26-03-2009, 08:51
(24-03-2009, 21:29)petronius schrieb: nur blöd, daß das deutsche tierschutzgesetz das anders sieht (vgl. "schächten"). man kann es halt nicht allen recht machen
Moin,
'schächten' ist ein gutes Beispiel, wie widersprüchlich dieses Tierschutzgesetz ist:
Nach jüdischen Regeln muss ein Tier rein, verletzungsfrei, ohne schädliche Substanzen und artgerecht gehalten werden. Also eine Haltung, von der die meisten Nutztiere unserer gesellschaft nur träumen können.
Die Tötungsart ist dann ein schneller Schnitt dirch die Kehle, der das Tier ausbluten läßt.
Das soll verboten sein.
Erlaubt ist es, Tiere auf engsten Raum zu halten, sie mit Antibiotica vollzupumpen, keine Auslauf zu gewähren, über lange Strecken zu transportieren, sie vor der Schlachtung in Todesangst zu belassen, aber dann werden sie ja kurz mit einem Stromschlag getötet (wenn der denn beim erstenmal sitzt, ansonsten dauert es halt etwas länger)
Tschüss
Jörg