19-08-2009, 12:57
(18-08-2009, 14:43)Lhiannon schrieb: NT. Steinigung der Ehebrecherin, Steinigung des Stephanus und Kreuzigung Jesu wegen Verbreitung einer anderen Lehre als dem Judentum.Ja, dieses stellt das NT so dar, bzw. kann man so verstehen.
Nur, die Ehebrecherin darf hier nach der jüdischen Lehre garnicht gesteinigt werden. Hierzu bedarf es Zeugen, welche einigen Ansprüchen genügen. Und genau darauf weisst Jesus die aufgebrachte Meute hin, wenn er auf deren Sünden verweist. Denn diese Steinigung wäre nichts anderes gewesen und schlimmer als ein Ehebruch.
(18-08-2009, 14:43)Lhiannon schrieb: Steinigung des StephanusDa ich mich im Christentum nicht so auskenne, sagt mir das nichts.
(18-08-2009, 14:43)Lhiannon schrieb: und Kreuzigung JesuSoweit ich mich erinnere, haben die Römer damals Jesus gekreuzigt. Die Darstellung im NT, dass dieses nur die Ausführung eines Urteils des Sanhedrins war, ist mehr als unglaubwürdig. Dieses fängt schon damit an, dass gerade der damalige Statthalter nie solche Instanzen anerkannt hätte, sonst keinerlei Skrupel hatte (entgegen der Darstellung im NT) mit harter Hand und Gewalt zu regieren, dass dieses sogar in Rom negativ auffiehl. Auch der Prozess selber entspricht dabei nicht einmal im Ansatz jüdischen Vorschriften, ganz davon abgesehen, dass es die Anklage so als Verbrechen hier nicht einmal gibt.
Jüdische Quellen hingegen bemerken schon vorher, dass jedes Sanhedrin, welches in seiner Zeit (~70 Jahre) zwei Todesurteile fällt, als blutig anzusehen ist. Blutig hier im Sinne von barbarisch und nicht im Sinne der Tora handelnd.