Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Homosexualit
#91
hallo waldnymphe
Ich weiß du mags mich nicht besonders,vielleicht redest du aber trotzdem noch mit mir.

Zitat:man kann NICHT seine veranlagungen NICHT leben , das ist eine verdrängung und äußert sich dann in schweren seelischen und körperlichen konflikten , die auf längere sicht hin den menschen zerstören !
Wie meinst du das ?
Soll jeder Jähzornige,jeder Pädophile oder anders Veranlagte seine Veranlagung ausleben weil er sonst seelich zugrunde geht?
#92
yentl schrieb:... Also ich weiß nicht wie du mit deinem besten Freund umgehst,aber mein Mann und sein bester Freund machen "sowas" wie auf dem Bild auch, ihnen deshalb gleich Homosexualität zu unterstellen ist entweder albern oder verklemmt.
Es geht nicht um das Bild, Yentl,
sondern um den Johannes-Text.
Das Beispiel, in dem Johannes und Jesus so beschrieben werden, wie man heute sofort auf Homosexuelle tippen würde, sollte, wie ich oben schrieb,
die "Ganzheitlichkeit", von der Ekkard schrieb,
erläutern.
Jesus hatte nach Johannes keine Hemmungen,
den Jünger "an seiner Brust liegen zu haben"
(was dein Mann wohl kaum tun würde!)
und ihn "lieber zu haben" als die anderen.
Was homosexuelle Männer im Einzelfall mehr tun,
weiß doch auch hier niemand von den selbstherrlichen Kritikern.

yentl schrieb:... Außerdem ist es nicht sehr redlich das Johannesevangelium sonst als Mythenerzählung darzustellen und wenn es gerade passt zu behaupten es wäre doch ein historischer Bericht
Das ist insofern redlich, Yentl,
als die Richter über Homosexuelle hier "zufällig" dieselben sind, die Bibeltexte wörtlich nehmen.
Und dass das "ein historischer Bericht" ist, habe ich nicht geschrieben,
sondern, dass der Evangelist keine Probleme damit hatte.
Für mich ist das Ganze überhaupt kein Problem,
selbst wenn Jesus homosexuell gewesen wäre.
"Tradition ist die Weitergabe des Feuers, nicht die Anbetung der Asche!" (Gustav Mahler nach Thomas Morus)
#93
hallo yentl

Wie meinst du das ?
Soll jeder Jähzornige,jeder Pädophile oder anders Veranlagte seine Veranlagung ausleben weil er sonst seelich zugrunde geht?
****************************************************

du machst den groben fehler sexualverbrecher (pädophil ) mit homosexualität zu verwechseln und du denkst nur ein homosexueller kann pädophil sein , weil du es nur auf männliche kinder beziehst , auch ein heterosexueller kann pädophil sein und kleine mädchen mißbrauchen !

ein normaler homosexueller erwachsener mann schläft mit einem anderen mann in seiner altersklasse , so wie heteros auch , das sind immer 2 MÜNDIGE menschen die miteinander ein verhältnis haben !
verstehst du das jetzt ?

das sind gravierende unterschiede !

viele homos leben in eheähnlichen gemeinschaften oder haben wechselnde partner , genauso wie heteros !

grüße
waldnymphe
#94
da hab ich dir eine sehr gute seite herausgesucht , damit du einmal lernst WAS WAS überhaupt ist , du kennst dich nicht aus und verwechselst immer äpfel mit birnen

http://www2.rz.hu-berlin.de/sexology/ATL...verke.html
#95
Pädophilie, Kindsmissbrauch ( damit du endlich weißt was das ist )

Kinderpornographie - Täter, Umfeld - Kleine Statistik - Justiz in Deutschland - Rechtliche Aspekte
© OnVista Media GmbH

Die Veranlagung von Menschen, ihre Sexualität nur oder vornehmlich mit Kindern ausleben und/oder erleben zu wollen, wird als Pädophilie = Kinderliebe bezeichnet. Als Päderastie (griech. erastes = Liebhaber) wird dabei die "Liebe" von Männern zu Jungen bezeichnet. Dabei sollte aber unbedingt zwischen der reinen Veranlagung, die wahrscheinlich stark genetisch geprägt ist, und dem tatsächlichen Missbrauch von Kindern unterschieden werden. Nicht jeder pädophil veranlagte Mensch tritt auch durch den Missbrauch von Kindern in Erscheinung!

Die gelebte Sexualität von Erwachsenen - meist Männern - mit Kindern wurde sehr lange öffentlich kaum entsprechend diskutiert und oft sogar verdrängt, verschwiegen oder sogar zumindest heimlich gebilligt. So gab es beispielsweise in NRW auf einem Landesparteitag der damaligen Grünen den Antrag einer bestimmten Gruppe, im Parteiprogramm dieser Partei einen Passus aufzunehmen, der die Sexualität zwischen Kindern und Erwachsenen legalisieren sollte. Als einer der Gründe für den Antrag wurde die angeführt, dass auch Kinder ein Recht auf das Erleben ihrer Sexualität hätten. Heutzutage eine geradezu abenteuerliche Vorstellung. Glücklicherweise wurde dieser kinderverachtende Antrag auf dem Parteitag mit sehr großer Mehrheit abgelehnt. Es gibt wohl neben Mord und Totschlag nur wenige Verbrechen, die so widerwärtig sind wie die Tatsache, dass Erwachsene das Vertrauen und die Hilflosigkeit von Kindern - oft sogar noch im Kleinkindesalter - für ihre sexuelle Befriedigung oder auch nur zum Geldverdienen rücksichtslos ausnutzen

Dutroux aus Belgien

Das Problem des Missbrauchs von Kindern wurde durch den Fall des Kinderschänders und Massenmörders Dutroux aus Belgien auch breiten Schichten der Bevölkerung, der Politik sowie den Medien endlich in seiner Widerwärtigkeit und Gefährlichkeit bewusst. Dabei wird der schlimme Verdacht geäußert, dass viele hochrangige Personen aus der Politik, Wirtschaft und Kultur entweder in den Fall verwickelt sind oder aber unter denselben Veranlagungen leiden und ihn deswegen zu schützen versuchen.

Saarbrücken

Mit fassungsloser Hilflosigkeit wurde am 24. Februar 2003 von der Öffentlichkeit die Nachricht aufgenommen, dass in Saarbrücken 4 Frauen und 8 Männer festgenommen worden sind, die kurz darauf gestanden hatten, neben dem seit rund 1,5 Jahren verschwundenen 5 jährigen Pascal, weitere kleine Kinder sexuell missbraucht und ermordet zu haben. Ihrem Geständnis zufolge ist der kleine Pascal von ihnen am 30. September des Jahres 2001 ermordet und anschließend in einer Kiesgrube verscharrt worden.

Raum Aachen

Im April des Jahres 2003 wurden die beiden Geschwister Sonja (9 Jahre) und Tom (11 Jahre) ermordet aufgefunden. Als Täter wurden kurz darauf der 28 jährige Markus Wirtz und der 33 jährige Markus Lewendel verhaftet. Die beiden gestanden sehr schnell, die beiden Kinder nicht nur sexuell missbraucht und ermordet zu haben, sondern sie auch vor ihrem Tod grausam gefoltert zu haben. Im Prozess gegen die beiden Verbrecher vor dem Landgericht Aachen wiederholten sie nicht nur Ihre Geständnisse, sondern gaben darüber hinaus einen erschreckenden Einblick in ihre perversen Phantasien, in denen sie weitere Kinder fangen und zu Tode foltern wollten. Nur durch die hervorragende Ermittlungstätigkeit der Polizei, die diese Triebtäter relativ schnell überführen und festnehmen konnte, wurden höchstwahrscheinlich weitere grausige Verbrechen an Kindern verhindert. Am 08. Dezember 2003 wurden die beiden Verbrecher zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Dabei wurde die besondere Schwere der Tat festgestellt, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt!

Portugal

Im November des Jahres 2002 begannen in Portugal erste Anzeichen eines beispiellosen Kinderschänderskandals öffentlich zu werden. Wenn die Vorwürfe stimmen, dann wurden über Jahrzehnte hunderte Kinder, und zwar Jungen wie Mädchen, in Kinderheimen, vor allem Waisen und Taubstumme, von Männern der ersten Gesellschaft Portugals sexuell missbraucht. Einer der Hauptverdächtigen ist der frühere sozialistische Arbeitsminister Paulo Pedroso, der mit seinen 38 Lebensjahren zu den großen Hoffnungsträgern der Sozialisten gehörte.
Kinderpornographie

Spezielle kriminelle Handlungen im Bereich des Missbrauchs von Kindern bestehen im Bereich der Kinderpornographie. Man schätzt diesen Markt auf einen Milliardenmarkt, bei denen Kinder auch gefoltert, verletzt und sogar ermordet werden. Nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) in Wiesbaden wurden im Jahr 2002 insgesamt 1.873 Tatverdächtige wegen des Besitzes und/oder der Beschaffung von Kinderpornografie erfasst. Man schätzt den Markt der Kinderpornografie in der Bundesrepublik auf Grund der extrem hohen Dunkelziffer jedoch sehr viel höher. So gehen Schätzungen sogar von ca. 60.000 Konsumenten - vor allem auf Videos oder über das Internet - aus.

Videos mit Kinderpornographie werden sowohl im familiären Umfeld der betroffenen Kinder als auch durch andere Täter hergestellt, die sich das Vertrauen der Kinder erschleichen. Zu den Tätern aus dem familiären Bereich gelten die gleichen Ausführungen wie zum sexuellen Missbrauch.

Viele Täter nutzen jedoch auch das Vertrauen von Kindern aus, dass sie über einen gewissen Zeitraum erworben haben. Kinder, die in der Freizeit wenig Beschäftigung haben und häufig wenig emotionale Zuwendung ihrer Eltern erhalten, werden von den Tätern angesprochen und mit kleinen Geschenken geködert. Letztlich werden diese Kinder dann zur Herstellung von Kinderpornographie missbraucht.

Dabei ist nicht nur die Herstellung oder Verbreitung sondern bereits der Besitz von Kinderpornographie, auch auf PC's, in der Bundesrepublik Deutschland strafbar. Er wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet. Die Täter, die nur als "Verbraucher" vor Gericht stehen, werden von den Gerichten leider oft immer noch viel zu milde behandelt. Hierbei muss man bedenken, dass vor allem die Nachfrage das Angebot bestimmt. Die Verbraucher tragen daher ganz wesentlich dazu bei, dass Kinder zum Zwecke der Herstellung von Kinderpornographie sexuell missbraucht werden.

Welchen Umfang die Kinderpornografie allein im Internet angenommen hat, zeigt das folgende Ereignis: Am 25. September des Jahres 2003 wurden weltweit konzertierte polizeiliche Aktionen gegen die internationale Internet-Pornoszene durchgeführt. Dabei wurden allein in der Bundesrepublik Deutschland von den rund 1.500 eingesetzten Polizeibeamten und Staatsanwälten 502 Privatwohnungen und Geschäftsräume durchsucht. Im Zuge der Durchsuchungen wurden 745 Rechner, 35.500 CD´s, 8.300 Disketten sowie 5.800 Videos sichergestellt. Außerdem wurde gegen rund 530 Personen ein Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes bzw. der Verbreitung von kinderpornografischem Material eingeleitet. Unter den Beschuldigten war auch der Bremer Bürgerschaftsabgeordnete (so heißt das dortige Landesparlament) und Bundesvorsitzende der Lesben und Schwulen in der SPD (Schwusos), der 34 jährige Michael Engelmann. Weltweit waren 166 Länder an der Aktion beteiligt und es wurden insgesamt 26.000 Verdächtige entlarvt.
Täter, Umfeld
Michelangelo Merisi (gen. Caravaggio)
Michelangelo Merisi (gen. Caravaggio)
Amor als Sieger, 1602

Viele der bekannt gewordenen sexuellen Missbräuche von Kindern finden innerhalb des engeren sozialen Umfelds, häufig durch Väter, Stiefväter, Verwandte, Erzieher, Lehrer oder Geistliche statt.

Geistliche in den USA

In den letzten Monaten des Jahres 2001 und Anfang 2002 wurde die entsetzte Öffentlichkeit, vor allem in den USA, mit dem Bekanntwerden des sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Geistliche, besonders der katholischen Kirche, schockiert. Der Umfang der Missbräuche in den USA ging soweit, dass sich sogar der Papst schockiert zeigte und sich vor Ostern des Jahres 2002 u.a. öffentlich bei den Opfern entschuldigte. Die Missbräuche bezeichnete er als eine Ausgeburt des Bösen. Mittlerweile sind daraufhin über 200 Geistliche ihrer Ämter enthoben worden und 3 Bischöfe mussten zurücktreten. Neben zahlreichen Strafverfahren sind darüberhinaus bei den US-Gerichten auch über 1.000 Zivilprozesse anhängig. Man schätzt, dass bis Mitte des Jahres 2002 von der katholischen Kirche bereits über 1 Milliarde US-Dollar an Schadenersatzleistungen gezahlt wurden. Am 23. August des Jahres 2003 wurde der wegen Kindsmissbrauch zu 9 Jahren Gefängnis verurteilte Priester John J. Geoghan im Gefängnis "Souza-Baranowski Correctional Center" in der Nähe von Boston/USA von einem Mitgefangenen im Alter von 68 Jahren in seiner Zelle ermordet!

Geistliche in Deutschland

Aber auch in der Bundesrepublik Deutschland häufen sich die bekannt gewordenen Fälle von Kindsmissbrauchs durch Geistliche. So schätzt der Würzburger Psychotherapeut Wunibald Müller, der zahlreiche Priester psychotherapeutisch betreut, dass in Deutschland mindestens 200 bis 300 Priester pädophil veranlagt sind. Mitte Juli des Jahres 2002 bestätigte der Weihbischof des Ruhrbistums Essen, Franz Grave, diese Zahl und sprach von etwa 300 der insgesamt 18.000 deutschen Priestern, die sich wahrscheinlich an Kindern vergangen haben. Aber derartige Missbräuche durch katholische Geistliche sind nicht nur auf die genannten Länder begrenzt, sondern werden aus sehr vielen Ländern der Erde bekannt. Wobei in einer Reihe von Ländern die Dunkelziffer beträchtlich sein dürfte. So gab im März 2002 der Erzbischof von Posen/Polen wegen derartiger Vorgänge sein Amt auf. Auch in der Republik Irland oder Frankreich sind zahlreiche Fälle von Kindsmissbrauch bekannt geworden. Die Dunkelziffer ist bei all diesen Missbrauchsvorgängen in allen Ländern aus verschiedenen Gründen sehr hoch. Zum einen fühlen sich die Betroffenen oft selber schuldig oder sie sehen die Täter als große Autoritätspersonen an, manche schämen sich auch einfach nur oder fürchten eine öffentliche Stigmatisierung. Und natürlich fürchtet die Kirche einen enormen Ansehens- und Vertrauensverlust.

Geistliche in Österreich

Besonders schlimm war der Fall des Wiener Kardinals Hans Hermann Groer. Der am 13. Oktober 1919 in Wien geborene Groer wurde 1986 als Nachfolger des als liberal geltenden Kardinals König vom Papst gegen erhebliche Widerstände zum Kardinal und Erzbischof von Wien ernannt. Er wurde durch zahlreiche Predigten gegen die moralische Zügellosigkeit und Verkommenheit der heutigen Zeit auch weit über Österreich hinaus bekannt. Im Jahr 1995 wurden zahlreiche Missbrauchsvorwürfe gegen ihn, vor allem aus seiner Zeit als Religionslehrer in Hollabrunn an unmündigen Jungs bekannt. Er gab darauf nach zahlreichen Protesten sein Amt noch in dem selben Jahr auf. Er verstarb am 24. März des Jahres 2003 in St Pölten in Österreich.

Um diesem Tun an hilflosen Kinder dennoch so weit wie möglich entgegen treten zu können, bedarf es aber der Kenntnis über derartige Verbrechen. Daher sollte jeder bei einem begründeten Verdacht auf ein derartiges Verbrechen polizeilichen oder anderen (juristischen) Rat einholen.

Massenprozess in Mainz

Der schlimme Prozess vor dem Landgericht in Mainz, als durch Anzeigen von Kindergärtnerinnen- nach einer mehrwöchigen Fortbildung zu dieser Thematik- gegen Familien u.a. aus Worms und Umgebung und durch das extreme Engagement durch 3 völlig überforderte Staatsanwältinnen ganze Familien zumindest seelisch zerstört wurden, ist allerdings noch in deutlicher Erinnerung. Damals wurden alle Angeschuldigten wegen erwiesener Unschuld nach einer langen und Verhandlungsdauer vom Mainzer Landgericht freigesprochen. Dieses Gerichtsverfahren endete nicht nur mit einem Freispruch, sondern auch mit einer in Gerichtsverfahren sehr seltenen Entschuldigung des Vorsitzenden Richters für das den Angeklagten durch die Justiz zuteil gewordene Leid.

Man sieht, welch ein schwieriges Gebiet die Thematik des Kindesmissbrauch ist. Umso verantwortungsvoller und umsichtiger muss damit umgegangen werden. Aber auch nach dem Prozess in Mainz darf nicht weggeschaut werden. Die Polizei der meisten Bundesländer hat mittlerweile Dezernate, Referate o.ä. eingerichtet, in denen - meist Frauen - mit sehr viel Erfahrung und Einfühlungsvermögen ihren Dienst verrichten. An diese Beamten/innen kann sich jeder - auch vertraulich wenden - um auf einen möglichen Kindesmissbrauch aufmerksam zu machen.
#96
Nach den neuesten Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA) in Wiesbaden wurden in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2002 offiziell 10.078 Tatverdächtige wegen Kindsmissbrauchs registriert, davon 1.437 nichtdeutsche Täter. Nach Meinung von Experten liegt, auf Grund der Dunkelziffer, die tatsächliche Anzahl um ca. 70% höher, demnach wären das also insgesamt rund 17.000 wegen Kindsmissbrauch erfasste Tatverdächtige. Der Leiter der Wiesbadener Krimonologischen Zentralstelle, Professor Dr. Rudolf Egg, schätzt die Anzahl der in irgendeiner Weise sexuell missbrauchten Kinder sogar auf bis zu 200.000 pro Jahr. Die hohe Dunkelziffer, die seinen Schätzungen zugrunde liegen, führt er auf Verheimlichungen im familiären Umfeld zurück! Weiterhin wurden 1.617 Tatverdächtige wegen des sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen unter Ausnutzung einer Amtsstellung oder eines Vertrauensverhältnisses erfasst, drunter waren nach Angaben des BKA 161 nichtdeutsche Täter.

Je enger die familiäre Bindung zwischen Opfer und Täter ist, desto größer ist die Scheu, derartige Taten zur Anzeige zu bringen. Oft werden die Kinder durch Druck wie: " Willst Du, dass der Pappi ins Gefängnis kommt"? oder "Willst Du, dass sich die Mama umbringt"? zum Schweigen gebracht. Sehr häufig auch wird dem Kind eingeredet, ein ganz wichtiges Geheimnis zu teilen, das niemanden offenbart werden darf. Auch Schuldgefühle oder nicht materielle wie materielle Zuwendungen können die Kinder von einer Aussage abhalten. Daher werden die Täter aus der familiären Umwelt, wenn überhaupt, meist erst sehr viel später angezeigt, z.B. wenn die Kinder aus dem Haus oder erwachsen sind.
Justiz in Deutschland

Die Urteile von Gerichten sollen nicht nur den Täter resozialisieren, sondern eine allgemeine Abschreckung (Generalprävention), eine Abschreckung des Täters vor neuer Straffälligkeit (Individualprävention) und der Sühne dienen. Aber derartige Urteile sollen auch ein allgemeines Sittengesetz widerspiegeln und damit einer Gesellschaft eine gewisse Orientierung geben. Leider neigen die deutschen Gerichte gerade auf diesem Gebiet zu einer merkwürdigen und unverständlichen Täterfreundlichkeit und Milde. An die kleinen Opfer wird dabei gar nicht oder viel zu wenig gedacht. Im folgenden sind eine Reihe leider sehr symptomatischer Urteile aufgelistet:

* Der bis dahin mehrfach wegen Kindesmissbrauchs vorbestrafte Peter B. aus Potsdam wurde im Jahr 1996 auf Vermittlung des Arbeitsamtes in einem Kinder- und Jugendheim angestellt, wo er sich kurz darauf wieder an Kindern verging. Die Erklärung der Heimleitung für diese Fehlleistung lautete, dass man aus Datenschutzgründen auf die Selbstauskunft dieses Mannes angewiesen sei und daher von seinen Vorstrafen nichts gewusst hätte. Im Jahr 2001 wurde wiederum gegen ihn wegen erneuten Kindesmissbrauchs ermittelt und erst im Juli des Jahres 2002 wurde er auf erheblichen öffentlichen Druck endlich in U-Haft genommen. Er hatte in einer Berliner Pädophilenbar zahlreiche Kinder an verschiedene Freier vermittelt. Seine vielen bisherigen Strafen wurden immer wieder zur Bewährung ausgesetzt und blieben stets an der unteren Grenze der Sanktionsmöglichkeiten.
* Im Jahr 2001 stand ein 22-jähriger Mann in Berlin vor Gericht, der ein dreizehnjähriges Mädchen vergewaltigt hatte. Das Kind wurde daraufhin schwanger und erlitt eine Fehl- bzw. Totgeburt. Die 18. Strafkammer des Landgerichts Berlin unter dem Vorsitz des Richters Pleska verurteilte den Mann daraufhin zu einer 18-monatigen Haftstrafe auf Bewährung. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass eine andere Kammer desselben Gerichts im Juli 2002 den Beamten einer Berliner Bundesbehörde wegen Unterschlagung von 250.000 Euro zu einer Strafe von 5 Jahren und 6 Monaten Gefängnis verurteilte! Ein 36jähriger Mann aus Berlin, der im Bundestagswahlkampf 2002 den prominenten Anwalt und Abgeordneten der Bündnisgrünen, Christian Ströbele, angegriffen und eine Platzwunde am Kopf zugefügt hatte, wurde in Berlin zu 15 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
* Eine große Strafkammer des Berliner Landgerichts unter dem Vorsitz des Richters Karl-Heinz Oplustil verurteilte am 05. Dezember 2003 den 41 jährigen Frank B. wegen des sexuellen Missbrauchs des 6 jährigen Mädchens Jessica ebenfalls zu einer Bewährungsstrafe. Von den Eltern des missbrauchten Mädchens, Volker und Peggy M., wurde das Urteil mit Entsetzen und Fassungslosigkeit aufgenommen.
* Eine völlig neue Variante brachten die Richter des Oberlandesgerichts München in die juristische Diskussion um Kindsmissbrauch. Sie ließen den 64 jährigen Ludwig E., der 6 Kinder sexuell missbraucht hatte, und dafür vom Amtsgericht München zu 2 Jahren verurteilt worden war, bis zur Berufungsverhandlung auf freien Fuß. Die Begründung für diese Entscheidung war, dass die Kinder aus verwahrlosten Verhältnissen stammten und sowieso schon verdorben seien. Angesichts dieses Urteils, und vor allem seiner Begründung, sah sich sogar die Bundes- Justizministerin zu einer ansonsten sehr seltenen Richterschelte genötigt.
* Aber es gibt glücklicherweise auch ermutigende Urteile und Reaktionen. So wurde am 14. April 2003 von der 1. Strafkammer des Landgerichts Berlin der 24 jährige Frank H. zu 16,5 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Er hatte im Laufe der Jahre sieben kleine Mädchen im Alter zwischen 8 und 10 Jahren in schlimmer Weise vergewaltigt.

Rechtliche Aspekte

Nach § 176, § 176a, § 176b, §182 und § 184 des Strafgesetzbuches ist der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen strafrechtlich wie folgt geregelt:

§ 176 Sexueller Missbrauch von Kindern.

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minderschweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an sich vornimmt, oder
3. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
4. Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 3 Nr. 3.

§ 176a Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern.

(1) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn

1. eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird,
3. der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt oder
4. der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 4 als Täter oder anderer Beteiligter in der Absicht handelt, die Tat zum Gegenstand einer pornographischen Schrift (§ 11 Abs. 3) zu machen, die nach § 184 Abs. 3 oder 4 verbreitet werden soll.

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer das Kind in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2

1. bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder
2. durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(5) In die in Absatz 1 Nr. 4 bezeichnete Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist. Eine Tat, die im Ausland abgeurteilt worden ist, steht in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 4 einer im Inland abgeurteilten Tat gleich, wenn sie nach deutschem Strafrecht eine solche nach § 176 Abs. 1 oder 2 wäre.
Strafgesetzbuch
Strafgesetzbuch

§ 176b Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge.

Verursacht der Täter durch den sexuellen Missbrauch (§§ 176 und 176a) wenigstens leichtfertig den Tod des Kindes, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

§ 182 sexueller Missbrauch von Jugendlichen.

(1)Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie

1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich vornehmen lässt oder
2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2)Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3)In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amtswegen für geboten hält.

(4)In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

§ 184 Verbreitung pornographischer Schriften

(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3)

1. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht,
2. an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. im Einzelfall außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die der Kunde nicht zu betreten pflegt, im Versandhandel oder in gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkel einem anderen anbietet oder überlässt,

3a. im Wege gewerblicher Vermietung oder vergleichbarer gewerblicher Gewährung des Gebrauchs, ausgenommen in Ladengeschäften, die Personen unter achtzehn Jahren nicht zugänglich sind und von ihnen nicht eingesehen werden können,

1. einem anderen anbietet oder überlässt, im Wege des Versandhandels einzuführen unternimmt.
2. öffentlich an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, oder durch Verbreitung von Schriften außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel anbietet, ankündigt oder anpreist,
3. an einen anderen gelangen lässt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein,
4. in einer öffentlichen Vorführung gegen ein Entgelt zeigt, das ganz oder überwiegend für diese Vorführung verlangt wird,
5. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält oder einzuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 7 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
6. auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Ausland unter Verstoß gegen die dort geltenden Strafvorschriften zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen oder eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine pornographische Darbietung durch Rundfunk verbreitet.

(3) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben,

1. verbreitet.
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 oder 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, wird, wenn die pornographischen Schriften den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, sonst mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Haben die pornographischen Schriften (§ 11 Abs. 3) in den Fällen des Absatzes 3 den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand und geben sie ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wieder, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.

(5) Wer es unternimmt sich oder einem Dritten den Besitz von pornographischen Schriften (§ 11 Abs. 3) zu verschaffen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, wird, wenn die Schriften ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt.

(6) Absatz 1 Nr. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt. Absatz 1 Nr. 3a gilt nicht, wenn die Handlung im Geschäftsverkehr mit gewerblichen Entleihern erfolgt. Absatz 5 gilt nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtsmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.

(7) In den Fällen des Absatzes 4 ist § 73d anzuwenden. Gegenstände auf die sich eine Straftat nach Absatz 5 bezieht, werden eingezogen § 74a ist anzuwenden.

http://www.m-ww.de/sexualitaet_fortpflan...tml?page=2
#97
und nochwas liebe yentl ...
a jud soll nicht wie ein nazi daherreden , das schaut nicht gut aus !

daher meine ablehnung , aber ich denke eher du hast da einiges verwechslt

freundliche grüße
waldnymphe
#98
Zitat:du machst den groben fehler sexualverbrecher (pädophil ) mit homosexualität zu verwechseln und du denkst nur ein homosexueller kann pädophil sein , weil du es nur auf männliche kinder beziehst , auch ein heterosexueller kann pädophil sein und kleine mädchen mißbrauchen !
das habe ich weder geschrieben noch so gedacht.Du unterstellst es mir weil du auf mich nicht gut zu sprechen bist.
Aber egal.
Nein eigentlich nicht egal,aber ich kanns nicht ändern.

Ich bezog mich auf;
Zitat:man kann NICHT seine veranlagungen NICHT leben , das ist eine verdrängung und äußert sich dann in schweren seelischen und körperlichen konflikten ....
..und zwar allgemein auf sexuelle Bedürfnisse,egal ob herto,homo oder sonstwas.
#99
Hallo Yentl,
Zitat:welches Zitat meinst du?
Hab' ich Dir hier bereits einmal beantwortet.

() qilin
Hallo waldnympe
Ich glaub du bist ziemlich sauer
Tut mir echt leid.
Du hättest dir die langen Postings sparen können,hättest du nur richtig gelesen.

Alles worauf ich eigentlich hinauswollte ist;
das Gefühle die man hat ,nicht unbedingt gleich richtig oder gut sind ,nur weil man sie eben hat.
Sieh das mal jetzt abgekoppelt von der Homosexualität,ich meine das Grundsätzlich!
Da wirst du mir doch recht geben,oder?
Mandingo schrieb:
yentl schrieb:... Also ich weiß nicht wie du mit deinem besten Freund umgehst,aber mein Mann und sein bester Freund machen "sowas" wie auf dem Bild auch, ihnen deshalb gleich Homosexualität zu unterstellen ist entweder albern oder verklemmt.
Es geht nicht um das Bild, Yentl,
sondern um den Johannes-Text.
Das Beispiel, in dem Johannes und Jesus so beschrieben werden, wie man heute sofort auf Homosexuelle tippen würde,
Ja das mag schon sein das man heute darauf tippen würde,-aber da du-zu recht-immer darauf verweist das man die damalige Sprache wie auch die kulturellen Umstände bei einem Text berücksichtigt,warum tust du es nicht auch mit dieser Textstelle :?:
1.war es üblich das man damals nicht saß,sondern mal lag zu Tische
2.Johannes stand Jesus besonders nahe und lag schon deshalb neben Jesus.Da sie zu Tische lagen auf niedrigen Sofas etwa ,lag halt einer an "Jesus Brust"(der auf Jesus anderer Seite hat mehr seinen Rücken gesehen :cheesy: )
daraus eine Homosexualität abzuleiten ist schon mehr als abenteuerlich................
qilin schrieb:Hallo Waldnymphe,

das ist doch ziemlich klar, und geht ja auch aus dem Zitat bei Paulus
indirekt hervor - die Frau galt damals (ebenso wie die Kinder) nicht primär
als Person, sondern als Besitz des Mannes :frown:
Sowas war zwar schimpflich und erniedrigend, aber für den Besitzer,
der eben nicht 'Ordnung schaffen' konnte - und deswegen sprach man(n)
auch weniger darüber... :?

() qilin

Zitat:
Röm 1,18
Der Zorn Gottes wird vom Himmel herab offenbart wider alle Gottlosigkeit
und Ungerechtigkeit der Menschen, die die Wahrheit durch Ungerechtigkeit
niederhalten.
Röm 1,21
Denn sie haben Gott erkannt, ihn aber nicht als Gott geehrt und ihm nicht
gedankt. Sie verfielen in ihrem Denken der Nichtigkeit und ihr unverständiges
Herz wurde verfinstert.
Röm 1,26
Darum lieferte Gott sie entehrenden Leidenschaften aus: Ihre Frauen
vertauschten den natürlichen Verkehr mit dem widernatürlichen...

Hallo quilin
:think: ich versteh im Moment nicht wo da was von"Frau als Besitz des Mannes" steht :?:

yentl
yentl, bitte denk doch in Zukunft daran dich einzuloggen
Anonymous schrieb::think: ich versteh im Moment nicht wo da was von"Frau als Besitz des Mannes" steht :?:
Darum schrieb ich auch 'indirekt', und habe im Originalzitat die entspr. Wörter
unterstrichen:
Wenn Gott sie entehrenden Leidenschaften auslieferte dadurch, dass ihre Frauen
'den natürlichen Verkehr mit dem widernatürlichen vertauschten', dann spricht das
a) nicht besonders für deren Unabhängigkeit und
b) dafür, dass das nicht ihr eigener Entschluss war, sondern eben 'Strafe Gottes'.

() qilin
Lieber Gerhard,
Gerhard schrieb:... Homosexuell orientierte Menschen ... . Ich behandele diese Menschen eben nicht anders als andere heterosexuell orientierte Menschen:
Darauf will ich ja gerade hinaus! Es zählt das Tun, meine Haltung und die Deutlichkeit meiner Wertschätzung zunächst einmal allen Menschen gegenüber. Die größte Störung dabei stellen m. E. unbegegründete Vorurteile dar. Denn Menschen spüren deutlich, wenn man Vorbehalte hat, selbst, wenn sie nicht verbal geäußert werden.
Gerhard schrieb:, ohne das ich ihre Neigung nachvollziehen kann.
Nun, Gerhard, das gilt für die gesamte Sexualität. Ich liebe eine Frau (meine!) und ich "stehe auf" Frauen. Das heißt aber nicht, dass ich die sexuell orientierte Annäherung einer beliebigen Frau schätzen würde. Da müssen viele andere Merkmale erfüllt sein, bis das geschehen würde. Vorbehalte sexueller Natur sollte man auch klar äußern, um keine falschen Hoffnungen aufkeimen zu lassen.
Gerhard schrieb:Daher würde es mich schon interessieren, mehr zu hören über eine positive Haltung in Sinne einer ganzheitlichen Auffassung, lieber Ekkard und wie man dazu kommen kann, wenn man sie gleichzietig nicht lebt/nicht leben möchte.
Es begann alles damit, dass unser Presbyterium von Seiten der Evangelischen Kirche im Rheinland aufgefordert wurde, zum Thema "Segnung von Lebensgemeinschaften" - gemeint waren u.a. gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften - Stellung zu beziehen. Eine ganze Rüstzeit haben wir mit diesem Thema und einer Vorlage der Landessynode von 1992 zugebracht. Lieber Gerhard, wenn mir etwas gegen den Strich geht, dann kannst Du sicher sein, dass ich das entsprechende Heftchen genauestens lese. Nun habe ich natürlich vieles wieder vergessen. Am härtesten hat mich die Frage getroffen, mit welchem Recht (also welcher impliziten Vereinbarung in unseren Gemeinden, ja der ganzen Kirche) grenzen wir Menschen aus, behandeln wir mit Vorbehalten, nur weil sie eine Minderheit sind - und wir anderen die Mehrheit? Oder schlimmer noch: warum versuchen wir, diese Menschen mit der ethischen Keule umzuschmieden, so dass sie zwischen dem Anspruch der Gesellschaft und ihren unabweisbaren Gefühlen zerbrechen oder lügen oder in die innere Emigration gezwungen werden.
Mir kam dabei die Nazizeit in Erinnerung, die ich ja kaum bewusst erlebt habe. Aber könnten nicht wir, die Mehrheit, die Monster sein, die eine Minderheit terrorisiert? An dieser Stelle kam mir das Verdikt plötzlich hohl und sinnleer vor - und ich habe nach Gründen gesucht, warum es existiert. Die knallharte Erkenntnis ist die: Menschen finden sich unter anderem sexuell anziehend oder abstoßend. Und dies ist nicht primär vom Geschlecht abhängig, sondern von einer Vielzahl von Merkmalen, die ausschließlich auf die Gefühlsebene wirken. Und jetzt fangen gesellschaftliche Tabus an zu wirken. Denn Menschen, die sich zum falschen Geschlecht (und zwar ist immer eine bestimmte Person der Auslöser) hingezogen fühlen, bauen einen Schutzwall auf, der ihnen das Überleben innerhalb der Tabu-Grenzen ermöglicht. Der muss sehr stark, sehr feindlich eingerichtet sein, damit er die "falschen Gefühle" verdrängt. Wenn es also "normal" ist, hererosexuell empfinden zu müssen, dann wird man ein Feind der Homosexualität - jedenfalls meistens (wie das bei Mehrheiten halt so ist).
Der Rest ist nur eine Frage der Zeit, bis ich zu der Erkenntnis kam, dass es die Unterscheidung gleich- / ungleichgeschlechtliche Anziehung gar nicht gibt. Es mag in der Natur nur so sein, dass bestimmte Merkmalshäufigkeiten eher beim jeweils anderen Geschlecht zusammen fallen. Aber daraus kann man auf überhaupt nichts schließen, was man im ethischen Sinne als "normal" bezeichen könnte, das die Mehrheit für sich als apodiktisches Recht reklamieren könnte.

An dieser Stelle stellt sich natürlich die Frage nach dem Zustandekommen ethischer Normen in der Bibel. Aber da halte ich es mit Paulus, der sich an einer Reihe von Stellen auf die Tradition beruft, weil man im Zusammenleben eben nicht alle Konflikte einer Gemeinde mit den Grundthesen des Christus erschlagen kann.
Literatur: "Homosexuelle Liebe", Evangelische Kirche im Rheinland, Landessynode 1992 (Arbeitspapier für rheinische Gemeinden und Kirchenkreise)
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste