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"Unser Rechtssystem wird von islamistischen Kräften unterwandert"
#1
ALICE SCHWARZER
"Unser Rechtssystem wird von islamistischen Kräften unterwandert"

Die Entscheidung einer Frankfurter Richterin, eheliche Gewalt mit dem Koran zu verharmlosen, ist nach Überzeugung der Feministin Alice Schwarzer bei weitem kein Einzelfall. Die "Emma"-Herausgeberin fürchtet eine Aufweichung des bundesdeutschen Rechtssystems.
SPIEGEL ONLINE: Frau Schwarzer, am Frankfurter Amtsgericht hat eine Richterin das vorzeitige Scheidungsgesuch einer Frau mit der Begründung zurückgewiesen, im Koran sei Züchtigung erlaubt. Ein bedauerlicher Einzelfall oder hat diese Begründung System?

"Emma"-Herausgeberin Schwarzer: "Diese Aufweichung unseres Rechtssystems ist keineswegs ein Zufall"
Alice Schwarzer: Die Begründung ist leider alles andere als ein Einzelfall. Es hat in den vergangenen Jahrzehnten zahlreiche Urteile - sogar bei Mord - gegeben, die Täter im Namen "anderer Sitten" bzw. eines anderen "Kulturkreises" milder verurteilt oder gar freigesprochen haben. Vor dem Hintergrund der Sensibilisierung der letzten Zeit, auch wegen "Ehrenmorden", ist ein so offener Verstoß gegen das geltende Rechtssystem durch eine deutsche Richterin allerdings nun doch überraschend.

SPIEGEL ONLINE: Sehen Sie eine allgemeine Aufweichung des Grundgesetzes zugunsten religiöser Rechtsvorstellungen?

Alice Schwarzer: Ja, und diese Aufweichung unseres Rechtssystems ist keineswegs ein Zufall. Denn das geltende Rechtssystem wird seit langem systematisch von islamistischen Kräften unterwandert. Auch und gerade Konvertiten sind da sehr aktiv.

SPIEGEL ONLINE: Darf die richterliche Unabhängigkeit so weit gehen, dass eine Richterin sich auf den Koran beruft?

Alice Schwarzer: Eine Richterin, die sich auf den Koran beruft, spricht Recht im Namen der Scharia und nicht im Namen des Grundgesetzes. Sie hat an einem deutschen Gericht nichts zu suchen.

SPIEGEL ONLINE: Wie sollte die Politik reagieren - zeigt der Fall, dass eine Änderung des Scheidungsrechts notwendig ist?

Alice Schwarzer: Nein, ich denke, unsere Gesetze reichen aus. Aber die Bundesjustizministerin sowie die Justizminister der Länder sollten durch die Tatsache, dass eine deutsche Richterin es wagt, so "Recht" zu sprechen, alarmiert sein. Ich habe schon lange den Eindruck, dass gerade im Bereich der Justiz eine falsche Toleranz grassiert. Vielleicht sollte via Schulungskursen klargemacht werden, dass die Menschenrechte nicht relativierbar sind und unsere Gesetze auch für MigrantInnen gelten.

SPIEGEL ONLINE: Was raten Sie der aus Marokko stammenden Frau, die ja von ihrem Ehemann auch bedroht wird? Muss man für muslimische Frauen in Deutschland mehr Unterstützung anbieten? Auch durch rechtliche Regelungen?

Alice Schwarzer: Die Deutsch-Marokkanerin braucht Hilfe und Schutz - sie müsste ja sonst an Deutschland verzweifeln. Und das gilt nicht nur für sie, sondern für Tausende von Frauen aus dem muslimischen Kulturkreis, deren Menschenrechte selbstverständlich ebenso geschützt werden müssen wie die unseren.

Interview: Anna Reimann
http://www.spiegel.de/politik/deutschlan...55,00.html
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#2
*
Mir hat das Interview missfallen. Missfallen an dem Punkt, wenn Frau Schwarzer von Unterwanderung spricht, besonders von den Konvertiten, die daran wesentlich beteiligt sein sollen;
vermutet Frau Schwarzer oder weiss Frau Schwarzer das?
Nun muß das Recht (anscheinend) vor den Richtern/Juristen geschützt werden.... die, falls Konvertiten, dieses beugen könnten.
Dass sich die Frankfurter Richterin selbst disqualifiziert hat, steht ausser Frage. Ein Trojanisches Pferd in Richterrobe? Langsam werden die Schafspelze im Land knapp ;))).

schönes Wochenende
Lea
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#3
Liebe Leute,

ich denke daß das Urteil dieser Richterin keinen Bestand haben wird und in der nächsten Instanz aufgehoben wird. Wenn mal einer danebenliegt ist deswegen noch nicht das ganze System falsch.

Gruß
Gerhard
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#4
Gerhard schrieb:Wenn mal einer danebenliegt ist deswegen noch nicht das ganze System falsch.

Natürlich nicht.
Aber kannst du mit Sicherheit sagen, dass nur eine® danebengelegen hat?

Das Bundesverwaltungsgericht legte per Urteil fest, dass es muslimischen Mädchen nicht zuzumuten ist, gemeinsam mit Jungen am Sportunterricht teilzunehmen. Einzelfall?

Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied, Arbeitgeber müssen ihren muslimischen Arbeitnehmern am Freitag nachmittag während der Arbeitszeit eine Gebetspause zugestehen. Einzelfall?

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschied, dass Zweit-, Dritt- und Viertfrauen von Muslimen als reguläre Ehefrauen mit allen rechtlichen Folgen in Deutschland (Zuzugsregelung, automatische Krankenversicherung, Erb- und Versorgungsregelungen) anerkannt werden, wenn die Eheschließung in einem Land erfolgte, das Polygamie zulässt. Einzelfall?

Es gibt eine Vielzahl von Urteilen deutscher Gerichte über Gewalttaten bis hin zum Mord, wo das Strafmaß herabgesetzt wurde mit der Begründung, dass Sitten, Gebräuche und Wertesysteme in der Gesellschaft, aus der der Täter kommt, solche Tötungen in gewissem Rahmen toleriert.

Das bekannteste Urteil stammt vom Bundesgerichtshof höchstpersönlich. Dort hat ein Neffe seinen Onkel mit mehreren Schüssen in den Rücken getötet, während der am Karten spielen war. Ein Ehrenmord unter Türken. Zudem unter Verwandten, außerdem arglistig und heimtückisch. Klarer Fall gemäß § 211 StGB. Der BGH entschied aufgrund des ethnisch-muslimischen Hintergrundes des Täters nur auf Totschlag. Einzelfall?

Das Kölner Oberlandesgericht hat bei einem Türken, der seine Freundin über Wochen auf das Brutalste gequält hat und bei dem aufgrund seiner Beziehungen in die Türkei eindeutig Fluchtgefahr bestand, keine Notwendigkeit gesehen, ihn in Untersuchungshaft zu nehmen. Seit dem vierten Verhandlungstag ist der Mann spurlos verschwunden. Einzelfall?

An Weiberfastnacht wurde in Köln ein 43jähriger Mann von einem polizeibekannten muslimischen Intensivtäter so brutal zusammengeschlagen, dass der Mann tagelang im Koma lag. Auch hier verzichtete das Gericht auf eine Inhaftierung des Täters aus "sozialen Grunden" - bei einem Intensivtäter! Einzelfall?

Jeder möge selbst entscheiden, ob wir es nur mit einer danebenliegenden Richterin zu tun haben.

Grüße
Moski
Ich bin gegen Religion weil sie uns lehrt, damit zufrieden zu sein, dass wir die Welt nicht verstehen (Richard Dawkins)
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#5
Moski hat Recht.

Das Problem ist, dass man aus falscher Angst davor fremdenfeindlich oder irgendetwas zu sein, falsche Toleranz übt. Auch für Muslime muss in erster Linie das Gesetz des jeweiligen Landes in dem sie leben gelten. Das ist bei Juden und Christen auch nicht anders.
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#6
Guten Morgen,

auch ich bin gegen falsche Toleranz, wie sie Alejnu beschreibt.

Auch bin ich sehr dafür, daß jeder, der hier lebt die hiesigen Gesetze einzuhalten hat.

Moski, ein wichtiges Rechtsgut ist die Religionsfreiheit, die hier Verfassungsrang genießt und unter die Grundrechte eines jeden hier lebenden Menschen fällt. Deshalb kann ich nicht sehen, worin hier im Lande ein Problem liegen sollte, wenn ein Muslim, sei es auch am Arbeitplatz beten kann.

Aber selbst das mit den Zweit- und Drittfrauen ist keine Straftat, sondern höchstens das ZEichen dafür, daß man die Lücke schließen muß, durch die unser Sozialsystem ausgenutzt wird.

Wenn bei Sitten und Gebräuchen anderer Länder allein aus diesem Grund mildere Urteile gefällt werden, so sehe auch ich das als höchst bedenklich an. Auch die letzten drei Urteile kann ich nicht nachvollziehen.


Ich denke, es ist trotzdem nicht gerechtfertigt, da von einer Unterwanderung der Rechtsprechung zu reden, denn leider Gottes gibt es auch einige Urteile gegen einheimische, die niemand verstehen kann und / oder wo der Schutz der Allgemeinheit nicht genug berücksichtigt wurde. Auch das ist bedenklich.

All die Aufzählungen solcher Art (wie Du Moski sie bringst) lassen nicht erkennen, inwieweit Kriterien bei Urteilsfindung wie zum Beispiel eine individuelle Schuldfähigkeit des Täters, seine geistige Reife und ob er erkennen konnte, das sein Verhalten falsch ist zum Beispiel in die Urteile eingeflossen sind.

Gruß
Gerhard
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#7
Über diese Form und Richtung der Diskussion bin ich unzufrieden. Warum?
Geht doch eindeutig die Schuldsuche auf Kosten der Achtung der religiösen Herkunft.
Ein Unterwandern von Recht und Gesetz kann doch nur dann stattfinden, gewähren Juristen,  Richter und Polizei dies. Die Verantwortung liegt für mich eindeutig an dieser Stelle - nicht umgekehrt - und falsche Gerichtsurteile werden von inkompetenten Richtern gefällt. Für mich sind das vorerst Unterstellungen, sogar  Hetze, der ich keinen Nährboden geben will. Hat jemand die Richterin zu diesem Fehlurteil gezwungen?
Vielleicht wäre es mal an der Zeit darüber nachzudenken, in welchem Maße Recht gesprochen wird. Ich kann mich gut erinnern, wie leicht und ungeschoren manch Manager hier im Lande von Strafe verschont bleibt, ist seine Geldtasche genügend gefüllt. Nach ihrer religiösen Herkunft und die der Richter hat keiner gefragt. Religion darf keinem vorgeworfen werden, sonst geraten wir alle in Generalverdacht und werten die eine oder andere als besser oder schlechter...: muslimisch unterwandert, wäre nach den Worten von Frau Schwarzer "verdächtig" - warum nicht dann auch buddhistisch, christlich, jüdisch, atheistisch unterwandert, in negativer Sichtweise; mir graust es bei diesen Vorstellungen.

Schlagende (Ehe)Männer sind ungeeignet für die Ehe und sind vorallem Straftäter, die die Konsequenzen dafür tragen müssen. Wird in Deutschland das Gastrecht mißbraucht (Gesetzesübertretung), entzieht er sich selbst seines Aufenthaltsrechtes u.a.
Der hilfesuchenden Ehefrau wurde nicht nur ein berechtigtes Anliegen, also die Scheidung verwehrt, sie sollte sogar auf ihre Menschenrechte (Grundrecht) verzichten. Das ist unverzeihlich und das macht mich
hellhörig, wenn eine Richterin das übersehen sollte.
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#8
So absurd die Sache auch objektiv sein mag - sie hat scheint's noch eine, wenig beachtete, Dimension:
Wie in einem anderen Forum gepostet wurde, hat die betreffende Richterin in einem ähnlich gelagerten
Fall schon einmal anders entschieden - daraufhin zog der Mann eine Waffe, erschoss seine Noch-Ehefrau
und versuchte auch die Richterin zu erschießen.
Falls diese Vorgeschichte stimmt, wäre es wohl vernünftig gewesen, dieser den Fall erst gar nicht
zuzuteilen...

() qilin
() qilin
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#9
Ich habe mal gehört, daß es ein System gibt, wonach die Fälle an die jeweils zuständigen Richter vergeben werden. Das jemand auf die Auswahl der Richter Einfluß nimmt ist nicht gewollt, wohl auch, um die Unabhängigkeit der Gerichte zu gewährleisten. Wenn es jemand besser weiß; dann bitte.

Gruß
Gerhard
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#10
Nochmals zurück zu den Beispielen von Moski: Es ist einfach eine unzulässige, populistische Redeweise, hier von "Unterwanderung" zu reden und jedesmal die Frage anzuschließen: "Einzelfall?"

Der unzulässige Redestil suggeriert Abweichungen von unserem normalen Rechtssystem. Dies ist jedoch nicht der Fall. Jeder Angeklagte hat das Recht, individuell gehört zu werden. In erster Linie geht es darum, die Positionen der Kontrahenten "ausreichend zu würdigen". Selbstverständlich spielen dabei Herkunft und Tradition eine Rolle - wie bei ur-deutsch-christlichen Bürgern auch. Die Zahl der nach außen unverständlich erscheinenden Urteile ist daher recht hoch. Ganz selbstverständlich trifft diese Aussage auch auf Urteile zu, die sich im muslimischen Milieu abspielen.
Ich erinnere daran, dass die diskutierte Selbstbestimmung der Frau auch hierzulande im christlichen Umfeld bis 1960 wenig rechtliche Beachtung fand.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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#11
Ekkard schrieb:Nochmals zurück zu den Beispielen von Moski: Es ist einfach eine unzulässige, populistische Redeweise, hier von "Unterwanderung" zu reden und jedesmal die Frage anzuschließen: "Einzelfall?"

Der unzulässige Redestil suggeriert Abweichungen von unserem normalen Rechtssystem. Dies ist jedoch nicht der Fall. Jeder Angeklagte hat das Recht, individuell gehört zu werden. In erster Linie geht es darum, die Positionen der Kontrahenten "ausreichend zu würdigen". Selbstverständlich spielen dabei Herkunft und Tradition eine Rolle - wie bei ur-deutsch-christlichen Bürgern auch. Die Zahl der nach außen unverständlich erscheinenden Urteile ist daher recht hoch. Ganz selbstverständlich trifft diese Aussage auch auf Urteile zu, die sich im muslimischen Milieu abspielen.

Gut. Machen wir's konkret.

Du bist als Schöffe bei Gericht bestellt. Vor dir steht ein Mann, der seine Frau ins Koma geprügelt hat. Nach drei Wochen stirbt die Frau, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben. Da kein niederer Beweggrund (Mordlust, Geschlechtstrieb, Habgier etc.) nachzuweisen ist, fällt Mord (§ 211 StGB) weg. Also Totschlag (§§ 212, 213 StGB) oder schwere Körperverletzung mit Todesfolge (§ 226 StGB).

Nun kommt der Mann aber aus dem östlichen Afrika (Sudan, Tschad, Somalia oder so). Dort gibt es Stämme, nach deren Sitten und Gebräuchen das Verstoßen der Ehefrau, die Ehebruch begangen hat, durchaus üblich ist. Das Verstoßen ist dabei nichts weiter als das Aussetzen der Frau in der Wüste, was meist gleichbedeutend mit dem Tod ist - von daher wird das direkte Totschlagen der Ehefrau im gleichen Maße akzeptiert. Von daher hat der Mann gemäß seines von Kindheit an erlernten Verhaltenskodex reagiert.

Nun darfst du als Schöffe Urteil und Strafmaß festlegen. Was machst du?

Schaltest du den Wertehintergrund des Angeklagten aus, weil hier in Deutschland niemand einen anderen Menschen totschlagen darf? Entscheidest du dich für Totschlag, was mindestens fünf Jahre Gefängnis bedeutet?

Oder berücksichtigst du die Gesetze, die der Mann von kleinauf an gelernt hat, verhängst eine Strafe gemäß § 226 StGb von drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden? Und wie machst dieses Urteil den Eltern der Toten klar? Dass der Angeklagte aufgrund seiner Herkunft das Recht hatte, seine ungetreue Ehefrau umzubringen?

Wie hast du geschrieben:
Ekkard schrieb:Jeder Angeklagte hat das Recht, individuell gehört zu werden. In erster Linie geht es darum, die Positionen der Kontrahenten 'ausreichend zu würdigen'. Selbstverständlich spielen dabei Herkunft und Tradition eine Rolle.

Wenn dir jemand ins Haus einsteigt und dich beraubt, weil das bei ihm zuhause durchaus üblich ist, dann akzeptierst du das also? Eine hehre Haltung, muss ich schon sagen.

Aber genau das - der Einfluss von Normen und Regeln, die unserem Wertekanon völlig zuwider laufen - muss m.E. verhindert werden. Eine gegenteilige Bewegung ist aber im Gange.

Grüße
Moski
Ich bin gegen Religion weil sie uns lehrt, damit zufrieden zu sein, dass wir die Welt nicht verstehen (Richard Dawkins)
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#12
Moski schrieb:...Aber genau das - der Einfluss von Normen und Regeln, die unserem Wertekanon völlig zuwider laufen - muss m.E. verhindert werden. Eine gegenteilige Bewegung ist aber im Gange.
Das glaubst du doch nicht im Ernst, Moski,
dass "eine gegenteilige Bewegung im Gange" ist.
Schon der einhellige Protest gegenüber der Richterin allerorten zeigt doch, dass die Bewegung, von der du sprichst (Multi-Kulti-Euphorie), zum Glück längst vorbei ist.

Ein Staat und eine Gesellschaft,
die ihr Rechtssystem zur Disposition stellt, kann sich begraben lassen. Das sehen z.B.. auch Türken und Kurden, die ich kenne, ganz genau so.

Ich halte es allerdings für ganz wichtig,
dass wir einmal definieren, was alles unter "Religion" fällt, wenn wir im Grundgesetz von "Religionsfreiheit" sprechen.
Es kann doch wohl kein "religiöses Bedürfnis" sein, seine Frau zu prügeln oder Ehrenmorde zu begehen.
Abgesehen von unserer entschiedenen Ablehnung all solcher Verstöße gegen die "Würde des Menschen, die unantastbar ist" (GG § 1), müssten die Religionsvertreter einmal definieren, wie sie sich ihre Religion in unserer Gesellschaft vorstellen. Vielleicht ist dann sogar ein "Euro-Islam" unerlässlich, weil erzkonservative Sharia-Hörigkeit hier keinen Platz hat.
Eine Klärung auch von dieser Seite täte not.
"Tradition ist die Weitergabe des Feuers, nicht die Anbetung der Asche!" (Gustav Mahler nach Thomas Morus)
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#13
Mandingo schrieb:Das glaubst du doch nicht im Ernst, Moski,
dass "eine gegenteilige Bewegung im Gange" ist.
Schon der einhellige Protest gegenüber der Richterin allerorten zeigt doch, dass die Bewegung, von der du sprichst (Multi-Kulti-Euphorie), zum Glück längst vorbei ist.

Bereits die Diskussion darüber, ob der Wertekanon einer Religion, die in bestimmten Punkten im Widerspruch zu unserem Rechtssystem steht, bei der Bemessung des Strafmaßes berücksichtigt werden soll oder nicht, deutet m.E. in diese Richtung.

Mandingo schrieb:Ein Staat und eine Gesellschaft,
die ihr Rechtssystem zur Disposition stellt, kann sich begraben lassen. Das sehen z.B.. auch Türken und Kurden, die ich kenne, ganz genau so.

Ich hingegen kenne Muslime, die anders argumentieren. Kein von Menschen gemachtes Gesetz (und darunter fällt auch unser Grundgesetz) darf über dem islamischen Gesetz stehen, weil das Gesetz Allahs über allem steht. Eine extrem schwierige Situation.

Mandingo schrieb:Ich halte es allerdings für ganz wichtig,
dass wir einmal definieren, was alles unter "Religion" fällt, wenn wir im Grundgesetz von "Religionsfreiheit" sprechen.

D'accord!
Hier in Deutschland haben wir eine Trennung von Staat und Religion, d.h. die drei Staatsgewalten müssen ohne Einflussnahme durch die Religion bzw. durch religiöse Kräfte funktionieren. Im Islam ist hingegen Staat und Religion unauflöslich miteinander verwoben. Wenn also Religionsfreiheit eingefordert wird, bedeutet das in diesem Fall auch immer eine direkte Einflussnahme auf den Staat und die Staatsgewalten. Eine extrem schwierige Situation.

Mandingo schrieb:Es kann doch wohl kein "religiöses Bedürfnis" sein, seine Frau zu prügeln oder Ehrenmorde zu begehen.

Ein "Bedürfnis" nicht, aber angeblich ein Recht, das sich aus den Religionsvorschriften ableitet. Ein einfaches Beispiel: Laut Koran und Sunna ist Sklaverei nicht verboten, Mohammed selbst war Sklavenhalter. Da der Koran als direktes Wort Allahs nicht umgeschrieben werden darf, ferner die Lebensweise Mohammeds als höchstes Vorbild gilt, kann ein Muslim Sklaven halten. Es ist auf religiöser Basis erlaubt.

Mandingo schrieb:Abgesehen von unserer entschiedenen Ablehnung all solcher Verstöße gegen die "Würde des Menschen, die unantastbar ist" (GG § 1), müssten die Religionsvertreter einmal definieren, wie sie sich ihre Religion in unserer Gesellschaft vorstellen. Vielleicht ist dann sogar ein "Euro-Islam" unerlässlich, weil erzkonservative Sharia-Hörigkeit hier keinen Platz hat.
Eine Klärung auch von dieser Seite täte not.

Unser Grundgesetz, insbesondere der von dir zitierte Artikel 1, basiert auf der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR)" durch die UNO (10.12.1948).

Seit 1990 gibt es die "Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam", die als islamisches Gegenstück zur AEMR gesehen werden. Einige Aussagen darin sind aus unserer westlichen Sich höchst fragwürdig.

Artikel 24 besagt: "Alle in dieser Erklärung festgelegten Rechte und Freiheiten sind der islamischen Schari'a nachgeordnet." - Die Scharia steht damit über allen Menschenrechten.

Artikel 22 beschränkt die Redefreiheit auf Meinungsäußerungen, die nicht dem Islam widersprechen.

Artikel 6 gewährt den Frauen die gleiche Würde wie den Männern, fixiert aber gleichzeitig die Überlegenheit des Mannes gegenüber den Frauen.

Es gibt also erhebliche Differenzen, was es auf sich hat mit "die Würde des Menschen ist unantastbar". Hier steht Wertekanon gegen Wertekanon. Ist der islamische Wertekanon im Rahmen der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit zu akzeptieren?

Grüße
Moski
Ich bin gegen Religion weil sie uns lehrt, damit zufrieden zu sein, dass wir die Welt nicht verstehen (Richard Dawkins)
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#14
Moski schrieb:Nun darfst du als Schöffe Urteil und Strafmaß festlegen. Was machst du?
Ich habe nicht behauptet, dass Rechtsprechung einfach ist. Ich kritisiere nur die Schlussfolgerung, unsere liberale Rechtssprechung sei gleichbedeutend mit "Unterwanderung". Manchmal tut Toleranz weh! Daran ändert auch das Predigen von Intoleranz und "härterem Durchgreifen" nichts.
Moski schrieb:der Einfluss von Normen und Regeln, die unserem Wertekanon völlig zuwider laufen - muss m.E. verhindert werden. Eine gegenteilige Bewegung ist aber im Gange.
Nein, ist eben nicht im Gange! Stattdessen gilt nach wie vor die Betrachtung des Einzelfalles. Ausnahmen kann man nicht verallgemeinern. Es gibt in den meisten Fällen, in denen Rechtsbeugung festzustellen ist, immer noch das Rechtmittel der Revision.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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