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Wenn Recht und Gesetz auf der Strecke bleiben
#1
Recht und Gesetz, ein dreckiges subjektives Geschäft!

Recht und Gesetz sind in einem funktionierendem Rechtsstaat ein Allgemeingut, für jedermann zugänglich, und für jedermann anwendbar!

Die wichtigsten Merkmale zur Einhaltung von Menschenrechten ( das Gegenteil von Barbarei ) sind u.a.:

Jeder gilt so lange als unschuldig, solange das Gegenteil nicht zweifelsfrei erwiesen ist = Im Zweifel immer für den Angeklagten entscheiden!

Jedermann hat das Recht in allen Lagen sich einen Verteidiger zu nehmen oder diesen auf Wunsch gerichtlich beigeordnet zu bekommen!

Jedermann hat das Recht auf Akteneinsicht, wenn es dabei um seine eigenen Akten geht!

Richter und Staatsanwälte haben Ermittlungsverfahren und die Verhandlungen unabhängig, überparteilich und objektiv zu leiten! Sorgfaltspflicht!

Richter und Staatsanwälte müssen (Akteneinsicht auf Verlangen) von Menschenrechtsbewegungen kontrolliert werden können!
Wie aber sieht der Juristenalltag aus?

Laut Frontal 21 herrscht in deutschen Gerichten eine Art Fließbandabfertigung.

In 95% aller Fälle segnen Richter eine Hausdurchsuchung ab, oder eine Genehmigung zum Abhören von Telefonanlagen, ohne genau zu überprüfen, ob die Beweise für einen Anfangsverdacht überhaupt ausreichen. Flott und fleißig wird genehmigt, und viele Bürger werden so zum unverhofften Opfer von Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmeaktionen.

Obwohl nach § 160 der Strafprozeßordnung = StPO auch alle zu entlastenden Umstände ermittelt werden müssen, was heißt, es muß auch gegen die Kläger wegen möglichem Rufmord und übler Nachrede ermittelt werden, geht man hier in vielen Fällen nach Macht und Einfluß vor. Nicht selten stehen wir vor Gericht mit unfaßbarem Kopfschütteln, weil Verfahren, trotz eindeutiger Beweise, eingestellt werden, nur weil ein Angeklagter über Geld und politische Beziehungen verfügt; aber ein kleiner Arbeiter, ein Arbeitsloser oder ein Vorbestrafter gnadenlos verurteilt wird, trotz erheblicher Zweifel, weil man ihn subjektiv aus der Gesellschaft haben will. Das aber sind Methoden wie im Mittelalter, eines Rechtsstaates nicht würdig.

Obwohl nach der europäischen Menschrenrechtskonvention das Recht auf freie Meinung gilt und jeder Anspruch auf einen versierten Verteidiger hat, wird die freie Meinung als üble Nachrede, Verleumdung und Beleidigung subjektiv ausgelegt, wenn es um Juristenschelte geht. Dann hält der ganze Schwarzkittelverein zusammen, wie seit 1000 Jahren schon. Und was einen Verteidiger anbelangt, so wird falsch argumentiert, daß nach der StPO ( § 140,142,137,139 ) eine Art Pflichtverteidigung nur dem zustehen würde, der mit einer Haftstrafe oberhalb von 12 Monaten rechnen müsse, oder aber die erste Instanz vor einem Landgericht erwarten müsse. Alle anderen, sofern geistig nicht eingeschränkt, hätten kein Recht auf Pflichtverteidigung.

Tatsache ist aber, unterhalb dieser Muß-bestimmungen, wo ein Verteidiger notwendig ist, kann der Angeschuldigte frei entscheiden, ob er einen Verteidiger nach Wahl möchte, oder sich selber verteidigen will.

Weil deutsche Richter ( zum einen aus Kostengründen, zum anderen, um Justizwillkür leichter durchboxen zu können ) hier aber tun und lassen können was sie für richtig halten, Großgrundbesitzer über Recht und Gesetz, haben wir Zustände, daß ein Kinderschänder und Mörder sich mehrere Wahlverteidiger leisten darf, die auch noch auf Freispruch plädieren,- aber ein kleiner Hobbyjournalist ohne Verteidiger zu 4000 Euro oder 250 Tage Knast verurteilt wird, weil er Richter und Staatsanwälte anhand ihrer Schandtaten beim Namen genannt hat.

Diese Praktiken der Null-Toleranz den sozial Benachteiligten gegenüber haben wir von den USA übernommen. Und wenn denn doch ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird, dann sucht den das Gericht selber aus und setzt diesen Mann gleich unter Druck, daß er nur das nötigste für den Angeklagten zu tun habe, um einen gewissen Schein zu wahren.

In Deutschland gibt es 3mal mehr Berufsrichter wie in England und 4 mal mehr Rechtsanwälte. Und da zählt nicht mehr das Gesetz, sondern Geld. Ohne Geld macht in Deutschland kaum ein Anwalt die Hände krumm.

In den USA gibt es mittlerweile das Innocene Procekt aus New York, und das Justice Project USA. Dort haben sich Jurastudenten, Professoren, Anwälte und Menschenrechtsorganisationen zusammengeschlossen um vermutlich Unschuldigen zu helfen. Über 500 zum Tode verurteilte konnten gerettet werden, weil die Staatsanwaltschaft schlampig ermittelt hatte. Alle anderen Fälle dürften vermutlich in die 100.000de gehen, aber den Organisationen fehlt das Geld zur vollständigen Aufarbeitung.

Diese Projekte kommen zur gleichen Erkenntnis wie Dr. P.Niehenke aus Freiburg auch:

"Man wird juristisches Unrecht nie ganz ausschalten können, aber wenn wir die Täter nicht öffentlich benennen, mit ihren Schandtaten, nicht unabhängig gegen die Juristen auch geurteilt wird, dann ist unser Rechtsstaat am Ende und funktioniert nicht mehr!"
Wer zu begangenem Unrecht schweigt, der fügt ein weiteres Unrecht hinzu!
Freiheit ist die Meinung des Andersdenkenden!
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#2
Zitat:Obwohl nach § 160 der Strafprozeßordnung = StPO auch alle zu entlastenden Umstände ermittelt werden müssen, was heißt, es muß auch gegen die Kläger wegen möglichem Rufmord und übler Nachrede ermittelt werden

versteh ich jetzt nicht. wieso muß "auch gegen die Kläger wegen möglichem Rufmord und übler Nachrede ermittelt werden"? das hat doch nichts mit ermittlung entlastender umstände zu tun. und welchen "kläger" meinst du eigentlich? den gibts im zivilrecht (und von dem sprechen wir jetzt doch nicht, oder?), im strafrecht klagt der staatsanwalt an

Zitat:geht man hier in vielen Fällen nach Macht und Einfluß vor. Nicht selten stehen wir vor Gericht mit unfaßbarem Kopfschütteln, weil Verfahren, trotz eindeutiger Beweise, eingestellt werden, nur weil ein Angeklagter über Geld und politische Beziehungen verfügt; aber ein kleiner Arbeiter, ein Arbeitsloser oder ein Vorbestrafter gnadenlos verurteilt wird, trotz erheblicher Zweifel, weil man ihn subjektiv aus der Gesellschaft haben will. Das aber sind Methoden wie im Mittelalter, eines Rechtsstaates nicht würdig

ist das bloß deine meinung oder willst du das als tatsachenfeststellung verstanden wissen?

mir ist jetzt kein fall bekannt, wo trotz eindeutiger beweise das verfahren eingestellt worden wäre. richtig ist aber, daß vor allem bei finanz- und wirtschaftsdelikten die erbringung eindeutiger schuldbeweise sehr schwierig bzw. sehr aufwendig ist, dodaß dann nicht selten im sinne einer effizienz der strafverfolgung ein vergleich gesucht oder gegen eine buße eingestellt wird. daß generell oder auch nur als regelfall (ausnahmen gibts immer) "ein kleiner Arbeiter, ein Arbeitsloser oder ein Vorbestrafter gnadenlos verurteilt wird, trotz erheblicher Zweifel, weil man ihn subjektiv aus der Gesellschaft haben will" - das zu glauben, habe ich ebenfalls keinen anlaß. und du solltest solch schwerwiegende vorwürfe besser belegen können

Zitat:Obwohl nach der europäischen Menschrenrechtskonvention das Recht auf freie Meinung gilt und jeder Anspruch auf einen versierten Verteidiger hat, wird die freie Meinung als üble Nachrede, Verleumdung und Beleidigung subjektiv ausgelegt, wenn es um Juristenschelte geht

ich kenne kein gesetz, das solches ermöglichte. und eine selektive auslegung des stgb §185/186/187 (du zählst ja wohl juristen nicht unter die "Personen des politischen Lebens" nach § 188) hat mit dem anspruch auf einen verteidiger nichts zu tun

Zitat:Und was einen Verteidiger anbelangt, so wird falsch argumentiert, daß nach der StPO ( § 140,142,137,139 ) eine Art Pflichtverteidigung nur dem zustehen würde, der mit einer Haftstrafe oberhalb von 12 Monaten rechnen müsse, oder aber die erste Instanz vor einem Landgericht erwarten müsse. Alle anderen, sofern geistig nicht eingeschränkt, hätten kein Recht auf Pflichtverteidigung.

Tatsache ist aber, unterhalb dieser Muß-bestimmungen, wo ein Verteidiger notwendig ist, kann der Angeschuldigte frei entscheiden, ob er einen Verteidiger nach Wahl möchte, oder sich selber verteidigen will

wo siehst du jetzt eine "falsche argumentation"?

daß "der Angeschuldigte frei entscheiden kann, ob er einen Verteidiger nach Wahl möchte, oder sich selber verteidigen will", ist doch genau das, daß oberhalb dieser schwelle "ein Verteidiger notwendig ist" - sprich: ein pflichtverteidiger gestellt werden muß

was ist dein problem damit?

Zitat:Weil deutsche Richter ( zum einen aus Kostengründen, zum anderen, um Justizwillkür leichter durchboxen zu können ) hier aber tun und lassen können was sie für richtig halten, Großgrundbesitzer über Recht und Gesetz, haben wir Zustände, daß ein Kinderschänder und Mörder sich mehrere Wahlverteidiger leisten darf, die auch noch auf Freispruch plädieren

das ist ihr pflicht, dazu sind sie da. wenn schon vor dem prozeß feststünde, daß jemand "ein Kinderschänder und Mörder" ist, könnten wir ihn doch gleich lynchen und uns den prozeß sparen, meinst du nicht auch?

Zitat:aber ein kleiner Hobbyjournalist ohne Verteidiger zu 4000 Euro oder 250 Tage Knast verurteilt wird, weil er Richter und Staatsanwälte anhand ihrer Schandtaten beim Namen genannt hat

wer hat ihn denn gezwungen, sich keinen verteidiger zu nehmen?

und wenn er zu recht "Richter und Staatsanwälte anhand ihrer Schandtaten beim Namen genannt hat", wird er ja auch freigesprochen. nur muß er dann eben auch diese "schandtaten" beweisen - sonst ist es eben üble nachrede

Zitat:Diese Praktiken der Null-Toleranz den sozial Benachteiligten gegenüber haben wir von den USA übernommen

magst du das erklären?

mir erschließt sich jetzt der zusammenhang nicht

Zitat:Und wenn denn doch ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird, dann sucht den das Gericht selber aus und setzt diesen Mann gleich unter Druck, daß er nur das nötigste für den Angeklagten zu tun habe, um einen gewissen Schein zu wahren

das ist wieder mal eine nicht bewiesene behauptung, die ebenfalls an verleumdung grenzt. sprichst du hier in eigener sache, also bist du derjenige, der sich unschuldig als verleumder verurteilt sieht?

wirklich wundern würde es mich angesichts deiner flotten behauptungen nicht

aber zurück zur sache: ein angeklagter kann seinen wahlverteidiger zum pflichtverteidiger beiordnen lassen. deine darstellung geht also auch wieder knapp an der wahrheit vorbei

Zitat:Ohne Geld macht in Deutschland kaum ein Anwalt die Hände krumm

warum sollte er auch?

arbeitest du denn für lau? davon kann man so schlecht leben...

Zitat:In den USA gibt es mittlerweile das Innocene Procekt aus New York, und das Justice Project USA. Dort haben sich Jurastudenten, Professoren, Anwälte und Menschenrechtsorganisationen zusammengeschlossen um vermutlich Unschuldigen zu helfen. Über 500 zum Tode verurteilte konnten gerettet werden, weil die Staatsanwaltschaft schlampig ermittelt hatte. Alle anderen Fälle dürften vermutlich in die 100.000de gehen, aber den Organisationen fehlt das Geld zur vollständigen Aufarbeitung

noch nicht mal in den usa gibts "100.000de" zum tode verurteilte, schon gar nicht unschuldige...

aber natürlich wird auch schlampig und einseitig ermittelt - die frage ist nur, ob das so pauschal und generell (für die us wie in d!) gilt, wie du unterstellst

Zitat:Diese Projekte kommen zur gleichen Erkenntnis wie Dr. P.Niehenke aus Freiburg auch:

"Man wird juristisches Unrecht nie ganz ausschalten können, aber wenn wir die Täter nicht öffentlich benennen, mit ihren Schandtaten, nicht unabhängig gegen die Juristen auch geurteilt wird, dann ist unser Rechtsstaat am Ende und funktioniert nicht mehr!"

dein beweis dafür, daß nicht "unabhängig gegen die Juristen auch geurteilt wird", steht imho noch aus


natürlich hat, wer geld und einfluß hat, vor gericht bessere karten. schon weil er sich die besseren anwälte leisten kann und connections spielen lassen kann, die es leichter machen, zweifel an seiner schuld zu säen und so ggf. einen freispruch aus mangel an beweisen oder im zweifel für den angeklagten zu erreichen, oder sogar selber entlastende resp. andere belastende indizien zu erarbeiten (auch wenn das wohl eher im fernsehkrimi vorkommt). klar ist da in einem gewissen nachteil, wer nicht über entsprechende mittel verfügt, sich die besten verteidiger leisten zu können. das zu bestreiten, wäre realitätsfremd. und man muß es auch nicht gutheißen oder auch nur achselzuckend akzeptieren

juristenschelte wie von dir vorgebracht aber hat doch eine andere dimension. für verschwörungstheorien und pauschale unterstellung strafbaren handelns ("verurteilung trotz erheblicher Zweifel, weil man ihn subjektiv aus der Gesellschaft haben will", müßte imho unter den § 339 stgb "Rechtsbeugung" fallen) besteht wohl kein anlaß
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#3
@pretonius

einfach einmal unter JUSTIZWILLKÜR oder FEHLURTEIL oder VERSCHLEPPUNG von WIRTSCHAFTSPROZESSEN oder RECHTSBEUGUNG googlen gehen.

Ansonsten ist ein brandneues Forum eingerichtet unter:
http://menschenrecht.foren-city.de/

Eine Frage hätte ich an dich; Bist du selber Jurist?
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#4
(14-05-2009, 11:05)Quetsche2000 schrieb: @pretonius

du hättest wenigstens meinen nick sorgfältig lesen können...

(14-05-2009, 11:05)Quetsche2000 schrieb: einfach einmal unter JUSTIZWILLKÜR oder FEHLURTEIL oder VERSCHLEPPUNG von WIRTSCHAFTSPROZESSEN oder RECHTSBEUGUNG googlen gehen

ich habe mir wirklich die zeit genommen, auf deinen beitrag einzugehen und differenziert meine meinung dazu zu formulieren. ich finde es daher nicht sehr höflich von dir, mich mit einem "google doch gefälligst selber, was ich hier behauptet habe" abzuspeisen

entweder du schaffst es, selber substanziell stellung zu beziehen, oder du hast imho in einem diskussionsforum nichts verloren. aber es drängt sich der eindruck auf, daß du sowieso nur werbung für dein querulantenforum machen willst...

(14-05-2009, 11:05)Quetsche2000 schrieb: Eine Frage hätte ich an dich; Bist du selber Jurist?

nein. und mir gefällt auch nicht, was du hier unterschwellig andeutest
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#5
(08-05-2009, 08:33)Quetsche2000 schrieb: Quetsche2000
Friedensaktivist

kann es sein, daß du nicht mehr ganz klar denken kannst und vergessen hast du dunkelrosarote Brille abzunehmen

oder wurdest du bei den letzten Maikrawallen verhaftet und erwartest nun einen Gerichtsprozess

..
(14-05-2009, 12:12)petronius schrieb: aber es drängt sich der eindruck auf, daß du sowieso nur werbung für dein querulantenforum machen willst...

... besser hätte ich es nicht schreiben können ... danke Petronius
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#6
Es gibt Menschen, die leugnen die Greueltaten des III.-Reich, und fordern Beweise dafür;
andere leugnen, das die DDR ein Unrechtsstaat gewesen sei;
und wieder andere leugnen die soziale und juristische Benachteiligung im Kapitalismus.

So sind sie halt, die Menschen, die von gewissen politischen Systemen profitieren/profitiert haben.

Die Wahrheit kann halt nicht jeder vertragen, und sie tut verdammt weh.

:icon_cheesygrin:Evil5:icon_cheesygrin:
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#7
(15-05-2009, 09:36)Quetsche2000 schrieb: und wieder andere leugnen die soziale und juristische Benachteiligung im Kapitalismus

und wer soll das sein?

ich habe eine ganze menge zum thema geschrieben, nicht etwa irgendetwas plump geleugnet. das ist dir vorbehalten - du leugnest ganz einfach, daß im großen und ganzen korrekt nach recht und gesetz verfahren wird - ohne den geringsten beweis, ohne auch nur auf argumente einzugehen

(15-05-2009, 09:36)Quetsche2000 schrieb: Die Wahrheit kann halt nicht jeder vertragen, und sie tut verdammt weh.

die wahrheit ist, daß du ganz alleine für die folgen verantwortlich bist, wenn du anderen schwerste verfehlungen vorwirfst, ohne dies belegen zu können
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#8
@pretonius

Zum einen greife ich hier keine Forenteilnehmer persönlich an,- zum anderen bellen nur betroffene Hunde sehr laut, die offensichtlich ein schlechtes Gewissen haben.

Darüber hinaus darfst du dir gerne den Leserbrief eines Ex-Richter ansehen, wenn du den Mut dazu besitzt.

http://152245.homepagemodules.de/t9f17-L...chter.html

Auch Leute, wie Dr. Ulrich Brosa aus Amöneburg, oder Jörg Bergstedt aus Sasen (beide im Googler zu finden) können dir einiges erzählen, sofern du gewisse Dinge an dich heran lässt und diese vertragen kannst.

Im übrigen steht es jedem Bürger frei Gerichtsverhandlungen zu besuchen. Wer das tut, freiwillig und ohne Unvoreingenommenheit, der kommt in jedem Gericht ins Grübeln.

Ach ja, als Friedensaktivist wünsche ich dir natürlich ein schönes Wochenende, und dem anderen radikalen Tipper hier natürlich auch.
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#9
(15-05-2009, 10:14)Quetsche2000 schrieb: @pretonius

Zum einen greife ich hier keine Forenteilnehmer persönlich an,- zum anderen bellen nur betroffene Hunde sehr laut, die offensichtlich ein schlechtes Gewissen haben

du willst oder kannst mir also die frage nicht beantworten, wer das denn sein soll, der "die soziale und juristische Benachteiligung im Kapitalismus" leugnet. ich darf also anehmen, daß solche personen weniger real existieren als von dir nur erfunden und als strohmann in die diskusion eingebracht werden

(15-05-2009, 10:14)Quetsche2000 schrieb: Darüber hinaus darfst du dir gerne den Leserbrief eines Ex-Richter ansehen, wenn du den Mut dazu besitzt.

welchen mut soll es erfordern, einen leserbrief zu lesen?

es würde ja noch nicht mal mut erfordern, auch mal selber ein argument zu formulieren - was du anscheinend aber trotzdem nicht hinkriegst

(15-05-2009, 10:14)Quetsche2000 schrieb: http://152245.homepagemodules.de/t9f17-L...chter.html

Auch Leute, wie Dr. Ulrich Brosa aus Amöneburg, oder Jörg Bergstedt aus Sasen (beide im Googler zu finden) können dir einiges erzählen, sofern du gewisse Dinge an dich heran lässt und diese vertragen kannst.

Im übrigen steht es jedem Bürger frei Gerichtsverhandlungen zu besuchen. Wer das tut, freiwillig und ohne Unvoreingenommenheit, der kommt in jedem Gericht ins Grübeln

sprich doch einfach mal klartext, was denn sache sein soll. nimm z.b. zu meinem ja durchaus etwas längeren beitrag stellung, anstatt dich hinter andeutungen und links zu verstecken
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#10
@pretoris
ich mache mir mal die Mühe auf deinen Beitrag Nr. 2 einzugehen.

1.) Wenn jemand (auch ein Anzeigensteller/Staatsanwalt/Richter) einem anderen eine Straftat unterstellt, wider besseren Wissen, so begeht dieser üble Nachrede und Verleumdung. Hätten wir dieses Rechtsmittel nicht, dann könnte jeder jeden beschuldigen und ginge damit straffrei aus. Weil Juristen sich selber kontrollieren (gar nicht) wird nur selten ein Jurist verurteilt, und schon gar nicht wegen Rechtsbeugung, sondern wegen anderer Delikte.

2.) Ich habe nie geschrieben, das Kinderschändern, Mördern usw. kein Anwalt gehört, sondern zitiert, dass Richter willkürlich bei "Bagatelldelikten" (alles was unter 12 Monate Freiheitsentzug liegt) entscheiden, wer einen Anwalt zur Seite gestellt bekommt, und wer nicht. Diese Erfahrung habe nicht nur ich, sondern auch viele andere gemacht. Hartz 4 Empfänger und Geringverdiener werden durch diese Praktik nicht nur sozial, sondern auch juristisch immer mehr an den Rand gedrängt!

3.) Bez. der USA habe ich von 1000.000den anderen Fällen geschrieben, was heisst, das es dabei nicht nur um die Todesstrafe ging. Warum du alles aber zu den verhängten Todesstrafen zählst, kann ich nicht nachvollziehen.

Was die Kosten anbelangt, so lass dir gesagt sein, Juristen und Ärzte, im Gegensatz zu Fliessbandarbeiter und Verkäufer (die sind wenigstens ehrlich), haben einen Eid geleistet. Wie du so treffend schreibst, wer sich einen teuren Anwalt leisten kann ..........
So ist das dann auch im Krankenwesen. Wer nichts hat, der darf verrecken. Die Grossen lässt man laufen, und die kleinen hängt man.

Machen wir aus Recht und Gesetz doch gleich einen Supermarkt. Inzwischen sind ja einige JVA's Privatisiert/Teilprivatisiert, da kann der Rest auch noch privatisiert werden, wo jeder juristische Gutsherr dann nach gut Dünken urteilen kann, was eh schon passiert.

In diesem Sinne, schönes Wochenende
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#11
(15-05-2009, 11:52)Quetsche2000 schrieb: @pretoris
ich mache mir mal die Mühe auf deinen Beitrag Nr. 2 einzugehen.

ich wäre dir sehr verbunden, wenn du dir auch die mühe machen würdest, nict ständig meinen nick zu verhunzen

Zitat:1.) Wenn jemand (auch ein Anzeigensteller/Staatsanwalt/Richter) einem anderen eine Straftat unterstellt, wider besseren Wissen, so begeht dieser üble Nachrede und Verleumdung. Hätten wir dieses Rechtsmittel nicht, dann könnte jeder jeden beschuldigen und ginge damit straffrei aus. Weil Juristen sich selber kontrollieren (gar nicht) wird nur selten ein Jurist verurteilt, und schon gar nicht wegen Rechtsbeugung, sondern wegen anderer Delikte

um was gehts jetzt? um üble nachrede oder um rechtsbeugung?

selbstverständlich kontrollieren juristen auch juristen. womit willst du deine anschuldigung belegen?

Zitat:2.) Ich habe nie geschrieben, das Kinderschändern, Mördern usw. kein Anwalt gehört, sondern zitiert, dass Richter willkürlich bei "Bagatelldelikten" (alles was unter 12 Monate Freiheitsentzug liegt) entscheiden, wer einen Anwalt zur Seite gestellt bekommt, und wer nicht

diese "willkür ist aber gesetzlich geregelt: §140 stpo

somit keine willkür

Zitat:Diese Erfahrung habe nicht nur ich, sondern auch viele andere gemacht. Hartz 4 Empfänger und Geringverdiener werden durch diese Praktik nicht nur sozial, sondern auch juristisch immer mehr an den Rand gedrängt!

das ist quatsch. die länge der zu erwartenden strafe hat nichts damit zu tun, ob jemand auf hartz4 ist oder vermögend

Zitat:3.) Bez. der USA habe ich von 1000.000den anderen Fällen geschrieben, was heisst, das es dabei nicht nur um die Todesstrafe ging. Warum du alles aber zu den verhängten Todesstrafen zählst, kann ich nicht nachvollziehen

ich mit meinem verständnis der deutschen sprache schon

du schriebst:

Über 500 zum Tode verurteilte konnten gerettet werden, weil die Staatsanwaltschaft schlampig ermittelt hatte. Alle anderen Fälle dürften vermutlich in die 100.000de gehen

"alle anderen" bezieht sich somit auf die nicht geretteten todeskandidaten

Zitat:Was die Kosten anbelangt, so lass dir gesagt sein, Juristen und Ärzte, im Gegensatz zu Fliessbandarbeiter und Verkäufer (die sind wenigstens ehrlich), haben einen Eid geleistet

?

willst du damit sagen, daß ein eid immer unehrlich ist oder was?

ich verstehe nicht, worauf du hinaus willst

ehrlichkeit ist keine frage des sozialen status oder berufs

Zitat:Wie du so treffend schreibst, wer sich einen teuren Anwalt leisten kann ..........
So ist das dann auch im Krankenwesen. Wer nichts hat, der darf verrecken. Die Grossen lässt man laufen, und die kleinen hängt man

so einfach und drastisch ist das ja auch wieder nicht. weder verweigert man einm mittelosen jegliche ärztliche behandlung, noch wird ein überführter mörder nur deshalb freigesprochen, weil er geld hat

Zitat:Machen wir aus Recht und Gesetz doch gleich einen Supermarkt. Inzwischen sind ja einige JVA's Privatisiert/Teilprivatisiert, da kann der Rest auch noch privatisiert werden, wo jeder juristische Gutsherr dann nach gut Dünken urteilen kann, was eh schon passiert

also immer noch keine argumente, nur sozialneid, gepaart mit verleumdung?
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#12
@pretori

Was mir von Anfang an aufgefallen ist, Dir geht es nicht darum sich sachlich mit der Realität auseinander zu setzen. Du hast absolut kein Interesse daran.

Dir geht es schlicht und einfach darum zu provozieren.
Du erinnerst mich an Leute, die in der Schule die Aussenseiter gewesen sind, und mit denen sich heute auch keiner so recht beschäftigen will.
Also fängst du an in Foren eigenbrödlerisch zu nerven.

Dennoch wünsche ich dir ein schönes Wochenende.
Wer zu begangenem Unrecht schweigt, der fügt ein weiteres Unrecht hinzu!
Freiheit ist die Meinung des Andersdenkenden!
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#13
(15-05-2009, 13:10)Quetsche2000 schrieb: @pretori

Was mir von Anfang an aufgefallen ist, Dir geht es nicht darum sich sachlich mit der Realität auseinander zu setzen. Du hast absolut kein Interesse daran

woraus willst du das denn ableiten?

daß ich auf argumenten und fakten bestehe?

(15-05-2009, 13:10)Quetsche2000 schrieb: Dir geht es schlicht und einfach darum zu provozieren

so etwas würde ich doch eher jemand unterstellen, der z.b. konsequent den nick seines gesprächspartners verstümmelt

Zitat:Du erinnerst mich an Leute, die in der Schule die Aussenseiter gewesen sind, und mit denen sich heute auch keiner so recht beschäftigen will

lustig - genau das ist nämlich der eindruck, den ich qua deiner selbstdarstellung (website etc.) gewinne: ein michael kohlhaas, der sich nicht mit der realität ab- und in die gemeinschaft einzufinden weiß. aber lassen wir nun lieber die argumenta ad hominem und widmen uns der sachlage - was meinst du?


fassen wir noch mal meinen standpunktzusammen: natürlich hat, wer mehr geld hat, in fast allem auch mehr möglichkeiten - indem er sich das bessere leisten kann. sei es beim essen, was bildung betrifft, oder eben in der rechtsvertretung

das ist so, und man kann es beklagen und sich wünschen, der sozialstaat möge solche (individuell) als ungerechtigkeit empfundene ungleichheiten ausgleichen

nur ist diese debatte über pflichten des sozalstaats und ansprüche des bürgers auf soziale unterstützung das eine - und die pauschale richterschelte mit vorwurf der bewußten klassenjustiz, verbunden mit konkreter rechtsbeugung, das andere

und dieses andere hast du bisher nur behauptet, aber nicht nachvollziehbar belegt. punkt

und wenn du diese nicht belegten behauptungen auch noch öffentlich machst, so kann dies den tatbestand der üblen nachrede usw. erfüllen - tusrt du es trotzdem, hast du dir eventuelle juristische folgen selber zuzuschreiben. doppelpunkt

du kannst nicht hergehen und jemand ans bein pinkeln, dich dann aber darüber aufregen, daß er dir eine runterhaut. das ist kindisch
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#14
Quetsche, ich sehe in petronius´Beitrag keinerlei Provokation, sondern nur eine Anreihungen von Gegenargumenten und Beispielen auf deine Beiträge.

Nach drei Jahren Arbeit für einen Anwalt sehe ich allerdings schon einen Ergebnisunterschied zwischen armen und reichen Menschen, bei denselben Vergehen. Allerdings beziehe ich mich hier auf das deutsche Rechtssystem und auf Vergehen oder geringere Straftaten und nicht auf zb Mord oder Totschlag.

In Deutschland ist es nunmal so, dass derjenige, der über genügend Geldmittel verfügt Kaution in beliebiger Höhe zahlen kann und somit direkt nach dem Vergehen wieder freigelassen wird. Zwar ist das dRs so anpaßbar, dass jemand mit mehr Geld auch höhere Geldstrafen bezahlen muß, jedoch sind die Konsequenzen für die Ankläger eines reichen Menschen schlimmer, als es bei einem ärmeren Menschen der Fall ist. Würde eine vergewaltigte Frau den Täter anzeigen, wenn dieser reich ist, Kaution zahlt und wieder auf frei gelassen wird, wenn sie als gegenwehr für seine Rache nur ein Blatt Papier in die Hand bekommt, dass er sich ihr nicht nähern darf? Wohl kaum. Es gibt so unendlich viele Beispiele dafür und noch viel mehr Lücken in diesem System, dass man nach wie vor nicht von einer Gleichstellung von arm und reich gegenüber dem Gesetz sprechen kann.
Gruß
Motte

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#15
(15-05-2009, 14:20)SchmetterMotte schrieb: Nach drei Jahren Arbeit für einen Anwalt sehe ich allerdings schon einen Ergebnisunterschied zwischen armen und reichen Menschen, bei denselben Vergehen. Allerdings beziehe ich mich hier auf das deutsche Rechtssystem und auf Vergehen oder geringere Straftaten und nicht auf zb Mord oder Totschlag.

In Deutschland ist es nunmal so, dass derjenige, der über genügend Geldmittel verfügt Kaution in beliebiger Höhe zahlen kann und somit direkt nach dem Vergehen wieder freigelassen wird. Zwar ist das dRs so anpaßbar, dass jemand mit mehr Geld auch höhere Geldstrafen bezahlen muß, jedoch sind die Konsequenzen für die Ankläger eines reichen Menschen schlimmer, als es bei einem ärmeren Menschen der Fall ist. Würde eine vergewaltigte Frau den Täter anzeigen, wenn dieser reich ist, Kaution zahlt und wieder auf frei gelassen wird, wenn sie als gegenwehr für seine Rache nur ein Blatt Papier in die Hand bekommt, dass er sich ihr nicht nähern darf? Wohl kaum. Es gibt so unendlich viele Beispiele dafür und noch viel mehr Lücken in diesem System, dass man nach wie vor nicht von einer Gleichstellung von arm und reich gegenüber dem Gesetz sprechen kann.

auch dich will ich nicht provozieren - dennoch verstehe ich deine argumentation nicht ganz. gehts um geldstrafen oder um "kaution", also die "Leistung einer angemessenen Sicherheit" im sinne von "116 abs. ziff.4 der stpo?

auch wenn geldstrafen der vermögenssituation des verurteilten angemessen sind, so bleibst es doch dabei, daß einem, der nichts oder wenig hat, auch eine kleine geldstrafe mehr (u.u. existentiell) weh tut als einem vermögenden auch eine hohe geldstrafe. das ist zweifellos richtig

was aber die "Leistung einer angemessenen Sicherheit" betrifft, nach deren erbringung von der verhängung der u-haft abgesehen wird, so bezieht sich diese nur auf den haftgrund der fluchtgefahr. sollte als haftgrund die gefahr der wiederholung bestehen (und darauf zielt ja wohl dein beispiel des vergewaltigers), so kann dieser nicht durch leistung einer sicherstellung außer kraft gesetzt werden
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