(09-01-2022, 21:29)Ulan schrieb:(09-01-2022, 21:21)Farius schrieb: Das Verbot in Matthäus 16.20 hat einen ganz einfachen Hintergrund. Die Aussage von Jesus, er sei Christus, also der Gottessohn, galt damals als Gotteslästerung und darauf stand die Todesstrafe.
Worauf begruendet sich diese Aussage?
Einfach nachlesen. Wie du das theologisch oder juristisch bewerterst ist nicht von Belang. Das sei dir überlassen. Für mich gibt es ja auch keinen ausreichenden Grund. Und auch für Jesus war klar, dass dies keine Begründung wäre, wie er z.B. den Vorwuf der Lästerung hier zurückweist:
Joh 10,35-36 (ELB-CSV)
Wenn er diejenigen Götter (siehe Anm.) nannte, an die das Wort Gottes erging und die Schrift kann nicht aufgelöst werden, sagt ihr von dem, den der Vater geheiligt und in die Welt gesandt hat: Du lästerst weil ich sagte: Ich bin Gottes Sohn?
Anm.: Die griech. Übersetzung mit "Götter" ist irreführend. Es geht um den Anspruch "Elohim", wie Jesus aus Psalm 82 zitert.
Nun geht es da aber weder um mich noch um dich, sondern genau das machten die Juden Jesus zum Hauptvorwurf und drehten ihm damit seinen Todesstrick, der ihn aufs Kreuz brachte. Das war also juristisch betrachtet so Fakt. Einfach nachlesen. Und so steht es auch geschrieben.