
Das überrascht mich aber jetzt! Hinter dem Steuer eines Autos, ok. Wegen der Problematik in der Öffentlichkeit hatte ich ja auch die Nachricht eingebracht, das kürzlich (waren aber wohl Männer) im Schutze einer Burka eine Bank überfallen wurde.

Gruß
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ich hatte viele mosl. kollegen(aller altersklassen,von nichtpraktizierend bis erzkonservativ) während meiner taxifahrer-zeit und habe mit ihnen auch viele gespräche zu diesem thema geführt. beim thema frauen allerdings hatten sie fast alle die selbe meinung, pro-kopftuch/burka, mit der begründung das es sich für eine muslima einfach gehört eines zu tragen. aber ob es ein gebot gottes war, da waren sie sich nicht einig. einig waren sich dafür fast alle wenn es darum ging das ihre töchter(nicht die söhne) absolut nicht mit deutschen(nicht mosl./nicht türk./arab, je nach nationalität) jungs ausgehen dürfen.
allerdings fiel mir auch oft auch, das viele von denen, die sich als sehr traditionbewusst geben, ganz andere meinungen vertreten wenn man mit ihnen alleine sprach. da war die religion/tradition auf einmal nur noch zweit- oder drittrangig.

es scheint wohl einen unheimlichen gruppendruck zu geben was das religions- oder traditionsbewusstsein angeht.
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(13-02-2010, 14:38)Kephas schrieb: Wenn eine Frau (sicher?) mit einer Burka bekleidet, ein Flughafengebäude betritt, kann niemand sagen, ob sich unter der Burka eine Frau oder ein Attentäter mit Plastiksprengstoff befindet.

wenn ich ein flughafengebäude betrete, kann auch keiner sagen, ob sich in meiner unterhose plastiksprengstoff befindet...
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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(13-02-2010, 14:42)Kephas schrieb:
(30-12-2009, 11:07)alwin schrieb: Das Vermummungsverbot hinterm Steuer ist gesetzlich hinterlegt. Frage mich jetzt aber nicht nach dem §§.

Gruß

So ist es, und in der BRD ist es juristisch egal, ob es sich dabei um eine Burkatragende Muslima oder "nur" um einen demonstranten mit umgebundenem Tuch vor dem Gesicht handelt.

magst du das juristisch etwas genauer erläutern?

wenn ich mit vollvisierhelm motorrad fahre, werde ich dann wegen verstoßes gegen das vermummungsverbot eingeknastet?

Zitat:Man muss sich von Rechtswegen z.B. in der BRD jederzeit (in der Öffentlichkeit) ausweisen können- ob per Personalausweis oder auf andere Weise ist egal- und wie soll sich eine burkatragende Frau, die z.B. sich einem Polizisten,Busfahrer oder Bahnschaffner gegenüber ausweisen soll (und evtl. sich weigert, einem fremden Mann ihr Gesicht zu zeigen) das bewerkstelligen?

na, genauso wie ich, wenn ich als motorradfahrer angehalten werde. helm/burka ab, personalausweis raus - gut is

und seit wann muß man sich einem busfahrer oder bahnschaffner gegenüber ausweisen?
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@Kephas
Wenn ich einen Schal ins Gesicht gezogen habe, muß ich den auch "liften", um das Gesicht erkennen zu lassen. Problematischer wird es für einen Schaffner, der eine persongebundene Fahrkarte (mit Bild) kontrollieren will. Also "Maske" runter oder aussteigen. Eine Personenkontrolle als solche kann gegenüber einem Schaffner verwehrt werden, da Hoheitsrecht des Staates und damit der Polizei bzw. Ordnungsamt. Beim Motorradhelm kenne ich die Regelung nicht. Bei Kontrolle zwar Helm runter, aber wie ist es da gegenüber einem Blitzer? Ok, Fahrzeughalter wird dann herangezogen, aber das Schild ist ja bekanntlich nur hinten und wird nicht aufgenommen, oder?
Die angesprochene Unterwäche ist in dem Zusammenhang doch völlig irrelevant. Außerdem ist wegen Sprengstofferkennung der Nacktscanner bereits im Gespräch, also uninteressant.

Gruß
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@elTopo
Dieses Erscheinungsbild (Einzel/Gruppe) ist auch in anderen Zusammenhängen als Verhalten zu erkennen. In der Gruppe ist der Individualismus, sofern er von der Gruppe abweicht, nicht gefragt.
Im Einzelgespräch ist auch mancher "Randalierer" recht zahm. So, wie bei Deiner muslimischen Gruppe der Gruppenzwang dann fehlt, fehlt hier dann die durch die Gruppe vermittelte Stärke.

Gruß
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aber es ist doch schon interresant das die gruppe teilweise das gegenteil von dem vertritt was ihre einzelnen mitglieder vertreten. man würde sich doch auch nicht den grünen anschliessen wenn man fdp symphatisant ist, oder so...
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Zitat:Man muss sich von Rechtswegen z.B. in der BRD jederzeit (in der Öffentlichkeit) ausweisen können- ob per Personalausweis oder auf andere Weise ist egal-

Dies ist eine klare Aussage.

Ist es auch eine zutreffende Aussage?

Ich meine Nein

Ich bin aber gerne bereit, meine Meinung hierzu zu ändern, wenn mir einer den enstprechenden Paragraphen nennt.

Gruß Dornbusch
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(13-02-2010, 16:11)alwin schrieb: Bei Kontrolle zwar Helm runter, aber wie ist es da gegenüber einem Blitzer? Ok, Fahrzeughalter wird dann herangezogen, aber das Schild ist ja bekanntlich nur hinten und wird nicht aufgenommen, oder?

rrrischtisch... :icon_cheesygrin:

aber vorsicht, liebe mopedkollegen: in der schweiz blitzen sie auch von hinten

Zitat:Die angesprochene Unterwäche ist in dem Zusammenhang doch völlig irrelevant

so irrelevant wie die burka

Zitat:Außerdem ist wegen Sprengstofferkennung der Nacktscanner bereits im Gespräch, also uninteressant

in der tat ist der nacktscanner uninteressant, denn noch keiner hat mir erklären können, wie das funktionieren soll, daß er ausgerechnet sprengstoff erkennen und den schniedel verstecken kann
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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(13-02-2010, 16:34)Dornbusch schrieb:
Zitat:Man muss sich von Rechtswegen z.B. in der BRD jederzeit (in der Öffentlichkeit) ausweisen können- ob per Personalausweis oder auf andere Weise ist egal-

Dies ist eine klare Aussage.

Ist es auch eine zutreffende Aussage?

Ich meine Nein

Ich bin aber gerne bereit, meine Meinung hierzu zu ändern, wenn mir einer den enstprechenden Paragraphen nennt.

kein problem:

§1 PersAuswG

Deutsche ... sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen

natürlich muß sich niemand vor der öffentlichkeit ausweisen, und trage sie auch die uniform eines schaffners
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Zitat:in der tat ist der nacktscanner uninteressant, denn noch keiner hat mir erklären können, wie das funktionieren soll, daß er ausgerechnet sprengstoff erkennen und den schniedel verstecken kann

Daß dir keiner die Funktion dieses Teils erklären kann, liegt daran, daß es dieses einfach nicht gibt - was die Medien aber keineswegs hindert davon zu berichten.

Interessant ist der Themenwechsel von Burka zu Vermummung. Da werden völlig unbegründete und falsche Mutmaßungen über Ausweisen und Vermummung (nach so nicht existierendem deutschen Recht) auf Muslimas, Hindus oder Motorradfahrer übertragen.

Tatsächlich gibt es ein Gesetz, nachdem ein Deutscher einen Personalausweis braucht(ab 16). Eine Verpflichtung, diesen Ausweis in der Offentlichkeit mitzuführen, gibt es nicht.

Ebensowenig gibt es ein Gesetz, das den Deutschen verpflichten würde, in der Öffentlichkeit sein Gesicht zu zeigen. Selbst das sogenannte "Vermummungsverbot" bei Demonstrationen ist angesichts der vermummten Sicherheitskräfte nur eine Albernheit. ...und wird auch von Richtern nicht ernstgenommen.

Gruß Dornbusch
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