Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Evangelische Kirchen erwägen Ende der Verbeamtung in Rentendebatte
#1
Spannendes Thema:
Evangelische Kirchen erwägen Ende der Verbeamtung in Rentendebatte - domradio.de
13. Mai 2025
"Privatrecht statt Pension
Während Politik und Verbände über Bärbel Bas' Rentenvorstoß diskutieren, planen einige evangelische Landeskirchen das Ende der Verbeamtung. Die Evangelische Kirche im Rheinland will künftige Pfarrer nur noch privatrechtlich anstellen. (...)
Künftige Generationen mitdenken
Hintergrund sind die Kosten für die Beamtenversorgung, vor allem die Beihilfekosten zur Gesundheitsversorgung wachsen enorm. Mit jeder neu verbeamteten Pfarr- oder Verwaltungsperson werden zudem Rechtsverpflichtungen für rund 60 Jahre eingegangen: Wenn jetzt jemand mit 30 Jahren verbeamtet wird, könnte die Landeskirche Verpflichtungen bis möglicherweise 2085 eingehen. Diese Versorgungslasten will man künftigen Generationen nicht aufbürden. (...)
Reformvorschlag trifft auf Kritik
Bundesarbeitsministerin Bas hatte nicht über eine Abschaffung von Beamtenverhältnissen gesprochen - ihr Vorschlag zielt darauf ab, dass sich auch Beamte, Selbstständige und Abgeordnete an der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung beteiligen."

> Ja, vor allem die Politiker sollten erst einmal bei den eigenen allzu üppigen Renten das Gesetz ändern!

Jedenfalls kommt jetzt viel - wünschenswerte und nicht wünschenswerte - Bewegung in die Rentendebatte rein.

Die normalen Werktätigen (keine Politiker, Migranten, Pfarrer, Geschäftsleute) sollten jetzt sehr auf der Hut sein, um in den sicher
sehr politisch dominierten Debatten nicht übervorteilt zu werden.

Das ganze Leben lang geschuftet (von 14 bis 65) und in die Altersvorsorge eingezahlt, und nun beginnen da politische Spielchen


Schauen wir uns die Bundestagsabgeordneten an:
Für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag erwerben Abgeordnete einen Anspruch von 2,5 % des Abgeordneten-Grundgehalts.
Das Grundgehalt beträgt derzeit etwa 10.323 Euro brutto monatlich (Stand: 2025).
Nach nur vier Jahren (einer Legislaturperiode) ergibt sich ein Anspruch auf 10 % des Grundgehalts, was rund 1.032 Euro brutto pro Monat entspricht.
Nach bereits 12 Jahren sind wir bei über 3.000 Euro!

In der Vergangenheit wurde beispielsweise Emilia Fester (Bündnis 90/Die Grünen) im Jahr 2021 mit 23 Jahren die jüngste Abgeordnete. Es könnte jedoch inzwischen jüngere Abgeordnete geben.
Das würde bedeuten, mit einem Alter von 35 Jahren kann so ein Abgeordneter mit 3.000 Euro in Rente gehen

Dies sollen die Politiker erst einmal den Werktätigen, denen sie das Rentenalter raufschrauben wollen, erklären
Zitieren
#2
Ich kann mit diesem Neidgeschimpfe über Versorgungsansprüche von Politikern nichts anfangen.

Ich möchte von Politikern regiert werden, die finanziell abgesichert sind und auf dieser Grundlage unabhängige Entscheidungen treffen können.
Politiker, die dazu gehalten sind immer mitzudenken, wie sie nach ihrer Abwahl in der Wirtschaft Unterschlupf finden sind nicht mein Ideal.
Zudem ist die Arbeitsbelastung von Politikern im Schnitt sehr hoch. Entsprechende Spitzenkräfte in der Wirtschaft verdienen auch nicht weniger,
obgleich sich das Gehalt manchmal anders zwischen aktiver Phase und Ruhestandsphase aufteilt. Das kann aber finanzmathematisch auch aufs Gleiche
rauskommen.
Zitieren
#3
(13-05-2025, 18:59)Thomas der Ungläubige schrieb: Ich möchte von Politikern regiert werden, die finanziell abgesichert sind und auf dieser Grundlage unabhängige Entscheidungen treffen können.

Ich auch! Das wollen wir alle. Und genau dieser Schmäh äh dieses Argument wurde einst von den Politikern verwendet, dass sie ein Gesetz beschlossen, das ihnen viel Knete gab
Allerdings sind "manche" Politiker undankbar! Sie kriegen das Maul nicht voll, und sie sind trotz ihrer finanziellen Absicherung habgierig (um es vornehm auszudrücken)

Ein lebenslanges Nettogehalt (bis zum Tod) auch bei Beendigung der politischen Tätigkeit von 2500 Euro sollte Politikern genügen, wem das nicht reicht, der verrät damit, dass er nicht gemeinnützig denkt - und der sollte besser einen bürgerlichen Beruf ausüben: Immobilienmakler, Kreditgeber mit Autopfand, Personalvermieter, Wohnungsvermieter u dgl

Hast Du einen Politiker in der Familie?
Zitieren
#4
(13-05-2025, 16:16)Sinai schrieb: Spannendes Thema:
Evangelische Kirchen erwägen Ende der Verbeamtung in Rentendebatte

nein - unsinnsthema

denn das entscheiden nicht die evangelischen kirchen
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
Zitieren
#5
Du weißt aber auch alles besser

Am 13. Mai 2025 schrieb Domradio.de:
Evangelische Kirchen erwägen Ende der Verbeamtung in Rentendebatte - domradio.de
Wahrscheinlich hast du den Artikel gar nicht gelesen und gibst nur deinen Senf dazu.
Wenn die Evangelische Kirche im Rheinland künftige Pfarrer nur noch privatrechtlich anstellen will, ist das ihre Sache.
Zitieren
#6
(14-05-2025, 23:00)Sinai schrieb: Du weißt aber auch alles besser

Am 13. Mai 2025 schrieb Domradio.de:
Evangelische Kirchen erwägen Ende der Verbeamtung in Rentendebatte - domradio.de
Wahrscheinlich hast du den Artikel gar nicht gelesen und gibst nur deinen Senf dazu.
Wenn die Evangelische Kirche im Rheinland künftige Pfarrer nur noch privatrechtlich anstellen will, ist das ihre Sache.

hast du denn den artikel gelesen?

die kirchen können gar niemanden verbeamten, also auch kein "Ende der Verbeamtung erwägen" - so einfach ist das

Wenn die Evangelische Kirche im Rheinland künftige Pfarrer nur noch privatrechtlich anstellen will, ist das ihre Sache

das ist keine frage des wollens - pfarrer sind schlicht keine vom staat angestellten und dem atatlichen weisungsrecht unterworfenen beamten. geht das wirklich nicht in deinen schädel?

ob die kirchen sie als "kirchenbeamte" bezeichnen und besolden, ist dafür unerheblich
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
Zitieren
#7
(15-05-2025, 11:36)petronius schrieb: die kirchen können gar niemanden verbeamten, also auch kein "Ende der Verbeamtung erwägen" - so einfach ist das.
....
ob die kirchen sie als "kirchenbeamte" bezeichnen und besolden, ist dafür unerheblich

Da irrt der Schreiber

Zitat:Kirchenbeamte
Die evangelische und die katholische Kirche sind in Deutschland öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Damit haben sie das Recht, Beamte zu haben (Dienstherrenfähigkeit). Das staatliche Beamtenrecht ist nach § 135 BRRG auf Glaubensgemeinschaften und deren Verbände jedoch nicht anwendbar.
Q.:ht*tps://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenbeamte

Die Frage ist alledings, was für hoheitliche Aufgaben diese Beamten wahrnehmen sollen.
Wenn Fundamentalisten ein Problem sind, dann ist das Fundament ein Problem. Irgendein Weiser
Zitieren
#8
(15-05-2025, 11:54)exkath schrieb:
(15-05-2025, 11:36)petronius schrieb: die kirchen können gar niemanden verbeamten, also auch kein "Ende der Verbeamtung erwägen" - so einfach ist das.

Da irrt der Schreiber

Wie so oft Eusa_dance



________________




(15-05-2025, 11:54)exkath schrieb:
Zitat:Kirchenbeamte
Die evangelische und die katholische Kirche sind in Deutschland öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Damit haben sie das Recht, Beamte zu haben (Dienstherrenfähigkeit). Das staatliche Beamtenrecht ist nach § 135 BRRG auf Glaubensgemeinschaften und deren Verbände jedoch nicht anwendbar.
Q.:ht*tps://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenbeamte

Die Frage ist alledings, was für hoheitliche Aufgaben diese Beamten wahrnehmen sollen.

Es gibt ja Beamte der Hoheitsverwaltung (Polizisten) und Beamte der Privatwirtschaftsverwaltung (Beamte, die bei kommunalen Stadtwerken - wie etwa ein Beamter bei den Stadtwerken München, der für die Verwaltung von Wasserversorgungsprojekten zuständig ist, diese üben staatliche Verwaltungsaufgaben aus, wie Planung und Überwachung von Energieversorgungsnetzen, Vertragsabschlüsse für Strom- und Wasserkunden.)
Oder Beamte in den Landesforsten tragen Aufgaben im Bereich der Forstwirtschaft.
Pflege von Waldflächen, Abschluss von Pachtverträgen für Jagdrechte, Verkauf von Holz
zB Beamte der Bayerischen Staatsforsten verwalten und verkaufen Holz oder verpachten Waldflächen an Privatpersonen.
Dass das unkündbare Beamte machen und nicht Angestellte, hat einen Sinn: denn wenn das jederzeit feuerbare Angestellte wären, dann bestünde die Gefahr, dass dann die Angestellten aus Angst um den Arbeitsplatz den Politikern Jagdrechte zu billigsten Preisen vergeben würden und die anderen würden leer ausgehen

Und gerade ausserhalb der Hoheitsverwaltung - in der Privatwirtschaftsverwaltung - geht es um viel Geld. Förderungen und Subventionen sollen vom Druck durch Politiker befreit werden.
Das ist der Sinn der Verbeamtung. Unkündbare Beamte können gegen Wünsche von Politikern selbstbewusster auftreten.

Stell dir vor, Hochschulprofessoren wären keine Beamte, sondern Angestellte die immer um ihren Job zittern müssen: da würden die Politikersöhnchen und -töchterchen wie durch Zauberei alle den Studienabschluss erlangen, und die Studienabbrecher wären unter den gewöhnlichen Studenten zu finden, die hätten es dann schwer die Latte bei den Prüfungen zu überwinden
Zitieren
#9
(15-05-2025, 11:54)exkath schrieb:
(15-05-2025, 11:36)petronius schrieb: die kirchen können gar niemanden verbeamten, also auch kein "Ende der Verbeamtung erwägen" - so einfach ist das.
....
ob die kirchen sie als "kirchenbeamte" bezeichnen und besolden, ist dafür unerheblich

Da irrt der Schreiber

Zitat:Kirchenbeamte
Die evangelische und die katholische Kirche sind in Deutschland öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Damit haben sie das Recht, Beamte zu haben (Dienstherrenfähigkeit). Das staatliche Beamtenrecht ist nach § 135 BRRG auf Glaubensgemeinschaften und deren Verbände jedoch nicht anwendbar.
Q.:ht*tps://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenbeamte

Die Frage ist alledings, was für hoheitliche Aufgaben diese Beamten wahrnehmen sollen.

ich irre eben nicht, weil du selbst ja sagst "Das staatliche Beamtenrecht ist nach § 135 BRRG auf Glaubensgemeinschaften und deren Verbände jedoch nicht anwendbar"

und bei der "rentendebatte" geht es ja darum, staatsbeamte in die rentenversicherung zu übernehmen, also sie auch rentenbeiträge einzahlen zu lassen

ein etwaiger verzicht der kirchen auf "kirchenbeamte" ist nicht einem solchen generellen "Ende der Verbeamtung" gleichzusetzen. zumindest also ist die von sinai zitierte überschrift mißverständlich bis irreführend, denn die kirchen sind für ein solches eben gar nicht zuständig
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
Zitieren
#10
(15-05-2025, 13:00)Sinai schrieb: Es gibt ja Beamte der Hoheitsverwaltung (Polizisten) und Beamte der Privatwirtschaftsverwaltung (Beamte, die bei kommunalen Stadtwerken - wie etwa ein Beamter bei den Stadtwerken München, der für die Verwaltung von Wasserversorgungsprojekten zuständig ist, diese üben staatliche Verwaltungsaufgaben aus, wie Planung und Überwachung von Energieversorgungsnetzen, Vertragsabschlüsse für Strom- und Wasserkunden.)
Oder Beamte in den Landesforsten tragen Aufgaben im Bereich der Forstwirtschaft

auch diese haben hoheitsrechtliche befugnisse - sie vertreten den staat, z.b. als waldeigentümer

ich gebe ja zu, daß der beamtenbegriff nach deutschem recht komplex bis verwirrend ist. wer aber allgemein und ohne weitere präzisierung von "beamten", gar in der "rentendebatte", spricht, meint "beamte im staatsrechtlichen sinn" *https://de.wikipedia.org/wiki/Beamter_(Deutschland)
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
Zitieren
#11
(15-05-2025, 13:47)petronius schrieb:
(15-05-2025, 13:00)Sinai schrieb: Oder Beamte in den Landesforsten tragen Aufgaben im Bereich der Forstwirtschaft

auch diese haben hoheitsrechtliche befugnisse - sie vertreten den staat, z.b. als waldeigentümer

Verrenn dich nicht noch tiefer in deine durch Unwissen zustande gekommenen Irrtümer !
Waldeigentümer haben Eigentümerrechte - die Ausübung des Eigentumsrechts ist eine Handlung der Privatwirtschaftsverwaltung
Zitieren
#12
(15-05-2025, 13:47)petronius schrieb: ich gebe ja zu, daß der beamtenbegriff nach deutschem recht komplex bis verwirrend ist.

Wenn du da nicht firm bist, dann lehn dich nicht so weit aus dem Fenster!
Zitieren
#13
Es geht um Folgendes:
Derzeit wird - leider - viel über Renten diskutiert, und nun denken auch einige evangelische Landeskirchen an das Ende der Verbeamtung.
Die Evangelische Kirche im Rheinland erscheint in dieser Diskussion als Vorreiter, sie will - möglicherweise - künftige Pfarrer nur noch privatrechtlich anstellen.
Motiv sind wohl die hohen Kosten für die Beamtenversorgung, vor allem in der Gesundheitsversorgung. Und mit jedem neu verbeamteten Pfarrer werden Rechtsverpflichtungen für Jahrzehnte eingegangen, die dann künftige Generationen zu tragen haben werden. Denn wenn heute 2025 jemand Anfang 30 verbeamtet wird, bewirkt das Verpflichtungen bis etwa 2085
Zitieren
#14
(15-05-2025, 19:34)Sinai schrieb:
(15-05-2025, 13:47)petronius schrieb:
(15-05-2025, 13:00)Sinai schrieb: Oder Beamte in den Landesforsten tragen Aufgaben im Bereich der Forstwirtschaft

auch diese haben hoheitsrechtliche befugnisse - sie vertreten den staat, z.b. als waldeigentümer

Verrenn dich nicht noch tiefer in deine durch Unwissen zustande gekommenen Irrtümer !
Waldeigentümer haben Eigentümerrechte - die Ausübung des Eigentumsrechts ist eine Handlung der Privatwirtschaftsverwaltung

du sollst doch nicht lügen!

Forstbeamte und Jagdaufseher sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft und haben ähnlich der Polizei besondere Ermächtigungsgrundlagen (u.a. in der StPO)

*https://www.finanzfrage.net/g/frage/haben-jaeger-bzw-foerster-polizeiliche-befugnisse
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
Zitieren
#15
(15-05-2025, 19:44)Sinai schrieb: Es geht um Folgendes:
Derzeit wird - leider - viel über Renten diskutiert, und nun denken auch einige evangelische Landeskirchen an das Ende der Verbeamtung.
Die Evangelische Kirche im Rheinland erscheint in dieser Diskussion als Vorreiter, sie will - möglicherweise - künftige Pfarrer nur noch privatrechtlich anstellen.
Motiv sind wohl die hohen Kosten für die Beamtenversorgung, vor allem in der Gesundheitsversorgung. Und mit jedem neu verbeamteten Pfarrer werden Rechtsverpflichtungen für Jahrzehnte eingegangen, die dann künftige Generationen zu tragen haben werden. Denn wenn heute 2025 jemand Anfang 30 verbeamtet wird, bewirkt das Verpflichtungen bis etwa 2085

klar

ändert aber nichts daran, daß die sogenannte "rentendebatte" sich um die umstellung der altersvorsorge von staatsbeamten auf die gesetzliche rente dreht und nicht um "kirchenbeamte"
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Covid 19-Vakzine als Hoffnung auf ein Ende der Pandemie Sinai 142 60096 19-02-2022, 18:09
Letzter Beitrag: Otto Normal
  AfD-Mitglied und Kirchen-Mitgliedschaft zugleich ... Kreutzberg 19 15385 05-11-2018, 23:15
Letzter Beitrag: Sinai
  Papst sein bis zum bitteren Ende : ein überlebtes Kirchenprinzip Kreutzberg 12 9651 21-08-2018, 13:12
Letzter Beitrag: Kreutzberg

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste