09-02-2022, 00:36
(08-02-2022, 23:19)Ulan schrieb: Ekkards Frage war erkenntnistheoretischer, also philosophischer Natur. Tatsachenfeststellungen, zu denen man kein Kriterium nennen kann, das einen von dieser Feststellung abbringen kann, sind bedeutungslos. Zumindest objektiv; subjektiv mag das anders sein.Sich subjektiv auf derartige Behauptungen (Thesen) einzulassen, ist nur günstigstenfalls bedeutungslos. Die schlimmeren Fälle sind Verführbarkeit, Wahn, Intoleranz, ideologisches Gutdünken.
(08-02-2022, 23:19)Ulan schrieb: Dass Dir zu Gott keine Evidenz einfaellt, die Dich von Deinem Glauben an ihn abbringen koennte, ist ja gerade ein Zeichen dafuer, dass wir es hier nicht mit Tatsachenbehauptungen zu tun haben; es heisst nicht umsonst "Glaube".Gewiss! Aber auch Glaube sollte unter Irrtumsvorbehalt stehen mit der Frage: "Könnte meine Lebensweise, meine Ansicht, mein Verhalten die Freiheit anderer einschränken oder vergewaltigen?"
Ein schönes Paradebeispiel ist die Drohung mit ewigen Höllenstrafen. Warum erfanden in alter Zeit Priester solche Drohkulissen? Die Antwort ist ganz einfach: Herrschaft, Verhaltenssteuerung.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard