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Im Zweifel für die Kirche?
#1
neues-deutschland.de/artikel/161766.im-zweifel-fuer-die-kirche.html#c116
Ein kirchenkritischer Artikel, der viele Knackpunkte aufzeigt.


Juristisches Urteil zur Ladenöffnung an Sonntagen in Berlin:
-kirchliche Beschwerde in eigener Sache (Deutungshoheit)
-Verletzung der staatlichen Neutralität (im Zweifel für die Kirche)

-Staat wird über Kirchenaustritt in Kenntnis gesetzt, erschwert diesen und verdient durch Kirchenaustrittsgebühr
-gescheiterter Versuch, Religionsunterricht in Berlin zum Pflichtfach zu machen
-Vertuschung von Kindesmissbrauch
-"religiöser Verbraucherschutz" im Sinn der Kirche (um Konkurrenz auszuschalten)
-staatliche Subventionen von jährlich bis zu 14 Milliarden Euro
-geheuchelte interreligiöse Toleranz und Streben nach christlische Dominanz
-Geschichtsklitterung: Menschenrechte und Demokratie wurden nicht im christlichen Kulturkreis entwickelt

Das ist natürlich nur die Spitze des Eisbergs. Man könnte da noch einiges aufzählen.
"What can be asserted without proof can be dismissed without proof." [Christopher Hitchens]
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#2
Du hast zwar hier ein paar "heiße" Highligts" gepostet, was abe ist mit den Zusammenhängen bzw. Begleitumständen?

Gruß
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#3
Nähere Details im eingangs genannten Link und hier:

„Gotteswahn 2009“
hpd.de/node/8486

Säkulares in 2009
hpd.de/node/8503
"What can be asserted without proof can be dismissed without proof." [Christopher Hitchens]
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#4
(25-12-2009, 17:42)humanist schrieb: Nähere Details im eingangs genannten Link und hier:

„Gotteswahn 2009“
hpd.de/node/8486

Säkulares in 2009
hpd.de/node/8503

um in diesele kerbe zu hauen wie alwin:

mich nerven die meisten deiner threaderöffnungen ebenfalls - weil du dir nicht die mühe machst, wenigstens eine these und oder fragen zu formulieren. dieses "ich schmeiß jetzt mal ein paar brocken hin und den rest soll sich jeder selber selber googeln" verstehe ich nicht als respektvollen umgang mit den usern
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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#5
?
War mehr eine Feststellung. Habe die Erkenntnisse zusammengefasst.
Würde ich einzeln drauf eingehen, könnte ich gleich den Text zitieren.
"What can be asserted without proof can be dismissed without proof." [Christopher Hitchens]
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#6
Zitat:Indes: Den klagenden Kirchen ging es mitnichten um den Schutz der Verkäuferinnen und Verkäufer. Das wäre auch kaum zu erwarten angesichts der restriktiven arbeitsrechtlichen Regelungen für Mitarbeiter der Kirchen und kirchennaher Organisationen, die hierzulande erheblich zu den für sonstige Arbeitnehmer anwendbaren Bestimmungen differieren.

Ich greife diese Behauptung mal heraus. Abgesehen davon das der Ruhetag einen ganz nachvollziehbaren Grund hat , ist es selbstverständlich das Sonntags jemand gebraucht wird der auf der Kanzel steht. Und ich glaube kaum das Kirchenbedienstete sich dieser Kritik anschliessen werden. Allerdings ist vom neuen deutschland nicht zu erwarten, das dieser Unterschied verstanden wird. Muss ständig gekauft werden? Nein! Braucht der Gläubige ständige geistige Nahrung? Ja! Auch und gerade in der heutigen Zeit.


Zitat: Es ging um die Kirchen selbst. Und um deren Betroffenheit von der Berliner Regelung, die das Gericht ausdrücklich anerkannte. Doch worin eigentlich liegt diese Betroffenheit? Eine Beeinträchtigung religiöser Veranstaltungen ist nicht erkennbar. Die hauptsächliche Zeit für Gottesdienste ist der Vormittag und die Geschäfte öffneten an den Sonntagen erst ab 13 Uhr.

Laut dem erstaunlichen Fazit des Bundesverfassungsgerichts liegt die Betroffenheit der Kirchen darin, »dass sich durch die in Rede stehenden Ladenöffnungszeiten generell der Charakter der Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe, aber auch der Besinnung verändert, weil diese Tage auch in ihrer Ganzheit als Tage der Ruhe und der seelischen Erhebung religiöse Bedeutung für die Beschwerdeführer haben«. Das Gericht zitiert zur Untermauerung seiner Argumentation sogar die entsprechende Bibelstelle »... am siebten Tage sollst Du ruhen, ...«.

Es ging den Kirchen also – und das ist alles andere als erstaunlich – darum, die eigene Sicht der Sonntage »in ihrer Ganzheit« juristisch als gesellschaftlich gültige Deutungshoheit legitimieren zu lassen. Was vollauf gelang.

Und das ist auch gut so. Stressvermeidung bzw. psychische Krankheiten die daraus resultieren sind für Czermak offenbar "christliche Traditionen". Für dieses Lob gebührt ihm natürlich Dank.
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#7
(25-12-2009, 19:19)Maik schrieb:
Zitat:Indes: Den klagenden Kirchen ging es mitnichten um den Schutz der Verkäuferinnen und Verkäufer. Das wäre auch kaum zu erwarten angesichts der restriktiven arbeitsrechtlichen Regelungen für Mitarbeiter der Kirchen und kirchennaher Organisationen, die hierzulande erheblich zu den für sonstige Arbeitnehmer anwendbaren Bestimmungen differieren.

Ich greife diese Behauptung mal heraus. Abgesehen davon das der Ruhetag einen ganz nachvollziehbaren Grund hat , ist es selbstverständlich das Sonntags jemand gebraucht wird der auf der Kanzel steht. Und ich glaube kaum das Kirchenbedienstete sich dieser Kritik anschliessen werden. Allerdings ist vom neuen deutschland nicht zu erwarten, das dieser Unterschied verstanden wird. Muss ständig gekauft werden? Nein! Braucht der Gläubige ständige geistige Nahrung? Ja! Auch und gerade in der heutigen Zeit.

Nur hat das nicht der Verein Kirche zu entscheiden bzw. der Staat der Beschwerde nachzugeben.

Außerdem: Wer ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein. Soll die Kirche erstmal bei ihren eigenen Arbeitnehmern anfangen.

(25-12-2009, 19:19)Maik schrieb:
Zitat: Es ging um die Kirchen selbst. Und um deren Betroffenheit von der Berliner Regelung, die das Gericht ausdrücklich anerkannte. Doch worin eigentlich liegt diese Betroffenheit? Eine Beeinträchtigung religiöser Veranstaltungen ist nicht erkennbar. Die hauptsächliche Zeit für Gottesdienste ist der Vormittag und die Geschäfte öffneten an den Sonntagen erst ab 13 Uhr.

Laut dem erstaunlichen Fazit des Bundesverfassungsgerichts liegt die Betroffenheit der Kirchen darin, »dass sich durch die in Rede stehenden Ladenöffnungszeiten generell der Charakter der Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe, aber auch der Besinnung verändert, weil diese Tage auch in ihrer Ganzheit als Tage der Ruhe und der seelischen Erhebung religiöse Bedeutung für die Beschwerdeführer haben«. Das Gericht zitiert zur Untermauerung seiner Argumentation sogar die entsprechende Bibelstelle »... am siebten Tage sollst Du ruhen, ...«.

Es ging den Kirchen also – und das ist alles andere als erstaunlich – darum, die eigene Sicht der Sonntage »in ihrer Ganzheit« juristisch als gesellschaftlich gültige Deutungshoheit legitimieren zu lassen. Was vollauf gelang.

Und das ist auch gut so. Stressvermeidung bzw. psychische Krankheiten die daraus resultieren sind für Czermak offenbar "christliche Traditionen". Für dieses Lob gebührt ihm natürlich Dank.

Nur hat der Staat die Sache nicht aus christlicher Sicht zu sehen. Wer definiert, dass Sonntags Ruhetag ist? Achja, die Bibel. :tard:
"What can be asserted without proof can be dismissed without proof." [Christopher Hitchens]
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#8
Daß in unsere Verfassung das Denken aus christl. Traditionen mit eingeflossen ist, wird von keiner ernstzunehmenden Stelle verleugnet.

Das betrifft dann auch einige Gesetze aus der Ableitung dessen....

Gruß
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#9
Es muss endlich realisiert werden (bei den Menschen, bei den Kirchen und beim Staat), dass das Christentum keine Monopolstellung mehr inne hat.
Das Christentum ist nur noch eine Religion/Weltanschauung unter vielen auf dem Markt der Religiosität. Jeder kann sich seine Religion selbst aussuchen, ohne zu etwas gezwungen zu werden. Dass passt den Kirchen natürlich so gar nicht.
"What can be asserted without proof can be dismissed without proof." [Christopher Hitchens]
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#10
Nun es könnten ja die Muslimischen Kollegen am Freitag und Ihren Feiertagen frei haben und dafür an den Sonntagen und den christlichen Feiertagen arbeiten. Unabhängig davon halte ich es aber nicht für erforderlich dass man an 365 Tagen rund um die Uhr einkaufen kann.
Zu den anderen Themen
Kindesmissbrauch (siehe aktuell wieder Irland) ist ein großes Thema das dringend genauer durchleuchtet werden sollte. Vor allem katholische Geistliche sind vielleicht wegen dem Zölibat gefährdeter als andere?
Kirchenaustrittsgebühr find ich find ich auch nicht gut. Ein Harz 4 Empfänger kann sich das evtl gar nicht leisten. Ich selber hab 20 € bezahlt (das war es mir allerdings wert)
As Salamu Aleikhum
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#11
Allerdings bezahlt ein Hart IV Empfänger auch keine Kirchensteuer. Er kann also formell ohne "Probleme" austreten, wenn er wieder entsprechend verdient.

Gruß
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#12
zahira schrieb:Nun es könnten ja die Muslimischen Kollegen am Freitag und Ihren Feiertagen frei haben und dafür an den Sonntagen und den christlichen Feiertagen arbeiten. Unabhängig davon halte ich es aber nicht für erforderlich dass man an 365 Tagen rund um die Uhr einkaufen kann.
Das würde aber u.U. eine Menge an Organisationskosten mit sich bringen. Eine entsprechende Lohnerhöhung oder Investition wäre da wohl ertragsreicher für alle...

Zitat:Kindesmissbrauch (siehe aktuell wieder Irland) ist ein großes Thema das dringend genauer durchleuchtet werden sollte. Vor allem katholische Geistliche sind vielleicht wegen dem Zölibat gefährdeter als andere?
Durchaus möglich. Unter r.k. Geistlichen sind auch eine Menge homosexueller, die eher geduldet sind als wenn sie Probleme mit der Heterosexualität haben (Nachwuchs und deren Lösungsproblematik...)

Gruß
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#13
(25-12-2009, 21:27)humanist schrieb: Es muss endlich realisiert werden (bei den Menschen, bei den Kirchen und beim Staat), dass das Christentum keine Monopolstellung mehr inne hat.
Das Christentum ist nur noch eine Religion/Weltanschauung unter vielen auf dem Markt der Religiosität. Jeder kann sich seine Religion selbst aussuchen, ohne zu etwas gezwungen zu werden. Dass passt den Kirchen natürlich so gar nicht.


Humanist

In anderem Fall werden User wegen Missionierung gesperrt. In vielen deiner Posts tust du aber genau dies: du missionierst gegen Christentum.

Über das Arbeitsrecht der Kirche haben wir doch schon gesprochen. Dennoch wiederholst du hier deine unhaltbaren Behauptungen.
Der Atheismus hat bisher der Welt nichts Gutes gebracht, aber du bist offenbar nicht bereit, deinen antikirchlichen Standpunkt zu überdenken.

Dein EP enthält nichts außer Stammtischparolen gegen die Kirche, die du wöchentlich wiederholst.


Darfst du das als Moderator?
Und warum schreibst du deine Missionierungsformeln eigentlich in diesem Unterforum und nicht dort, wo sie sachlich hingehören: Atheismus?


Gruß Dornbusch
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#14
(25-12-2009, 21:08)humanist schrieb: Nur hat das nicht der Verein Kirche zu entscheiden bzw. der Staat der Beschwerde nachzugeben.

Seit wann das denn? In diesem Staat hat es schon immer eine Rolle gespielt wenn Unternehmen sich benachteiligt fühlen. Und Arbeit der Landeskirchen ist nun mal das, wer hätte es gedacht, predigen.


Zitat:Außerdem: Wer ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein. Soll die Kirche erstmal bei ihren eigenen Arbeitnehmern anfangen.

Hast du mir zugehört?


Zitat:Nur hat der Staat die Sache nicht aus christlicher Sicht zu sehen. Wer definiert, dass Sonntags Ruhetag ist? Achja, die Bibel. :tard:

Also ich halte mal fest : du regst dich auf, weil der gesetzliche Ruhetag praktischer Weise eben nicht irgendwo mitten in der Woche liegt, sondern am Ende. Es gut so das mit so etwas keine Gerichte überzeugt werden können. Das die Geldsäcke die Politik beeinflussen das ist seit Gründung der Bundesrepublik der Fall, darüber hat sich im Westen noch nie jemand aufgeregt. Aber wenn die Kirche auf einmal Arbeitgeber ist, dann ist das etwas völlig Anderes! Das verstehe wer will. Ich nenne es Heuchelei!
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#15
humanist schrieb:Das Christentum ist nur noch eine Religion/Weltanschauung unter vielen auf dem Markt der Religiosität. Jeder kann sich seine Religion selbst aussuchen, ohne zu etwas gezwungen zu werden. Dass passt den Kirchen natürlich so gar nicht.
Wetterst Du auch so gegen Vereine? Da solltest Du Dich als Moderator mal selber ermahnen.

Gruß
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