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Religionsfrage in Norwegen
#16
(29-07-2023, 23:18)Ulan schrieb: Bei uns muessen Paare, die sich kirchlich trauen lassen, auch erst mal zum Standesamt

eigentlich nicht

die kirchliche trauung ist halt privatvergnügen und hat keine rechtskraft
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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#17
(30-07-2023, 14:19)Sinai schrieb: Wahrscheinlich wollte er sagen, dass die Zeugen Jehovas viel weniger Zwang auf ihre Jugendlichen ausüben als der Islam

was so natürlich völliger blödsinn ist

ich kenne viele tolerante, aufgeschlossene bis säkulare muslime, aber keinen säkularen zj

Zitat:Vermutlich werden die Zeugen Jehovas Norwegens jetzt zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen, und eine Entscheidung herbeiführen. So etwas kann aber auch kontraproduktiv sein, denn wenn Strasbourg entscheidet, dass sich die Zeugen Jehovas "gesellschaftsschaedlich verhalten" (Ulan, Beitrag #4), wäre dieses Judikat in ganz Europa gültig!

wird sie auch nicht jucken. im gegenteil, sich als märtyrer fühlen zu können ist doch das höchste für solche leute
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
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#18
(30-07-2023, 14:19)Sinai schrieb: Wahrscheinlich wollte er sagen, dass die Zeugen Jehovas viel weniger Zwang auf ihre Jugendlichen ausüben als der Islam

Es geht hier nur um offizielle Regeln einer Religionsgemeinschaft. Dass die Regel, um die es geht, eine offizielle Regel der Zeugen Jehovas ist, sollte wohl auch Dir klar sein.

Ansonsten geht's nur darum, ob die ZJ Geld kriegen. Kein Europaeischer Menschenrechtsgerichtshof kennt ein Menschenrecht auf staatliche Geldzuweisung fuer Religionsgemeinschaften. Es gibt auch kein Menschenrecht darauf, dass eine Religionsgemeinschaft staatlich anerkannte Heiraten abhalten darf (das duerfen die ZJ in Deutschland naemlich auch nicht). Hier geht's um Privilegien, die durch ein Gesetz geregelt sind. Gegen dieses Gesetz haben die ZJ verstossen. Und das weiss ich, das weisst Du, und das weiss jeder, der hier liest, auch ganz ohne Gerichtsentscheidung.
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#19
(30-07-2023, 14:19)Sinai schrieb:
(30-07-2023, 00:00)Ulan schrieb: In Norwegen laufen Maedchen mit Gesichtsschleier herum?

Ich glaube, da hat sich der Zeuge Jehovas geirrt, er meinte wohl das islamische Kopftuch ?

Wahrscheinlich wollte er sagen, dass die Zeugen Jehovas viel weniger Zwang auf ihre Jugendlichen ausüben als der Islam

Ist auch egal. Sollte ich ihn demnächst wieder sehen, werde ich ihn fragen, aber anscheinend stehen da immer andere Leute hinter dem Tisch.


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Vermutlich werden die Zeugen Jehovas Norwegens jetzt zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen, und eine Entscheidung herbeiführen. So etwas kann aber auch kontraproduktiv sein, denn wenn Strasbourg entscheidet, dass sich die Zeugen Jehovas "gesellschaftsschaedlich verhalten" (Ulan, Beitrag #4), wäre dieses Judikat in ganz Europa gültig!

... die ZJ haben mal vor Jahren (zu dritt) an meiner Haustüre geklingelt. Nachdem ich ihr biblisches Denken und die damit einhergehenden  Argumente sprachlich unschwer konterte, sahen sie von weiteren Besuchen ab. -

"Gesellschaftsschädlich" könnte man aber auch leicht (je nachdem, wie tief man gräbt!) den großen Weltreligionen und all den vielen Splittersekten anhängen. Das Bibel-Zitat drückt es für mich sehr praktisch und richtig aus: >> An ihren Taten sollt ihr sie erkennen... <<
(Nicht an ihren Worten...  Icon_rolleyes )

Gruß von Reklov
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#20
(30-07-2023, 15:39)petronius schrieb:
(29-07-2023, 23:18)Ulan schrieb: Bei uns muessen Paare, die sich kirchlich trauen lassen, auch erst mal zum Standesamt

eigentlich nicht

die kirchliche trauung ist halt privatvergnügen und hat keine rechtskraft

Ah, da war ich nicht mehr auf dem Laufenden. Deutschland hat diese Voraussetzung anscheinend auch im Jahre 2009 abgeschafft. Damals lebte ich nicht in Europa, so dass mir die eine oder andere gesetzliche Veraenderung entgangen ist.
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#21
Ist nicht in jedem EU-Land gleich.
In Italien ist die sogenannte Konkordat-Trauung möglich, eine kirchliche Eheschließung mit zivilrechtlichen Konsequenzen. Dabei muss die standesamtliche Trauung nicht der katholischen vorausgehen, sondern beide Formen werden gleichzeitig in der Kirche gefeiert.  Die kirchliche Eheschließung wird in Norwegen vom Staat anerkannt, so dass eine vorherige bürgerliche Trauung nicht notwendig ist. Die Wirksamkeit der Eheschließung für den norwegischen Staat wird durch die Ausstellung einer Heiratsurkunde durch die zuständige Finanzbehörde dokumentiert.
Also sprach der Herr: "Seid furchtbar und vermehret euch".........
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