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21-02-2025, 03:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-02-2025, 03:08 von Sinai.)
In der Schweiz und in anderen christlichen Ländern gibt es das Verbot der Heirat zwischen Adoptivgeschwistern
"Verwandtschaft durch Adoption wird gleich behandelt wie Blutsverwandtschaft; so dürfen beispielsweise Adoptivgeschwister nicht heiraten."
Zitiert aus:
Verwandtenheirat - Wikipedia
Schweizer Eherecht
Das ist sehr interessant, denn es kann nicht mit dem biologisch begründeten Inzestverbot (Verhinderung von Krankheiten durch Inzest) begründet werden; es handelt sich hier um ein altes biblisch begründetes Verbot in der Eidgenossenschaft
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Einfache Lösung, pro forma von jemanden anderem adoptieren lassen und dann heiraten,.. Problem gelöst,...außer du willst wieder irgendwelche abstrusen Gedankengänge fabrizieren
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Wie kann man sich, wenn man Kondomverbot schreiben will, so vertippen das dabei Eheverbot rauskommt?
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21-02-2025, 15:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-02-2025, 15:24 von Sinai.)
(21-02-2025, 11:25)d.n. schrieb: Einfache Lösung, pro forma von jemanden anderem adoptieren lassen und dann heiraten
Das ist keine "einfache Lösung", sondern eine Schnapsidee
Erst mal einen finden, der einen Erwachsenen adoptiert. Und bei der Adoption eines Erwachsenen sind sehr strenge Voraussetzungen, auch in der Eidgenossenschaft.
Aber ich will hier kein Brainstorming, wie jemand dieses Gesetz des Heiratsverbots von Adoptivkindern eventuell zu umgehen versuchen könnte, sondern ich will aufzeigen, daß nach wie vor mitten in Europa religiöse Werte einem Gesetz zu Grunde liegen
Denn anders als mit religiösen Werten läßt sich das Heiratsverbots von Adoptivkindern in der Eidgenossenschaft nicht begründen!
Denn es kann nicht mit dem biologisch begründeten Inzestverbot (Verhinderung von Krankheiten durch Inzest) begründet werden; es handelt sich hier um ein altes biblisch begründetes Verbot in der Eidgenossenschaft
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(21-02-2025, 15:19)Sinai schrieb: ich will aufzeigen, daß nach wie vor mitten in Europa religiöse Werte einem Gesetz zu Grunde liegen
du zeigst nichts auf
wie immer, behauptest du bloß etwas
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21-02-2025, 16:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-02-2025, 16:10 von Sinai.)
Das in der Eidgenossenschaft geltende Heiratsverbots von Adoptivkindern ist medizinisch nicht begründbar.
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(21-02-2025, 16:09)Sinai schrieb: Das in der Eidgenossenschaft geltende Heiratsverbots von Adoptivkindern ist medizinisch nicht begründbar.
Es ist schlicht dadurch begruendbar, dass das Gesetz sehr knapp formuliert wurde, wie in dem von Dir genannten Artikel steht. Wenn das Gesetz schlicht die Heirat zwischen Geschwistern verbietet, ohne das weiter zu spezifizieren, sind Adoptivgeschwister davon auch betroffen.
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(21-02-2025, 16:09)Sinai schrieb: Das in der Eidgenossenschaft geltende Heiratsverbots von Adoptivkindern ist medizinisch nicht begründbar.
wird es denn medizinisch begründet?
das weißt offenbar genauso wenig, wie, ob es christlich begründet wird. wieder mal bloß dummschwatz, weil dir halt fad ist im schädel
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Wenn es christlich begründet wäre, würden wir explizit über die kirchliche Trauung debattieren. Wenn es rechtlich zu begründen wäre(z.B. mit einer möglichen Scheidung:"hiermit erklärt Euch der Staat wieder zu Brüdern"). Löst man (rechtlich) die Adoption auf...geht alles seinen Gang. Was sagt die Bibel zum Auflösen einer Adoption?
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21-02-2025, 20:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-02-2025, 20:53 von Sinai.)
(21-02-2025, 19:28)petronius schrieb: (21-02-2025, 16:09)Sinai schrieb: Das in der Eidgenossenschaft geltende Heiratsverbots von Adoptivkindern ist medizinisch nicht begründbar.
wird es denn medizinisch begründet?
Wie ich schon feststellte, ist das Verbot nicht medizinisch begründbar
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(21-02-2025, 20:52)Sinai schrieb: (21-02-2025, 19:28)petronius schrieb: (21-02-2025, 16:09)Sinai schrieb: Das in der Eidgenossenschaft geltende Heiratsverbots von Adoptivkindern ist medizinisch nicht begründbar.
wird es denn medizinisch begründet?
Wie ich schon feststellte, ist das Verbot nicht medizinisch begründbar
und ich habe festgestellt, daß das offenbar eh nie zur debatte stand. du regst dich wieder mal über alle mögliche auf, was eh nur in deinem kopf stattfindet
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22-02-2025, 18:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-02-2025, 18:45 von Sinai.)
Und eben weil das Heiratsverbot in der Eidgenossenschaft zwischen Adoptivkindern nicht medizinisch begründbar ist (wie etwa das Heiratsverbot zwischen Geschwistern zur Verhinderung von Inzucht) ist diese Rechtsnorm wohl religiös begründet in der Eidgenossenschaft.
Die Eidgenossenschaft hat eine religiöse Prägung, wie schon ihr Name sagt.
An diesem Beispiel ist erkennbar, daß gerade auch in einer modernen europäischen Gesellschaft religiöse Werte eine Rolle spielen
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(22-02-2025, 18:43)Sinai schrieb: Und eben weil das Heiratsverbot in der Eidgenossenschaft zwischen Adoptivkindern nicht medizinisch begründbar ist (wie etwa das Heiratsverbot zwischen Geschwistern zur Verhinderung von Inzucht) ist diese Rechtsnorm wohl religiös begründet in der Eidgenossenschaft
non sequitur
Zitat:Die Eidgenossenschaft hat eine religiöse Prägung, wie schon ihr Name sagt
gehts dir noch gut?
Zitat:An diesem Beispiel ist erkennbar, daß gerade auch in einer modernen europäischen Gesellschaft religiöse Werte eine Rolle spielen
du delirierst anscheinend im fieber. geh zum arzt!
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Nun, wir haben alle "Wertvorstellungen" im Kopf, woher auch immer. Unsere Haltung muss daher sein, dass wir anderen Personen nicht unsere Wertvorstellungen zu Vorurteilen zu machen. (Macht man leider auch selbst - und zwar ohne es zu bemerken!)
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Uebrigens war mein Einwurf ernst gemeint, dass das keinen besonderen Grund hat, ausser, dass der Gesetzestext halt nur von Geschwistern spricht.
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