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Hanfpflanze männlich und weiblich
#16
(20-05-2021, 22:42)Bion schrieb: Nicht mehr als 0,0% THC ist schon aus dem Grund eine blödsinnige Formulierung, weil es keine Cannabispflanzen ganz ohne THC gibt.

Du vertrittst also in der Öffentlichkeit die Meinung, die von ihrem Volk demokratisch gewählte Regierung der Slowakischen Republik hat eine "blödsinnige Formulierung" im Gesetz

Da kann man nichts machen, denn es herrscht leider Meinungsfreiheit und niemand kann Dich daran hindern, diese Meinung öffentlich zu vertreten

Aber ich teile sie nicht. OK ?


PS Wenn Du gestehst, daß es "keine Cannabispflanzen ganz ohne THC gibt", dann darf eben in der Slowakei gar keine Cannabispflanze verkauft werden. Alle ins Feuer! Ich werde das gleich nach Bratislava mailen.
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#17
Seit wann wird denn denkokratisch entschieden, was blödsinnig ist und was nicht?
MfG B.
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#18
@Sinai

Spam entfernt. Es ergeht eine Verwarnung wegen Spammens.
MfG B.
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#19
Bei dieser Gelegenheit fällt mir ein, daß Nietzsche monierte, daß so viel Bier in der deutschen Philosophie enthalten ist.

Das vorliegende Thema "Hanfpflanze" paßt jedenfalls sehr gut in den Bereich "Plauderecke"

Ich kannte eine alte Dame (Passauerin), die mir folgende Anekdote erzählt hat:
Anfang der 70er Jahre wollte sie ihre Tochter, die durch Verliebtheit an Frankreich verloren ging, in Nizza besuchen.
Auf die Frage, was sie ihr und ihrer Familie denn als Gastgeschenk mitnehmen solle, sagte ihr die Tochter "einen Sack voll Mohn - denn das kriegt man nicht in Frankreich, ist verboten - und ich möchte so gerne Mohnnudeln kochen und einen Mohnstrudel backen"
In einer Schlafrolle eingenäht, schmuggelte die alte Dame einen Sack Mohn im Zug über die Grenze !

Der ganz ordinäre Mohn war damals in Frankreich verboten.
Sicher nicht grundlos, wenn man an den berüchtigten "Mohnlutschker" denkt, mit dem die Babys der Feldarbeiterinnen ruhig gestellt wurden und zu Verblödung führten - und wenn man daran denkt, daß Opiumhändler jederzeit Schlafmohn in den Speisemohn mischen können, die Zollpolizei erkennt das nicht, und falls dennoch erwischt, kann sich das Schwein rausreden "es gilt die Unschuldsvermutung, ihm wurde das Zeug so am Basar angedreht, er wußte von nix" im überbordenden Rechtsstaat der den Gaunern in die Hände spielt
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#20
Ein weiterer Spam Sinais wurde entfernt. Er macht eine Woche Schreibpause.
MfG B.
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#21
(20-05-2021, 22:13)Sinai schrieb: Österreich liegt dem Erdteil zwar inmitten (Bundeshymne  Icon_cheesygrin ) aber es ist nicht das Maß aller Dinge.
Die Bundesrepublik Deutschland hat ein anderes Waffenrecht

dann zeig mir doch einfach, nach welchem paragraphen du in d oder ch für eine schußfähige waffe keine waffenbesitzkarte o.ä. brauchst

Zitat:
(20-05-2021, 22:09)petronius schrieb: aus welchen paragraphen hast du deine alternative weisheit?

Einfach ins Waffengeschäft an der Ecke gehen und nachfragen in München, Salzburg, Zürich, Bozen, . . .

du hast also wieder mal überhaupt keine ahnung, aber redest halt blöd daher
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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#22
(22-05-2021, 09:24)Sinai schrieb: Sicher nicht grundlos, wenn man an den berüchtigten "Mohnlutschker" denkt, mit dem die Babys der Feldarbeiterinnen ruhig gestellt wurden und zu Verblödung führten - und wenn man daran denkt, daß Opiumhändler jederzeit Schlafmohn in den Speisemohn mischen können, die Zollpolizei erkennt das nicht, und falls dennoch erwischt, kann sich das Schwein rausreden "es gilt die Unschuldsvermutung, ihm wurde das Zeug so am Basar angedreht, er wußte von nix" im überbordenden Rechtsstaat der den Gaunern in die Hände spielt

o herr, schmeiß hirn vom himmel!

am meisten auf die, die es brauchen. und wenn es sinai dabei erschlägt, dann wird das schon so passen...

der "Speisemohn" ist nichts anderes als jener pöhse "Schlafmohn" - die samen aber enthalten praktisch keine psychoaktiven stoffe. wie bei hanf ja auch
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einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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#23
(22-05-2021, 19:16)petronius schrieb: der "Speisemohn" ist nichts anderes als jener pöhse "Schlafmohn" - die samen aber enthalten praktisch keine psychoaktiven stoffe. wie bei hanf ja auch

Das Thema hatten wir - mit Teilnahme Sinais - uebrigens auch schon. Wobei es keine Ente ist, dass Mohn generell in einigen Laendern verboten ist. Wer zum Beispiel einen Flug nach Dubai oder mit Umsteigen in Dubai betritt, sollte vorher tunlichst kein Mohnbroetchen essen, da man in Dubai bereits im Knast enden kann, wenn man nur ein paar Mohnkruemel irgendwo auf der Kleidung hat und das bei der Kontrolle bemerkt wird. Vor einem beruflich angeordneten Drogentest sollte man besser auch auf Mohnbroetchen verzichten.

Na ja, das Thema hat sich wohl sowieso, da der Threadstarter gerade auf Urlaub ist.
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