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Neues von der Kopftuchfront
#1
Nur christliche Symbole an Schulen


Der Streit um einen Entwurf für das geplante "Kopftuch-Gesetz" zwischen Kultusministerin Annette Schavan (CDU) und Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) ist in letzter Minute beigelegt worden. Am frühen Dienstagabend stellten beide einen gemeinsamen Gesetzentwurf vor, der außer christlichen Symbolen alle anderen religiösen Zeichen an baden-württembergischen Schulen verbietet.
Nur christlich-abendländische Symbole entsprächen der Landesverfassung. Schavan betonte gegenüber dem SWR, es seien nicht religiöse Symbole im Allgemeinen gemeint, "zumal wir in einer jüdisch-christlichen Tradition in Europa leben." Gemeint seien Symbole mit einer politischen Bedeutung. Ministerin Schavan präsentierte zunächst den Fraktionen von CDU und FDP ihren Entwurf. Werwigk-Hertneck, die einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet hatte, lenkte ein und beide Politikerinnen stellten schließlich gemeinsam den Entwurf der CDU-Politikerin vor. Damit hat Baden-Württemberg als erstes Bundesland einen Entwurf für das so genannte "Kopftuch-Gesetz" vorgelegt. Am 11. November soll das Kabinett ihn verabschieden.
Die SPD hat der Landesregierung im Streit um diesen Gesetzentwurf Fehler im Verfahren vorgeworfen. Kultusministerin Annette Schavan habe bei den Beratungen die Opposition außen vorgelassen.

Entwurf zum Kopftuchgesetz

Die wichtigsten Punkte des von Kultusministerin Annette Schavan (CDU) und Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) vorgestellten Entwurfs sind:

- Lehrkräften an öffentlichen Schulen sind politische, religiöse und weltanschauliche äußere Bekundungen untersagt.

- Lehrkräfte dürfen keine Kleidung oder sonstige Zeichen tragen, die ihre Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion oder Weltanschauungs- gemeinschaft demonstrieren. Damit ist Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuchs verboten. Begründung: Ein Teil seiner Befürworter verbindet mit dem Kopftuch sowohl eine mindere Stellung der Frau als auch eine politische Haltung.

- Eine Ausnahme gilt für den Religionsunterricht. So dürfen Nonnen in ihrem Ordenskleid Religionsunterricht an den Schulen halten.

- Eine weitere Ausnahme gilt für Referendarinnen und Schülerinnen. Diese dürfen in religiöser Kleidung erscheinen.

- Das Tragen christlich-abendländischer Symbole entspricht der Landesverfassung und dem Erziehungsauftrag und ist erlaubt.

http://www.swr.de/nachrichten/bw/index.html#meldung0
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#2
29.10.2003 05:50
"Kopftuchgesetz" auf dem Weg
Schavan-Entwurf von CDU-Fraktion einstimmig gebilligt - FDP legt Streit bei
Kultusministerin Schavan (CDU) legt ein "Kopftuchgesetz" vor. SPD und Grüne monieren Verfahrensfehler. Die FDP gab sich nach einiger Kritik an Schavans "Überrumplungstaktik" überzeugt. Die CDU-Fraktion stimmte dem Entwurf einstimmig zu. Die Novelle soll sicherstellen, dass Lehrkräfte "keine politischen, religiösen oder weltanschaulichen Bekundungen" abgeben.
Stuttgart
VON GABRIELE RENZ


Stuttgart - Die Lösung des "schwierigen Auftrags" beginnt mit einer atmosphärischen Unstimmigkeit: Annette Schavan reagiert als erste Länderministerin Deutschlands auf das Karlsruher Kopftuch-Urteil. Und drei von vier Parlamentsfraktionen fühlen sich überrumpelt. Weshalb am Tag der Gesetzesvorlage weniger über die Haltung des Staates zu religiösen Symbolen als über das Vorgehen der Unionsfrau gestritten wurde: Der Entwurf war Tischvorlage in den Sitzungen, am Vorabend hatte er das Justizministerium erreicht.

Die CDU-Fraktion hatte an Schavans Novelle nichts auszusetzen. Ihre Haltung war nach dem Motto: Hauptsache, man kann das Kopftuch verbieten.

Verfassungsrechtler Paul Kirchhof hat den Entwurf geprüft, eine Arbeitsgruppe ihn beraten. Die "Zusammenarbeit" mit dem durchaus mit Fachpersonal ausgestatteten Justizministerium hingegen kam nicht zustande. Die Liberalen vermuteten Absicht. Denn Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) hatte gefordert, die Schulaufsichtsbehörden als letzte Instanz den Einzelfall entscheiden zu lassen und den Staat zu "strikter Neutralität" zu verpflichten. Die FDP-Fraktion aber war derart durch Schavans "nicht gerade freundlichen Stil" vergrätzt, dass sie fast schon aus Prinzip die CDU-Novelle abgelehnt hätte.

Doch nach der Sitzung, in der Schavan den Liberalen die Details erläutert hatte, eitel Einigkeit. Die Ministerinnen traten gemeinsam vor die Medien. Werwigk-Hertneck lobte überschwänglich: "Hervorragend, was hier ausgedrückt worden ist". Schavans Entwurf habe "Bedenken zerstreut". "Es musste nicht soweit kommen, ein Gesetz zur strikten Neutralität zu machen."

Schavan erinnerte daran, dass letztlich alle einig seien in der Ablehnung des Kopftuchs in der Schule: "Wir wollen ein Gesetz, das es Lehrkräften verbietet, in den Schulen Symbole wie das Kopftuch zu tragen", sagt Schavan. Durch die Novelle des Schulgesetzes soll nun Lehrkräften in Baden-Württemberg "alle Bekundungen untersagt werden, die die Neutralität des Landes oder den Schulfrieden gefährden oder stören" oder Verfassungswerte missachten könnten. Ausdrücklich verweist der Gesetzentwurf auf das Bekenntnis des Landes zu christlichen Grundwerten. Erziehung "in Ehrfurcht vor Gott" und "im Geiste der christlichen Nächstenliebe" (Artikel 12 und 16) ist in der Landesverfassung explizit festgeschrieben. Die "äußere Bekundung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte" entspreche dem Erziehungsauftrag der Landesverfassung, argumentiert Schavan deshalb.

Durch die Gesetzesänderung solle insbesondere ein "äußeres Verhalten" unzulässig werden, das den Eindruck erwecken könne, die betreffende Lehrkraft träte "gegen Menschenwürde, Gleichberechtigung, Freiheitsgrundrechte oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung" auf. Ein Kopftuch sei nicht allein religiöses Symbol, begründet Schavan. Es sei auch "politisches Zeichen und Symbol kultureller Abgrenzung". Auch sei das Kopftuch "Teil der Unterdrückungsgeschichte der Frau" und daher nicht vergleichbar mit den Gleichberechtigungsforderungen aus Grundgesetz und Landesverfassung. Aktive Religionsfreiheit müsse dort ihre Grenzen finden, wo religiöse Symbole für politische Aussagen instrumentalisiert würden. Dies sei "beim Kopftuch eindeutig der Fall".

Die SPD-Opposition kritisierte, in dieser "ganz, ganz schwierigen Debatte" nicht einbezogen worden zu sein. Grünen-Fraktionschef Winfried Kretschmann bemängelt eine "bewusste Bevorzugung der christlichen Religion". Den ursprünglichen Konsens gelte es zu erhalten, beteuert hingegen Schavan. Sie hat "Gespräche" angeboten. Auch mit der Opposition.

http://www.suedkurier.de
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#3
Guten Morgen!

Stellt sich dann nur die Frage, wenn denn dieses Gesetz erst Gültigkeit erlangt haben sollte, und das dauert noch eine ganz Zeit, Parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren, dann nicht den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verletzt und deswegen möglicherweise wieder aufgehoben wird.

LG Gerhard
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#4
Ja - leicht möglich. Dieses Wechselspiel haben wir ja z.Z. in Österreich häufig -
die Regierung erläßt ein Gesetz, der Verfassungsgerichtshof hebt's wieder auf... :roll:

() qilin
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#5
Oder es geht so rasch wie bei "Florida Rolf"
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#6
Wer ist "Florida Rolf"? Sagt mir nichts.
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#7
Das ist der, der wochenlang durch die Medien geisterte. Er lebt von deutscher Sozialhilfe, und das auch noch rechtlich abgesichert, in Florida. Den Politikern blieb das nicht verborgen und es wurde im ruck zuck Verfahren ein entsprechendes gestz verabschiedet, dass dies in Zukunft verhindern soll. Das ganze kam in diesem Jahr heraus und das Gesetz wurde auch noch in diesem Jahr beschlossen. Hier legten die Politiker ein bisher unbekanntes Tempo an den Tag.
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#8
Hallo Aysha!

Das mit Rolf ist Bundesrecht. Muß nur vom Bundestag verabschiedet werden.

Schulangelegenheiten, also Bidungsangelegenheiten fallen in die Kompetenzen der Länder. Mag sein, daß wir zum Schluß 16 unterschiedliche Regelungen haben werden. Daher wird es mit sicherheit nicht so schnell gehen.

Gruß
Gerhard
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#9
Ah ja,
na das wird ja dann ein Chaos geben. Aber daran sind wir ja gwöhnt. :)
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#10
Langsam sehe ich immer mehr, wie gut die Entscheidung war, nicht auf Lehramt zu wechseln.

Ansonsten kann man sich nur bedanken, welches deutliche Siganl hier in Richtung nicht gewollter Integration von Muslimen in die deutsche Gesellschaft gesendet wird. Und ein Jahr später regen sich die selben Politiker darüber auf, dass Muslime vermehrt eigene Schulen gründen und sich absondern... Icon_sad

Schalom,
jakow
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#11
hallo

das unaufrichtige an diesem Gesetz ist, dass das Tragen christlich-abendländischer Symbole erlaubt wird, während das Tragen des Kopftuches verboten wird. Wo bleibt da die Verpflichtung des Staates zu weltanschaulicher Neutralität?

alles Liebe

Angelika
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#12
Eigentlich faszinierend die Kopftuch-Diskussion...
In dem Dorf in dem ich aufgewachsen bin (erzkatholisch) sind alle alten Frauen mit einem Kopftuch bekleidet in die Kirche gegangen und niemand hat sich aufgeregt...
Nun unterrichtet eine nichtchristliche mit einem Kopftuch und alle schreien...
Wenn also unsere kopftuchtragende Lehrerin nicht mehr unterrichten darf, dürfen unsere alten Frauen auch nicht mehr in die Kirche ?
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#13
Wisst ihr, was das tragischste ist ? Viele Muslime sondern sich auch mit Kopftucherlaubnis ab. Man hat mit keiner anderen Kultur/Religion so große Integrationsprobleme.
Ich meine damit nicht den Schwimmunterricht oder das Schweinefleischverbot. Ich meine die Bereitschaft der Muslime, die Kultur und die Regeln des Gastlandes verstehen zu wollen. Da wollen und können sich offenbar viele Muslime nicht in Andersgläubige hineinversetzen. Viele wollen nicht mal Deutsch lernen.
Da wird die eigene Sicht Gesetz. Da werden europäisch gekleidete Frauen belächelt und angepöbelt. Da werden Lehrerinnen von muslimischen Jungen nicht respektiert. Und wenn Lehrer(innen) Unterstützung bei Imamen und Gemeindevorstehern suchen, werden nur Forderungen gestellt.
In einer Fernsehsendung, die vor kurzem lief (Hamburg-Veddel) sollte eine Klassenfahrt einer Schulklasse mit überwiegend muslimischen Kindern nur dann stattfinden, wenn, lt. Imam, die Jugendherberge islamisch geschlachtetes Rindfleisch ranschafft und verarbeitet. Auf die Idee, dass die Eltern selbst Fleisch mitgeben, kam er nicht.
Nur fordern - nicht geben.

Lhiannon
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#14
Hallo Lhiannon,

ja, das ist ein - nicht unbedingt primär religiöses, aber jedenfalls kulturelles - Problem, vor allem für die Kinder... Erst gestern ist im im TV über den Vorschlag diskutiert worden, für nicht deutschsprachige Kinder den Kindergartenbesuch verpflichtend zu machen, weil zunehmend mehr Schulanfänger nicht hinreichend Deutsch können um dem Unterricht zu folgen. :roll:
Dadurch wird ein Subproletariat geschaffen und zementiert, aus dem wiederum Fundamentalisten und Radikale aller Art ihren Nachwuchs rekrutieren - ein Teufelskreis...

() qilin
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