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Todesstrafe
Kommt drauf an wie man diese Gestaltet. Worüber ich mich "mokiert" habe waren konkrete Situationen hier in der Schweiz (wies in Deutschland oder Österreich läuft, weiss ich nicht, deswegen masse ich mir auch nicht an, das zu beurteilen), und zwar bezüglich Resozialisierungsgefängnissen und maroden Knästen. Wenn man einen mehrfach rückfälligen Kinderschänder, der bereits schon einmal abhauen wollte, unbewacht Fischen gehen lässt, worauf er dann wirklich abhaut und ein Kind vergewaltigt, dann nehme ich mir das Recht heraus das schärfstens zu kritisieren und Massnahmen vorzuschlagen. Diese muss man dann selbstverständlich nicht gut finden, bin für gute Gegenvorschläge offen. Es ist mir bewusst, dass meine Vorschläge teils radikal wirken können.

Wenn die Sicherungsverwahrung bei euch besser funktioniert als bei uns, dann sollte man unsere Zuständigen mal nach Österreich in die Schulung schicken.
(17-12-2009, 11:32)Romero schrieb: Wenn man einen mehrfach rückfälligen Kinderschänder, der bereits schon einmal abhauen wollte, unbewacht Fischen gehen lässt, worauf er dann wirklich abhaut und ein Kind vergewaltigt, dann nehme ich mir das Recht heraus das schärfstens zu kritisieren und Massnahmen vorzuschlagen. Diese muss man dann selbstverständlich nicht gut finden, bin für gute Gegenvorschläge offen. Es ist mir bewusst, dass meine Vorschläge teils radikal wirken können.

Wenn die Sicherungsverwahrung bei euch besser funktioniert als bei uns, dann sollte man unsere Zuständigen mal nach Österreich in die Schulung schicken.

der von dir genannte war in schweizer sicherungsverwahrung?
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
Nein, der hier war wie gesagt in Resozialisierungshaft, deswegen schrieb ich ja - gekürzt - "Ich habe mich über die Zustände in Resozialisierungsanstalten "mokiert"." Der Teil mit der Sicherungsverwahrung bezog sich auf dein Posting, nicht auf mein oben genanntes Beispiel. Sind bei euch die Hürden für Sicherungsverwahrung weniger hoch als bei uns?
(17-12-2009, 12:06)Romero schrieb: Nein, der hier war wie gesagt in Resozialisierungshaft, deswegen schrieb ich ja - gekürzt - "Ich habe mich über die Zustände in Resozialisierungsanstalten "mokiert"." Der Teil mit der Sicherungsverwahrung bezog sich auf dein Posting, nicht auf mein oben genanntes Beispiel. Sind bei euch die Hürden für Sicherungsverwahrung weniger hoch als bei uns?

noch mal von vorn, damit ich es auch verstehe:

forderst du sicherungsverwahrung - oder lebenslange haft für mehrfachstraftäter?
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(17-12-2009, 12:49)petronius schrieb:
(17-12-2009, 12:06)Romero schrieb: Nein, der hier war wie gesagt in Resozialisierungshaft, deswegen schrieb ich ja - gekürzt - "Ich habe mich über die Zustände in Resozialisierungsanstalten "mokiert"." Der Teil mit der Sicherungsverwahrung bezog sich auf dein Posting, nicht auf mein oben genanntes Beispiel. Sind bei euch die Hürden für Sicherungsverwahrung weniger hoch als bei uns?

noch mal von vorn, damit ich es auch verstehe:

forderst du sicherungsverwahrung - oder lebenslange haft für mehrfachstraftäter?

Ich fordere gar nichts. Ich würde mir wünschen, dass die Kriterien für Sicherungsverwahrung verschärft werden (z.B. dass nicht bereits 2x für mind. 1 Jahr verurteilt worden sein muss, bevor man Sicherheitsverwahrung verhängen darf), sowie verschärfte Strafen für besonders schwere Verbrechen (wurde ja inzwischen oft genug konkretisiert) bis hin zur lebenslangen Haft (ohne Möglichkeit der Umwandlung in eine Bedingte Freiheitsstrafe nach 10 Jahren) mit anschliessender Sicherungsverwahrung (und nicht lächerliche 3 1/2 Jahre teilbedingt für einen bereits zum dritten Mal rückfälligen Kinderschänder, wie im Beispiel).
alles klar

in amiland sind sie da ja zum glück schon weiter, da werden sowohl haftstrafen von mehreren hundert jahren ausgesprochen wie auch menschen zu tode verurteilt. entsprechend gibts auch so gut wie keine vergewaltiger und mörder mehr in den usa

will sagen: deine wünsche sind sicher sehr populär. inwiefern sie geeignet sind, opferzahlen zu verringern, und zu welchem preis, darüber kann man halt geteilter meinung sein
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Die us-amerikanische Justiz ist ja nun wirklich nicht mit der Deutschen/Schweizerischen/Österreichischen vergleichbar. Allein schon, dass man Haftstrafen von mehreren Hundert Jahren ausspricht zeigt ja schon, wie gaga die sind. Wie dem auch sei. Populär mögen sie sein, meine Wünsche, sagt ja auch nichts über ihre Eignung aus. Sie sind geeignet die hohen Rückfallquoten zu minimieren, oder nicht?
(17-12-2009, 15:44)Romero schrieb: Die us-amerikanische Justiz ist ja nun wirklich nicht mit der Deutschen/Schweizerischen/Österreichischen vergleichbar. Allein schon, dass man Haftstrafen von mehreren Hundert Jahren ausspricht zeigt ja schon, wie gaga die sind. Wie dem auch sei. Populär mögen sie sein, meine Wünsche, sagt ja auch nichts über ihre Eignung aus. Sie sind geeignet die hohen Rückfallquoten zu minimieren, oder nicht?

ich weiß es nicht
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Bei ner Rückfallquote von 40 - 70% wärs nen Versuch wert, finde ich. Die jetztige Situation, das kanns doch nicht sein.
(17-12-2009, 15:56)Romero schrieb: Bei ner Rückfallquote von 40 - 70% wärs nen Versuch wert, finde ich. Die jetztige Situation, das kanns doch nicht sein.

um zu einer einschätzung zu kommen, ob etwas "nen Versuch wert" ist, muß man den potentiellen ertrag gegen die kosten verrechnen

ich finde die jetzige situation nicht so dramatisch, wie uns die boulevardpresse weismachen will. mal ehrlich: wieviele straftaten könnten durch deine vorschläge verhindert werden, und wievielen menschen nähme man dadurch praphylaktisch die möglichkeit zu einem menschenwürdigen dasein?

nicht nur die todesstrafe, sondern auch haftstrafen ohne aussicht auf entlassung werden vom verfassungsgericht übrigens als nicht mit der menschenwürde in übereinstimmung zu bringen gesehen:

BVerfG E 45,187

1. Die lebenslange Freiheitsstrafe für Mord (§ 211 Abs. 1 StGB) ist nach Maßgabe der folgenden Leitsätze mit dem Grundgesetz vereinbar.
2. Nach dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnisse kann nicht festgestellt werden, daß der Vollzug der lebenslangen Freiheitsstrafe gemäß den Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes und unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Gnadenpraxis zwangsläufig zu irreparablen Schäden psychischer oder physischer Art. führt, welche die Würde des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG) verletzen.
3. Zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzugs gehört, daß dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden. Die Möglichkeit der Begnadigung allein ist nicht ausreichend; vielmehr gebietet das Rechtsstaatsprinzip, die Voraussetzungen, unter denen die Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ausgesetzt werden kann, und das dabei anzuwendende Verfahren gesetzlich zu regeln.
4. Die Qualifikation der heimtückischen und der zur Verdeckung einer anderen Straftat begangenen Tötung eines Menschen als Mord gemäß § 211 Abs. 2 StGB verletzt bei einer an dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierten restriktiven Auslegung nicht das Grundgesetz.


Urteil
des Ersten Senats vom 21. Juni 1977 auf die mündliche Verhandlung vom 22./23. März 1977

w.servat.unibe.ch/dfr/bv045187.html site gemäß neuer regelung unanklickbar gemacht.d.n.

ich meine also, daß sich die deutsche justiz um diese angelegenheit wirklich schon ausgiebige gedanken gemacht hat. zudem wurde ja gerade die sicherungsverwahrung in den letzten jahren immer wieder reformiert - es ist also nicht so, als geschähe auf seiten von justiz und gesetzgebung gar nichts

umgekehrt will ich mir nicht anmaßen, mit simplen vorschlägen es besser machen zu wollen als diejenigen, die sich weitaus intensiver mit der materie befaßt haben als ich selber
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Mh, ok. Beobachten wir die Entwicklung.
(12-04-2024, 10:49)d.n. schrieb: Ich befürworte generell die Todesstrafe, also wo liegt hier eine Inkonsequenz?.. Und Ich betrachte eine Abtreibung nicht als Mord, sondern als eine Situationsoptimierung, sei es durch die Vermeidung von unerwünschtem Leben oder durch die genetische Optimierung unserer Spezies durch Eliminierung von Erbkrankheiten

Ob die Tötung von Menschen falsch ist, ist Ansichtssache. Während der französischen und russischen Revolution wurden die französische und russische Herrscherfamilien umgebracht. Dass dies falsch gewesen sei, davon war im Geschichtsunterricht nie die Rede. Hitlerattentäter werden in Deutschland mehrheitlich nicht als Verbrecher gesehen.

„[…] dass alle Großen der Erde
und alle Adligen mit den
Gedärmen der Priester erhängt
und erwürgt werden sollten.“
– Jean Meslier: Das Testament des Abbé Meslier.
Die Grundschrift moderner Religionskritik.
Hintergrund-Verlag, 2. Auflage, 2005, Kap. 2
Gedanken und Ansichten des Autors über die
Weltreligionen. S. 74.

Kyrillis Gedärme gäben einen prima Schlips für Putin ab.

Da aber in dieser Welt gilt: "Die kleinen hängt man auf, die großen lässt man laufen.", bin ich gegen die Todesstrafe.
Wer seine Schranken kennt, der ist der Freie; wer sich frei wähnt, ist seines Wahnes Knecht.
Franz Grillparzer.
(12-04-2024, 16:04)exkath schrieb: Während der französischen und russischen Revolution wurden die französische und russische Herrscherfamilien umgebracht.

Dies stimmt zwar, passt aber nicht ins Thema " Todesstrafe", da auch Kleinkinder umgebracht wurden.
Die Umstürzler wollten nicht bestrafen, sondern schlichtweg auslöschen

Durch Ermordung der ganzen Königsfamilie verunmöglichten sie die Restauration

Es ging den Umstürzlern nicht um Strafe, sondern um Erbrecht und Thronfolge
Beitrag #2
(11-12-2009, 11:14)Dornbusch schrieb: Nachdem Todesstrafe in Europa abgeschafft wurde, ist es an der Zeit, Gefängnisstrafen abzuschaffen. Sie widersprechen den Menschenrechten und richten mehr Schaden an, als sie nützen. Im Jugendstrafrecht wird das schon erkannt und praktiziert.

Wohin das geführt hat, sehen wir leider täglich immer mehr. Die jungen Gewalttäter wissen leider sehr genau, dass sie sich jetzt alles erlauben können. Ob das ein wünschenswerter Fortschritt ist?
(12-04-2024, 16:31)Sinai schrieb: Beitrag #2
(11-12-2009, 11:14)Dornbusch schrieb: Nachdem Todesstrafe in Europa abgeschafft wurde, ist es an der Zeit, Gefängnisstrafen abzuschaffen. Sie widersprechen den Menschenrechten und richten mehr Schaden an, als sie nützen. Im Jugendstrafrecht wird das schon erkannt und praktiziert.

Wohin das geführt hat, sehen wir leider täglich immer mehr. Die jungen Gewalttäter wissen leider sehr genau, dass sie sich jetzt alles erlauben können. Ob das ein wünschenswerter Fortschritt ist?

ach komm, du käust doch wieder nur ewiggestrige stammtischparolen wieder

meinst du, als vor zig jahren das kinder- und jugendstrafrecht modernisiert wurde, wären auf einmal die kriminellen kinder aus dem boden gewachsen wie die pilze?

und die " jungen Gewalttäter" wisen leider gar nichts, oder denken jedenfalls nicht weit genug - denn auch sie werden mal strafmündig, und hören mit diesem datum ja nicht auf, ihr gewohntes leben weiter zu führen. nur schlägt dann eben die staatsgewalt zu und eine kriminelle vorgeschichte wirkt sich nicht gerade strafmildernd aus
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