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Covid 19 und die Verantwortung des Einzelnen
@Athon: Bei den Lohnersatzleistungen in der bisherigen Diskussion ging es um Folgendes: Viele Taetigkeiten des oeffentlichen Lebens erfordern einen Impf- oder Testnachweis. Im Falle eines Testes hat ein positiver Test eine automatische Quarantaene-Anordnung zur Folge. Diese Quarantaene-Anordnung bedeutet natuerlich, dass der Beschaeftigte seinen Arbeitsplatz nicht aufsuchen darf. Ist keine Heimarbeit moeglich, werden fuer diesen Zeitraum normalerweise Lohnersatzleistungen gezahlt. Fuer Ungeimpfte entfallen diese Leistungen, da sie das Risiko eines positiven Tests ja haetten durch eine Impfung um ein Vielfaches verhindern koennen, ihre Situation also hauptsaechlich selbst zu verantworten haben.

Bei dem, was ich jetzt nannte, geht's direkt um Arbeitslose. Wer sich auf einen Job nicht bewirbt oder einen solchen ablehnt, nur weil in der Beschreibung steht, er muesse eine bestehende Impfung nachweisen - was wohl zunehmend fast ueberall der Fall ist - bekommt die Zahlungen vom AMS gesperrt, da das eine zumutbare Bedingung ist. Aber das klingt jetzt erst mal haerter, als es ist. Wie gesagt, nur das Verhalten des Arbeitnehmers ist hier ausschlaggebend. Das ist mehr eine Falle fuer die etwas Unterbelichteten.
(16-09-2021, 09:19)Athon schrieb: Die Gründe für die Einführung der Impfpflicht gegen Masern liegen u. a. in der extremen Infektiösität des Erregers und der Tatsache, dass es bis heute keine ursächlich wirksamen Medikamente dagegen gibt. Diese Voraussetzungen liegen meiner Meinung nach auch bei Covid-19 vor

diese liegen auch bei rhinoviren vor, also schnupfen

Zitat:Dass sich Impfbefürworter und -gegner derzeit nahezu unversöhnlich gegenüberstehen, liegt bei Covid-19 aber wohl eher an der Tatsache, dass es sich beim Erreger um ein völlig neues und somit unbekanntes Virus handelt

stimmt so nicht ganz. coronaviren sind bekannt und begleiten uns schon seit "ewig"
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
(16-09-2021, 12:19)Sinai schrieb: Der Staat darf nicht Arbeitssuchende zu Bedingungen zwingen, die der Arbeitgeber wünscht

nun, eine bedingung wird z.b. sein, am arbeitsplatz zu erscheinen

wenn einer nun keine lust hat, morgens aufzustehen und in die firma zu fahren, dann soll er weiter arbeitslose beziehen dürfen?
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(16-09-2021, 14:15)Athon schrieb:
(16-09-2021, 10:48)Ulan schrieb: Die Spaetschaeden durch Masern-Viren sind wohl auch ueber die Jahrzehnte immer schwerwiegender geworden. So einfach wie "man hat's halt als Kind und gut ist's" stellt sich das heutzutage nicht mehr dar.

Zitat:Das RKI geht auch heute noch von einer lebenslangen Immunität aus, sofern man als Kind an Masern erkrankt war. Eine etwas geringere Wirkung ergibt sich dagegen aus einer Impfung, die aber ebenfalls zu 100 % erreicht werden kann

es ging wohl eher um das berüchtigte sspe, also die „Subakute sklerosierende Panenzephalitis“. trat zuletzt bei erkrankten mit einer häufigkeit von 0,5 promille auf





Zitat:Hier in Oesterreich wird Arbeitssuchenden ab jetzt wohl das Arbeitslosengeld gesperrt, wenn sie einen angebotenen Job ablehnen, weil dort eine Impfung verlangt wird. Das gilt jetzt als eigenes Verschulden.

Das wäre auch hierzulande wohl ein haariges Thema. Zur Zeit herrscht - zumindest bei mir - Verwirrung darüber, welche Lohn-Leistungen im Falle einer durch Nicht-Impfung angeordneten Quarantäne nicht mehr gezahlt werden sollen. Nach meiner Kenntnis sind dies die sog. Lohnersatzleistungen, also z. B. Elterngeld, Arbeitslosen- und Krankengeld. Es wird zwar ständig von "Lohnfortzahlung" gesprochen, die aber wohl hier nicht gemeint ist. Oder irre ich mich?
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(16-09-2021, 15:29)petronius schrieb:
(16-09-2021, 12:19)Sinai schrieb: Der Staat darf nicht Arbeitssuchende zu Bedingungen zwingen, die der Arbeitgeber wünscht

nun, eine bedingung wird z.b. sein, am arbeitsplatz zu erscheinen


Kommt auf die Zumutbarkeit an. Wenn der beschissene "1500 Euro Netto" Arbeitsplatz 140 Minuten weit entfernt ist, schaut das anders aus Icon_cheesygrin




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Und wenn das ein Arbeistlatz im Schichtdienst ist, wo Frau dann auch gezwungen ist, um Mitternacht die Aschenbecher bei den Sitzbänken mitten im Central Park zu entleeren, wohl ebenso  Icon_cheesygrin  Icon_cheesygrin  Icon_cheesygrin


Oder Putzfrau in einer Aidsklinik zu sein  Icon_cheesygrin  Icon_cheesygrin  Icon_cheesygrin  Icon_cheesygrin
sinai, wovon genau faselst du da schon wieder?

solange die entfernung zum arbeitsplatz zumutbar ist, kann der staat sehr wohl "die arbeitssuchenden zwingen" (indem ansonsten sanktionen verhängt werden), diese bedingung zu akzeptieren. was deine ansage, das ginge nicht, widerlegt
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(16-09-2021, 17:10)Sinai schrieb: Kommt auf die Zumutbarkeit an. Wenn der beschissene "1500 Euro Netto" Arbeitsplatz 140 Minuten weit entfernt ist, schaut das anders aus Icon_cheesygrin

Und es ist geltende Rechtslage, z. B. auch bei Streiks im ÖPNV an seinem Arbeitsplatz zu erscheinen. Dies liegt in den Pflichten des Arbeitnehmers begründet, womit er auch im Falle des Zuwiderhandelns mögliche Folgen eigenverantwortlich zu tragen hat.
Ohne NICHTS
ist alles ETWAS
(16-09-2021, 15:26)petronius schrieb: diese liegen auch bei rhinoviren vor, also schnupfen

Kann es sein, dass Du mich verarschen willst...?


Zitat:stimmt so nicht ganz. coronaviren sind bekannt und begleiten uns schon seit "ewig"

Stimmt so auch nicht ganz. Die Gruppe "Coronaviren" ist bekannt, das dazugehörige Virus SARS-CoV-2 dagegen erst seit Dezember 2019.
Ohne NICHTS
ist alles ETWAS
@Sinai

Wenn Du aus Angst vor Nebenwirkungen eine freiwillige Impfung gegen SARS-CoV-2 ablehnst, bist Du ebenso freiwillig bereit, dass erheblich größere Risiko einer Erkrankung und deren Folgen in Kauf zu nehmen. Wenn dies Deine Entscheidung ist, dann ist sie halt so.

Wenn Deine Angst vor einer Impfung aber - wie es sich hier teilweise darstellt - so groß ist, solltest Du Dich zu Hause einschließen, um dann aber auch eine als sicher geltende Infektion zu vermeiden. Damit Du als Folge jedoch nicht verhungerst, wirst Du auf Menschen angewiesen sein, die im Bewusstsein einer sicheren Ansteckung ihre eigene Wohnung verlassen oder - so wie Du dieses Risiko ignorieren -  bzw. geimpft sind.

Und spätestens hier hört bei mir das Verständnis für Dich auf: Du erwartest ein Verhalten von anderen, dass Du selbst nicht bereit wärst, an den Tag zu legen. Ob dies wohl im Sinne "Deines" Gottes ist...?
Ohne NICHTS
ist alles ETWAS
(17-09-2021, 08:04)Athon schrieb:
(16-09-2021, 15:26)petronius schrieb: diese liegen auch bei rhinoviren vor, also schnupfen

Kann es sein, dass Du mich verarschen willst...?

nein. ich sage nur, worauf deine kriterien für einen impfzwang anzuwenden sind

Zitat:
Zitat:stimmt so nicht ganz. coronaviren sind bekannt und begleiten uns schon seit "ewig"

Stimmt so auch nicht ganz. Die Gruppe "Coronaviren" ist bekannt, das dazugehörige Virus SARS-CoV-2 dagegen erst seit Dezember 2019.

jetzt wirds wortklauberisch. aber gut, deiner definition nach haben wir es auch jedes jahr mit "völlig neuen und somit unbekannten" grippeviren zu tun
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
Eine Aenderung des Huellproteins, wie wir sie jedes Jahr bei den Influenzaviren sehen, ist nicht das Aequivalent zum Auftreten einer neuen Art.
@Sinai

Ups, ich habe noch einmal darüber nachgedacht und bin zu dem Schluss gekommen, dass mein Ratschlag, Dich in Deiner Wohnung einzuschließen, kein guter war. Denn im häuslichen Umfeld sterben jährlich betrachtet mehr als doppelt soviele Menschen wie im Straßenverkehr. Also: Um jegliches Risiko eines körperlichen Schadens auszuschließen, müsstest Du Dich dann konsequenterweise an den Heizkörper ketten. Natürlich freiwillig...
Ohne NICHTS
ist alles ETWAS
(17-09-2021, 09:53)petronius schrieb: nein. ich sage nur, worauf deine kriterien für einen impfzwang anzuwenden sind


Dann solltest Du fairerweise aber sämtliche von mir genannten Kriterien berücksichtigen, denn eine bloße Infektion wie beim Schnupfen wirkt sich ja wohl kaum aus wie SARS-CoV-2...



Zitat:jetzt wirds wortklauberisch. aber gut, deiner definition nach haben wir es auch jedes jahr mit "völlig neuen und somit unbekannten" grippeviren zu tun


Wo, bitte, habe ich denn solch einen Unsinn behauptet?
Ohne NICHTS
ist alles ETWAS
(17-09-2021, 10:00)Ulan schrieb: Eine Aenderung des Huellproteins, wie wir sie jedes Jahr bei den Influenzaviren sehen, ist nicht das Aequivalent zum Auftreten einer neuen Art.

aber coronaviren sind jetzt nicht sooo unbekannt

ab wann ein verändertes grippevirus als neue art gilt, darüber weiß ich nicht so bescheid. daß es verschiedene arten von influenzaviren gibt, dachte ich allerdings schon
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(17-09-2021, 17:44)Athon schrieb: Dann solltest Du fairerweise aber sämtliche von mir genannten Kriterien berücksichtigen, denn eine bloße Infektion wie beim Schnupfen wirkt sich ja wohl kaum aus wie SARS-CoV-2...

die schwere der erkrankung hast du aber nicht als kriterium genannt

Zitat:
Zitat:jetzt wirds wortklauberisch. aber gut, deiner definition nach haben wir es auch jedes jahr mit "völlig neuen und somit unbekannten" grippeviren zu tun

Wo, bitte, habe ich denn solch einen Unsinn behauptet?

nun, weder sind coronaviren "völlig neu und somit unbekannt" noch eben influenzaviren
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