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Sklaverei – Griechische Antike
#1
(Text in Arbeit)


Die frühesten Schriftbelege zur Sklaverei in griechischen Gemeinschaften sind ↗Linear B-Texte der ↗Palastzeit. In Inventarlisten von Palasthaushalten (vornehmlich aus ↗Pylos und aus ↗Theben) sind Sklaven (do-e-ro) und Sklavinnen (do-e-ra) vermerkt. Auch von Tempelsklaven ist die Rede, doch ist in diesem Zusammenhang nicht mit Sicherheit zu sagen, ob damit unfreie Frauen und Männer im Tempeldienst oder hohe kultische Funktionäre (↗Priester, Priesterinnen, die quasi als Sklaven der Gottheit dienen) gemeint sind.

Schon informativer sind Aussagen zur Sklaverei in den ↗homerischen Epen. Sie geben allerdings wenig Einsicht in Zustände der ↗mykenischen Zeit, in die die Handlung zu verorten ist, sondern spiegeln die Sachverhalte der Zeit des Entstehens der Dichtungen wider.

Eine Niederlage im Kampf bedeutete in archaischer Zeit den Untergang der ↗Polis-Gemeinschaft: "Die Männer töten sie, die Stadt vernichtet das Feuer, Kinder führen sie weg und die Frauen" (Hom. II. 9,592f.). Beschrieben wird das Regelverhalten in griechischer Frühzeit. Werden Männer gefangengenommen und am Leben gelassen, so geschieht das, um sie später als Schlachtopfer bei Kulthandlungen zu verwenden (Il. 21, 27-32; Il. 22, 175f.) oder weil sie ihrer reichen Verwandtschaft ein hohes Lösegeld wert sein könnten (Il. 11,106). Dass Männer verkauft werden, ist die Ausnahme und geschieht nur, wenn ein besonders guter Preis zu erzielen ist. Den Königssohn Lykaon hat ↗Achill für hundert Rinder nach ↗Lemnos verkauft (Il. 21,79). Ein schönes Mädchen, das man als Preis im Wettkampf gewinnen konnte, repräsentierte den Gegenwert von vier Rindern (Il. 22,705).

Die Vorstellung, wonach alle körperliche Arbeit in ↗Attika zu jeder Zeit von Sklaven erledigt worden sei und die gesamte freie Bürgerschaft sich der Besorgung der Staatsgeschäfte und darüber hinaus der Muße hätte hingeben können, entspricht nicht den Tatsachen. Bei ↗Hesiod (erg. 597-603) ist der Rat zu finden, der Bauer möge einen ↗Theten ohne Haus, eine Frau ohne Kind als Knecht und Magd1 auf den Hof nehmen.

Da Sklaven teuer waren und der Arbeitsanfall in klein- und mittelbäuerlichen Betrieben von verschiedensten Umständen abhängig war, wird wohl der Einsatz freier, zeitlich an das Wirtschaftsjahr gebundener Arbeitskräfte die zweckmäßigere Lösung zur Bewältigung anfallender Arbeit gewesen sein. Wohl auch aus dem Grund, weil dem freien Bürger, der sich für eine bestimmte Zeit zum Dienst verpflichtete, auch nicht viel mehr zustand als tägliche Nahrung und notwendige Bekleidung2. Die von Hesiod erwähnte "gekaufte Frau" (erg. 405f.), scheint die Ausnahme, nicht die Regel gewesen zu sein.

In größeren Wirtschaftseinheiten aber sind als Dienstpersonal sowohl Freie als auch Sklaven anzutreffen. In der ↗Odyssee sind Lohnarbeiter (ϑῆτες) des ↗Telemach erwähnt (Od. 4, 644), die zusammen mit Sklaven ihre Arbeit tun. Die Tätigkeit der Freien am Gut unterscheidet sich nicht von der, die das unfreie Personal ausübt.

In klassischer Zeit änderte sich das. Es gibt zwar noch vereinzelt Belege für freies Dienstpersonal, doch in der Masse werden solche Dienstnehmer nicht mehr zur Verfügung gestanden haben. Bei ↗Herodot (8, 137,2) ist noch vom Lohndienst bei einem König und bei ↗Euripides (Alk. 6f.) davon im ↗mythologischen Kontext die Rede. Was der Grund für den Rückgang der Beschäftigung freier Bürger in der Landwirtschaft gewesen war, lässt sich nicht mit Bestimmtheit sagen. Die Tätigkeit als Handwerker in städtischen oder dörflichen Ansiedlungen wird für Bürger der untersten Zensusklasse wohl attraktiver gewesen sein als ein zeitverpflichtetes Leben am Bauernhof, das dem eines Sklaven nicht unähnlich war.

In klassischer Zeit also wurde die in Attika anfallende Schwerstarbeit überwiegend von Sklaven getan. Auch die übrigen griechischen Stadtstaaten hätten ohne Sklavenarbeit wirtschaftlich nicht mehr bestehen können.

Wie ein Sklavenleben verlief, war weitgehend vom Zufall bestimmt. Diente man bei wohlhabenden Familien, konnte das Leben durchaus erträglich verlaufen. Auf weniger durften Sklaven hoffen, wenn sie von Unternehmern aufgekauft wurden, um als Arbeitskräfte vermietet zu werden. Die schlechtesten Aussichten hatten Sklaven, die in Bergwerken arbeiten mussten.

Schöne Knaben und Mädchen wurden von reichen Haushalten als Luxussklaven aufgekauft. Sklavinnen (auch Knaben) hatten ihrem Herrn zu allen Zeiten sexuell zur Verfügung stehen (Eur. Alk. 638; Tr. 251). Auch an geschilderten Ausnahmen lässt sich das festmachen. Laertes, ↗Odysseus´ Vater, hatte mit seiner jungen Sklavin Eurykleia keinen Geschlechtsverkehr, weil er auf die Eifersucht seiner Frau Rücksicht nahm (Hom. Od. 1, 433). Anderen Männern durften sich Sklavinnen nur mit dem Einverständnis ihres Herrn hingeben. Sklavinnen an Odysseus´ Hof, die es mit den Freiern trieben, wurden getötet.

Wenn es Sklaven gestattet war, in eheähnlicher Gemeinschaft zu leben, war das die Ausnahme und eine besondere Vergünstigung für treu geleistete Dienste. Auf dem Gut des Laertes, das dieser als Altenteil betrieb, lebt der Sklave Dolios mit seiner Frau, einer Sizilierin, und ihren sechs Söhnen. Sie gingen ihrem Herrn bei der Bewirtschaftung des Gutes zur Hand (Hom. Od. 24, 386ff.).

Seit dem 6. Jh vC wurde in Attika (Laureion) systematisch Bergbau betrieben. Besonders im Untertagebau war das mit Schwerstarbeit und großen Gefahren verbunden. Welches Personal beim Abbau der Silbervorkommen in den Anfängen tätig war, ist nicht bekannt. Ab dem 5. Jh vC ist der Abbau des Edelmetalls durch Sklaven belegt. Die Silbergruben wurden vom Staat an Pächter vergeben. Zum Abbau des Metalls vermieteten reiche ↗Athener Bürger eine große Anzahl von Sklaven an Bergwerksunternehmer (Xen. vect. 4, 14-16). Die Erträge Athens aus dem Silberabbau trugen wesentlich dazu bei, das Leben der Bürger der Stadt sorgenfrei zu gestalten und ihre Teilhabe am politischen Leben zu sichern. In augusteischer Zeit waren die Silbervorkommen erschöpft (↗Strabon 9,1,23).

Wurden Sklaven freigelassen oder konnten sie sich freikaufen, war ihr Rechtsverhältnis zur Polis das eines ↗Metöken. Der Freigelassene (ἀπελεύθερος) blieb von seinem ehemaligen Herrn weiter abhängig. Dieser vertrat ihn in amtlichen Angelegenheiten vor der Bürgerschaft.

In hellenistischer Zeit entwickelte sich das Sklavenleben in den Bergwerken weiter zum schlechteren. ↗Diodor berichtet, dass ganze Familien von Verurteilten als Sklaven in Bergwerke verbracht wurden3. Die Männer arbeiteten im Stollen, die Kinder brachten das Erz ans Tageslicht, Frauen und Alte arbeiteten an den Gesteinsmühlen. In der Regel haben die dort Tätigen nicht lange überlebt (Diod. 3, 12-14).

Im Laufe des 4. Jahrhunderts vC ist auch schon von "öffentlichen Sklaven" (δημόσιοι) die Rede, von Sklaven also, die zum Gemeinwesen, der Polis, gehörten. Diese waren überwiegend mit der Reinigung und Erhaltung von Straßen und Wegen, mit der Reparatur öffentlicher Gebäude beschäftigt. Die mit der Aufsicht über die Verwendung von Maßen und Gewichten und der Kontrolle des im Umlauf befindlichen Silbergeldes betrauten Aufsichtsbeamten rekrutierten aus den δημόσιοι ihr Hilfspersonal. Auch die Skythai, Bogenschützen, denen unter der Befehlsgewalt eines von der Polis bestimmten Bürgers Ordnungsaufgaben übertragen waren, gehörten der Gruppe der δημόσιοι an.

In ↗Sparta gab es eine eigene Kategorie Sklaven: die Heloten. Sie waren im Staatsbesitz, von der Rechtsgemeinschaft Spartas ausgeschlossen und bewirtschafteten die von der Herrschaftsklasse als Eigentum beanspruchten Anbauflächen. Zum Entstehen dieser Herren-Sklaven-Beziehung gibt es verschiedene Hypothesen. Die gängigste davon ist, dass ursprünglich auf der ↗Peloponnes siedelnde Menschen von den landnehmenden Eindringlingen unterworfen wurden.

Heloten hatten zwar ihre eigenen Herren, das waren jene Familienoberhäupter, denen der Grundbesitz (Klaros, κλᾶρος = Grundstück; dorisch Kleros, κλῆρος) vom Staat zur Nutzung zugeteilt war, doch reichte eine solche Herrschaft nicht so weit, dass sie den Bauern-Sklaven gegenüber Freilassungen hätten aussprechen können. Solche konnten nur durch die Volksversammlung erfolgen. Auch waren einzelne Spartaner nicht Herren über Leben und Tod der auf ihrem Klaros wirtschaftenden Heloten, was aber nicht ausschloss, dass es manchmal dennoch zu willkürlichen Tötungen kam. Um solche Übergriffe dulden zu können, wurde den Heloten alle Jahre aufs Neue der Krieg erklärt (Plut. Lyk. 28)4.

Über das Jahr lebten Heloten in Familienverbänden auf dem von ihnen bewirtschafteten Land. Vom Ertrag hatten sie einen bestimmten Teil an den Besitzer des Landes abzugeben. Ein weiterer Unterschied zum Sklavendasein in anderen Gegenden Griechenlands war, dass der Brauch bestand, Heloten nicht ins "Ausland" zu verkaufen. Nahmen Heloten an Kriegen teil, machten sie das freiwillig. Wenn sie sich im Kampf bewährten, wurden sie von der Volksversammlung in die Freiheit entlassen. Sie wurden dann als "Neodamoden" bezeichnet. Bürger Spartas wurden sie damit nicht, konnten aber in besetzten Gebieten wichtige hegemonialpolitische Aufgaben übertragen bekommen. Der Rechtsstatus der Neodamoden war also jenem der ↗Periöken vergleichbar.

Krieg war für Heloten das geeignetste Mittel, sich zu emanzipieren. Sei es als Teilnehmer an Feldzügen für die Herrschaftspolis oder als Aufständische in Freiheitskämpfen, was für Sparta schließlich zum Verlust von ↗Messenien und zum Ende der Großmachtstellung der Polis führte.



1) Und er fügte hinzu: Eine, die schon geboren hat, ist lästig.
2) δμώς bedeutete ursprünglich Sklave, der im Kampf Bezwungene; δμωή war die im Zuge von Kriegshandlungen zur Sklavin gewordene Frau.
Da der Begriff später auch für besitzlose, freie Bürger, die eine zeitliche Dienstverpflichtung als Knecht bzw. Magd eingingen, verwendet wurde, lässt sich der soziale Status so bezeichneter Personen nicht immer eindeutig bestimmen.
3) Wenn man Diodor glauben darf, konnte das Verbrechen eines Einzelnen seine ganze Familie ins Verderben stürzen.
4) Plutarch beschreibt in diesem Zusammenhang Mutproben heranwachsender Spartiaten, die willkürlich Heloten umbrachten, die auf den Feldern der Arbeit nachgingen.


Literatur:
Hans-Joachim Gehrke, Helmuth Schneider (Hrsg.). Geschichte der Antike. 2. Aufl. 2006 Stuttgart. Verl. J.B. Metzler.
Elisabeth Herrmann-Otto. Sklaverei und Freilassung in der griechisch-römischen Welt. 2. Aufl. 2017 Hildesheim. Georg Olms Verlag AG.
Josef Fischer. Sklaverei in der Antike. 2021 Darmstadt. Verl. Wissenschaftliche Buchgemeinschaft.



● Zum Inhaltsverzeichnis des Lexikons
MfG B.
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