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Darf das "passieren" III - Tod durch Hartz IV?
#46
Hallo Gerhardt,

"der Fehler im System" liegt darin, dass von der Schule an, vom Elternhaus an, kaum ein Mensch zur Zivilcourage und zu einem gesunden Selbstbewusstsein erzogen bzw dahingehend gefördert wird.

Hallo gudrun,

WIE jemand Zivilcourage beweist, hängt von der Persönlichkeitsstruktur des Menschen ab. Wenn ein Hartz-IV-Empfänger sich öffentlich und lauthals über die Art und Weise, wie man mit ihm umspringt, beschwert - können andere in der gleichen Situation, die bisher sich immer nur geduckt haben, lernen das es auch anders geht, das man seine Rechte wahrnehmen kann. Insoweit hat die eigene Einzelaktion durchaus auch einen "Vorbildcharacter" für Viele.

Liebe Grüsse
Thomas
#47
Nein man kann auf manche nicht zukriechen und zurollen.
Sie ändern sich nicht.
Siehe Jesus !
#48
t.logemann schrieb:"der Fehler im System" liegt darin, dass von der Schule an, vom Elternhaus an, kaum ein Mensch zur Zivilcourage und zu einem gesunden Selbstbewusstsein erzogen bzw dahingehend gefördert wird.
viel zu verallgemeinert und verschwafelt. Konkreter bitte genau zur "Verwaltung" der Arbeitssuchenden nach ALG2!

t.logemann schrieb:WIE jemand Zivilcourage beweist, hängt von der Persönlichkeitsstruktur des Menschen ab. Wenn ein Hartz-IV-Empfänger sich öffentlich und lauthals über die Art und Weise, wie man mit ihm umspringt, beschwert - können andere in der gleichen Situation, die bisher sich immer nur geduckt haben, lernen das es auch anders geht, das man seine Rechte wahrnehmen kann. Insoweit hat die eigene Einzelaktion durchaus auch einen "Vorbildcharacter" für Viele.
na ja, "Zivilcourage" ist kein glorifizierender Deckmantel für ganz gewöhnlichen Egoismus, selbst wenn in Ausnahmefällen sogar andere davon mitprofitieren könnten ...
Zivilcourage ist zunächst mal aus Gerechtigkeitssinn gespeister mutiger Einsatz für andere auch gegen dem Eigeninteresse schädliche gesellschaftliche und administrative Widerstände. Ob damit auch vermeintliche EIGENrechte befördert werden, ist dafür unschädlich, aber nicht primäres Motiv. Und Selbstbelobhudelung oder öffentlichkeitswirksame Inszenierung lassen eher Zweifel an der Echtheit und Redlichkeit aufkommen (Tue gutes und rede NICHT drüber!) oder preußischer: "Mehr sein als scheinen!"

Zerschwafelt nicht alles solange, bis niemand mehr irgendetwas weiss. Missstände brauchen Änderung, keine Volksreden!

Fritz
Liebet eure Feinde, vielleicht schadet das ihrem Ruf! (Jerci Stanislaw Lec)

Wer will, dass Kirche SO bleibt - will nicht, dass sie bleibt!
#49
"der ganz normale Egoismus"..
Tja, wer darf den nun klagen und sich beschweren.
Ich denke die Grenze ist sehr , sehr eng !
Vielleicht gerade unter kirchlichen Anhängern ,
welche viel Leid miterleben.
Dem toten Hartz 4 Empfänger wird es posthum zugestanden.
Und wäre er am Leben ?
Dem Nachbar geht es doch viel schlechter !!
Und erst den Leuten in Afrika. Der bekommt doch etwas!
Na ja , irgendeine Grenze hat jeder denke ich.
Tatsächlich gibt es hier offenbar ein Beispiel -zwar leider verstorben-
dem man -bitte nicht reaktiv depressiv- gestattet hätte zu klagen,
ja sogar zu lamentieren...vielleicht...
und vermutlich sieht es nach "oben" dann anders aus.
Je mehr Geld und Gesundheit desto weniger das Recht auf Nölen.
Systemisch...
#50
Guten Abend!

Ich finde, Gudrun hat durchaus damit Recht, was sie gestern Abend als ERgänzung zu meinem Beitrag geschrieben hat. Als kleine Ergänzung möchte ich für alle Diskutanten die Beschreibung für Zivilcourage von Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Zivilcourage verlinken.

Lea, Vorurteile sehe ich dabei bei Gudrun nicht.

Ich halte es jedoch für sehr wichtig, daß möglichst viele Menschen Zivilcourage zeigen und das ist leider heutzutage viel zu wenig der Fall.

Leider sagen wir alle viel zu oft, "da misch ich mich nicht ein, daß geht mich nicht an, sie müssen es unter sich regeln..."

Da wird in der Innenstadt ein Bettler durch zwei, drei Personen verprügelt, rundrum steht der Platz voll Personen, alle schauen zu und keiner greift ein. Hätten nur 10 Prozent der umstehenden Personen Zivilcourage gezeigt, so wäre dem nichts passiert, denn die Schläger hätten keine Chance gehabt.
#51
@ Freiheit zu Beitrag 49:

Jeder/jedem, der sich in seinen Rechten durch Staat verletzt/eingeschränkt fühlt steht es frei, dagegen vorzugehen. Wenn Widerspruch wie hier in NRW nicht mehr vorgesehen ist, dagegen zu klagen usw.

Das ist m.E. im Vorliegenden Fall nicht das Problem gewesen. Der/die Betroffenen hatten nicht mehr die Kraft gehabt, dagegen vorzugehen. Es gab niemanden, der sensibel genug gewesen wäre, dies zu erkennen und gleichzeitig aber auch hartnäckig und erfahren genug gewesen wäre, sich für diese Menschen einzusetzen. Möglicherweise hat dies auch etwas mit Zivilcourage zu tun.

Von dem ganzen Thema sind wir inzwischen schon ziemlich weit entfernt, und mir wird teilweise nicht (mehr) klar, wie so manche Beiträge wenn sie schon nicht ins Thema passen, dann zumindest in den Zusammenhang der derzeitigen Diskussion passen. Siehe hierzu auch Beitrag 47

Übrigens: Um gegen einen Verwaltungsakt Widerspruch einzulegen oder zu klagen bedarf es keiner Genehmigung. Leider mußten wir gestern bei WiSo(ZDF) hören, daß es Behörden gibt, die auf die Idee kamen, für einen Widerspruchsbescheid dann auch noch Gebühren zu verlangen. Das wurde WiSo zu Recht da Allerletzte genann.

Freundliche Grüße
und eine Gute Nacht an alle
von Gerhard
#52
Hallo Gerhard,
"Wenn Widerspruch wie hier in NRW nicht mehr vorgesehen ist, dagegen zu klagen usw."
Ich will nachfragen, was du damit konkret meinst? Was ist nicht mehr vorgesehen? Ein Widerspruch gegen einen Bescheid (Hartz IV)?
Mein Augenmerk liegt auf der politischen Ebene (Einflußnahme), was auch ein Stück Gestaltungsraum und Macht für (und nicht gegen) den Menschen bedeutet.

*Rechte werden nicht gegeben (oder gewährt). Rechte nimmt man sich.



*in Anlehnung an E. Goodman-Thau.


Mangels Geld dürfte hier in Deutschland eigentlich keiner verhungern. Und doch gehört Hunger wohl zu den Realitäten, zu den sozialen Wirklichkeiten in der satten, reichen und wiederum armen Gesellschaft.
#53
Lea schrieb:*Rechte werden nicht gegeben (oder gewährt). Rechte nimmt man sich.
nee, nee - Willkürliches "Ellenbogenrecht" wird nie wirklich recht! Eigenartiges Rechtsverständnis, ...

(Recht)... dessen Grundlage imho immer noch eine gesellschaftlich akzeptierte NORM ist und NICHT der Grad der Dreistigkeit der Individuen in ihrer Eigeninteressen-Durchsetzung.
Liebet eure Feinde, vielleicht schadet das ihrem Ruf! (Jerci Stanislaw Lec)

Wer will, dass Kirche SO bleibt - will nicht, dass sie bleibt!
#54
Gerhard schrieb:Jeder/jedem, der sich in seinen Rechten durch Staat verletzt/eingeschränkt fühlt steht es frei, dagegen vorzugehen. Wenn Widerspruch wie hier in NRW nicht mehr vorgesehen ist, dagegen zu klagen usw.
Auch eine Frage des Durchblicks und der Selbstsicherheit in Beurteilung der Erfolgschancen ... und anderseits der Verfahrenskosten ...

Auch in NRW ist weiter Widerspruch möglich gegen Steuerbescheide, Bußgelder, Hartz-IV-Bescheide, Bafög-Entscheidungen, Rundfunkgebühren oder Verwaltungsakte an Schulen.
Es geht vor allem um Baubescheide, Gebührenbescheide etwa für kommunale Abgaben oder Entscheidungen im Gewerberecht.

Verkürzt werden trotzdem der nicht kostenbefrachtete und anwaltszwang-belastete Rechtsüberprüfungsweg gerade auch für unterprivilegierte Bürger ... mit der staatlicherseits fadenscheinigen Begründung der schlankeren Verwaltung. http://www.nrw.de/Presseservice/archive/...1029IM.php
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#55
Erinnere man sich an das Recht zwischen 33 und 45. In der Zeit Norm, doch richtig und gut?

Nochmals, Rechte nehmen, wo eingeschränkt wird.
Martin Luther nahm sich dieses Recht und M. Luther King auch. Das ist mein Gedankenfanden.
Hätten beide erst gefragt und um Erlaubnis gebeten, wie würde Amerika bzw. die Rechte der Farbigen aussehen? M. Luther King ist auf den Berg gestiegen.

Diesen Faden auffädeln. Keine Ellenbogen, sondern Jagdbögen, die mit Gedankenpfeilen gespannt sind - die Richtung heisst Menschenwürde-Land und das Ziel sind Freiheit, Gleichheit und Solidarität.

PS.: Auch Moses fragte nicht nach Erlaubnis. Auch (aktuell) die Tibeter haben die Normen langsam satt. Zuletzt, die Mauer fiel u.a. dadurch, Normen zu durchbrechen.
#56
Lea schrieb:Nochmals, Rechte nehmen, wo eingeschränkt wird.
Martin Luther nahm sich dieses Recht
Gut lutherisch: Zwei-Reiche-Lehre "Es ist keine Obrigkeit, denn sie ist von Gott ..." UND: Luthers Position im Bauernkrieg

Von Recht wohl zu unterscheiden das Widerstandsrecht "gegen den unrechten Staat" (Bonhoeffer) - Ein moralischer Anspruch, aber kein anerkanntes RECHT. Widerstand gegen verbrecherische Staatsgewalt meidet ethisch schuldig-werden, installiert aber KEINEN irgendwie geartete anerkannte Erwartung auf Straffreiheit, im Irrtumsfalle (persönliche Fehleinschätzung) schon gar nicht ...
Liebet eure Feinde, vielleicht schadet das ihrem Ruf! (Jerci Stanislaw Lec)

Wer will, dass Kirche SO bleibt - will nicht, dass sie bleibt!
#57
Na, nu`mal langsam, Fritz: Ein WIDERSTANDSRECHT gibt es im Grundgesetz schon.

Nur ist das leider ein zahloser Papiertiger - denn wie 33 "beweist" der politische Staat ja, das alle seine Gesetze, Verordnungen und Erlasse auf Grundlage von Gesetzen basieren, die eben dieser politische Staat auf Grundlage des Grundgesetzes auch verabnschiedet hat. Das aber mit diesen nachrangigen Gesetzen der Inhalt des Grundgesetzes ausgehöhlt wird - kann man ja nur beweisen, wenn man sich durch die Verfahrensinstanzen der Gerichte bewegt. Und das wiederum kostet das Geld - das man nicht hat....
#58
t.logemann schrieb:Ein WIDERSTANDSRECHT gibt es im Grundgesetz schon.
Drehe es wie Du magst. Im Widerstand gegen übergriffigen Staat bist Du immer allein und auf eigene Gefahr. Widerstand mit Pensionsanspruch und Straffreistellung gibts NICHT!
Liebet eure Feinde, vielleicht schadet das ihrem Ruf! (Jerci Stanislaw Lec)

Wer will, dass Kirche SO bleibt - will nicht, dass sie bleibt!
#59
t.logemann schrieb:der politische Staat

Man sollte darüber hinwegsehen, diese Größe habe ich heute nicht. Insbesondere dann nicht, wenn mit Aussagen solchen Inhalts belehrt werden soll.

Also: einen "unpolitischen Staat" gibt es nicht.

Weitere Ungenauigkeiten:

1. Der Staat verabschiedet keine Gesetze (und Erlässe schon gar nicht). In Deutschland werden, soviel ich weiß, Gesetze durch den Bundestag und die Landesparlamente verabschiedet, in Österreich durch den National- und Bundesrat einerseits und die (neun) Landtage andererseits.

2. Gesetze und auf solche basierende Verordnungen (und hoheitliche Handlungen) müssen überprüfbar sein. Die Überprüfbarkeit der Rechtsnormen und hoheitlichen Handlungen ist (im Rechtsstaat, somit auch in Deutschland, Österreich und in den übrigen Staaten innerhalb der EU) ausreichend geregelt.

3. Die Initiative zur Überprüfung von Rechtsnormen kann im Regelfall nicht von Einzelpersonen ausgehen.

4. Personen, die sich in ihren, von der Verfassung (vom Grundgesetz) garantierten Rechten verletzt fühlen, finden in der Regel auch Institutionen, die ihnen bei der Durchsetzung der (vermeintlichen) Rechte behilflich sind (zB Lehrerin, die auf das Tragen ihres Kopftuchs bestand).

5. Jeder Person, die sich in ihren Rechten durch Rechtsnormen (und aus diesen abgeleiteten hoheitlichen Handlungen), die sie als verfassungswidrig (grundgesetzwidrig) empfinden, geschädigt fühlen, kostenfreie Rechtshilfe bis in die außerordentliche Gerichtsbarkeit einzuräumen, würde einerseits nicht finanzierbar sein und andererseits die Verfassungsgerichtsbarkeit lähmen.

MfG E.
#60
So so, lieber Epicharm, der Staat "erlässt" nicht....?: Ich weiss ja nicht wie`s in Österreich ist - in Deutschland gibt es "Verfahrensanordnungen, Verwaltungsandordnungen". Diese sind Handlungsanweisungen für die Verwaltung - und genau diese Verwaltung beruft sich auf Handlungsanweisungen, wenn sie Bürger bescheidet - oder drangsaliert. Im Klartext: Der "Arbeitgeber Landesbehörde, vetreten durch den Regieringspräsidenten (in Berlin durch den Senatspräsidenten) sagt der untergeordneten Behörde: "Ihr müsst das so und so handhaben..." und die Behörde sagt dem Bürger: "..weil der Regierungspräsident gesagt hat, ich muss das so und so handhaben - muss ich Deinen Antrag leider ablehnen; laut Verwaltungsanordnung von schiess-mich-tot bleibt Dir nix anderes übrig als zu klagen...".

Nun ist der Rechtsschutz und der Rechtsbehelf Bestandteil der deutschen Verfassung bzw. des deutschen Grundgesetzes. Zu Klagen ist also ein verbrieftes Grundrecht. Das nutzt aber nix, wenn man sich das Klagen nicht leisten kann, zumal ab der Ebene eines Landgerichtes die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes ZWINGEND vorgeschrieben ist (der Advokati muss ja auch von was leben... gibt`s dann die BRAGO, die sich wiederum nach dem nominellen, von Gericht festgesetzten Streitwert richtet - und der hat weite Rahmen, kann schon als willkürlich bezeichnet werden...). Also: als armer Mensch den Kadi anrufen ---- vergiss`es.... Früher hat die Kirche gesagt: "Mensch, Du musst Dein Los erdulden - dann kommste auch in`s Paradies.."
Durch die finaziellen Regelungen sagt der Staat: "Bürger, erdulde Dein Beschwernisse, die wir Dir aufpflanzen - dazu gehört auch, das wir Dir KEIN Paradies versprechen...."

So so, einen "unpolitischen Staat gibt`s nicht...."? Na, dann schau Dich mal beim Kaninchenzüchterverein von Borgsdorf um, oder bei den Modelleisenbahnfreunden von Darmstadt-Süd, oder im Bibelkreis der bekennenden Christen in Hannover - die sind auch Teil des Staates - und haben mit Politik im Rahmen ihrer Berufung oder ihres Hobby`s nur sehr peripher zutun...

Wenn der Zugang zu Recht und zu Rechtsenscheidungen von der Brieftasche dessen abhängig gemacht werden soll, der kein Geld hat - und dem man deswegen die tatsächlich vorhandene oder vermeindliche Rechtsverletzung auf`s Auge drücken darf - dann haben wir es hier nicht mit einer Parteiendemokratie zutun, auch nicht mit irgendeiner Demokratie - sondern mit einem demokratisch-.angehauchtem Partei- und Verwaltungsklüngel zutun, der die Diktatur über den Bürger postuliert - zumal, wenn die Masse der Bürger im ärmer wird und die reicheren Bürger keinen Grund zur Klage haben - denn sie profitieren ja von dieser Scheindemokratie.


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