(08-03-2025, 23:55)Sinai schrieb: Rein als kirchenrechtliches Gedankenexperiment gefragt:
Was wäre, wenn ein Papst ex cathedra ein unfehlbares Dogma verkünden würde, dass ab nun kein unfehlbares Dogma mehr gültig sei ?
Das geht nicht.
Wie kann jemand, der sich hier schon oft als Jurist vorgestellt hat, so ahnungslos in kirchenrechtlichen Dingen sein?
Richtig ist, es liegt eine Frage der kirchlichen Rechtsgeschichte vor. Das Thema wird in den Bereich "Kirchengeschichte" verschoben.
In dieser Frage hat sich die katholische Kirche mehrfach und immer wieder einzementiert. Ist ein Dogma verkündet, liegt
"kanonistisch-juridisch Irreformabilität" vor. Das heißt, es ist inhaltlich nicht veränderbar.
Von der Kirche kraft ihres Amtes (in Konzilsbeschlüssen) vorgelegte Glaubenswahrheiten sind unwiderruflich und unanfechtbar (DH 3011). Glaubenswahrheiten die der Papst
"ex cathedra" verkündet, kommen mit göttlichem Beistand zustande und sind gleichermaßen unwiderruflich und unanfechtbar (DH 3074).
Wenn Papst oder die Gesamtheit der Kirche (Konzil)
"von Irrtum freie Lehre" vorträgt, geschieht das mit Beistand des Heiligen Geists (DH 4534, 4535).
Gegenstände des katholischen Glaubens, die mit dem Namen
"Dogmen" bezeichnet werden, sind notwendigerweise die unveränderliche Norm für den Glauben und die theologische Wissenschaft (DH 4536).
Alle Lehren des göttlichen und katholischen Glaubens, die von der Kirche als von Gott und in gehöriger Weise geoffenbart vorgelegt werden, sind unveränderlich.
Derartige Lehren sind im geschriebenen oder überlieferten Wort Gottes enthalten und werden durch einen feierlichen Entscheid als von Gott geoffenbarte Wahrheiten entweder vom Römischen Bischof wenn er "ex cathedra" spricht, oder vom Kollegium der Bischofe, wenn es zu einem Konzil versammelt ist, definiert oder ferner vom ordentlichen und allgemeinen Lehramt als zu glauben unfehlbar vorgelegt (DH 5071).
MfG B.