31-12-2013, 11:57
Glaub nicht, das ich in eine islamische Bestattungsstätte reinkomme
auch nicht wenn ich das testamentarisch verfügt habe.
auch nicht wenn ich das testamentarisch verfügt habe.
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Todenbegleitung von Konfessionslosen
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31-12-2013, 11:57
Glaub nicht, das ich in eine islamische Bestattungsstätte reinkomme
auch nicht wenn ich das testamentarisch verfügt habe.
02-01-2014, 11:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-01-2014, 11:21 von Kreutzberg.)
Ich denke, dass es nicht hilflreich ist das beschriebene Problem nur vom juristischen Standpunkt zu betrachten. Was an dieser Stelle insbesondere unklar ist: hat nicht die Ortskirche und damit der Gemeindepfarrer in derartigen Sachfragen nicht inzw. wesentlich mehr Spielraum als noch vor 20 Jahren ?
> ich denke schon. Dennoch verweise ich nochmals auf meine Fallkonstellation: a) Wie sieht das aus wenn der Lebengefährte als Kirchenmitglied sich eine religöse Trauerbegleitung wünscht ? b) Was wenn der Verstorbene diesen Wunsch im Testament oder aber alternativ in einer Patientenverfügung ausdrücklich geäußert hat ? Die Pfarrer schreiben in der Regel die PIETÄTSWERTE sehr hoch. Die Frage ist ob derartige Anliegen die Grundinhalte der PIETÄT auch im weiteren Sinne umfassen. Das ist durchaus nicht unrealisitsch. Ich denke es wird langsam klar, wie Facettenreich diese Frage allein schon ist wenn diese auf grundsätzliche Gesichtspunkte beschränkt.
02-01-2014, 11:33
(02-01-2014, 11:18)Kreutzberg schrieb: Ich denke, dass es nicht hilflreich ist das beschriebene Problem nur vom juristischen Standpunkt zu betrachten. Wie ist es mit der zeitlos ausgeübten Tradition geliebte Tiere, Hunde, Schlachtrösser, Schmuck, Wertsachen,manchmal die Frauen und Gesinde gleich mit neben den Toten zu legen. Warum kann ein Hund der sein Frauchen lange Jahre liebevoll als Lebenshilfe begleitet hat nicht gemeinsam ruhen. Das ist auch nicht unrealistisch. Pietät ist auch Respektierung der Wünsche des Toten.
02-01-2014, 16:34
(02-01-2014, 11:33)Harpya schrieb: Pietät ist auch Respektierung der Wünsche des Toten. Jeder Mensch in einer christlichen Gemeinde, dass ist in ganz Deutschland der Fall, wird auch, wenn gewünscht, christlich beerdigt. Sich mit einem Tier begraben zu lassen ist mehr so die Art der indischen oder pakistanischen Witwenverbrennung.
02-01-2014, 16:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-01-2014, 16:37 von Kreutzberg.)
Wir sollten nicht die Rechte von Tiere und Menschen gleich setzen. Dann kommt schnell das Gefühl auf, das Thema zerreden zu wollen. Ich bitte sich einmal meinen Grundgedanken zuzuwenden.
Es ist offensichtlich dass kaum hier jemand weiß welchen Ermessensspielraum der örtliche Pfarrer in der Praxis wirklich hat. Ich gehe davon aus, dass der Pfarrer so etwas wie beschrieben im Ernstfall tatsächlich arrangieren kann. Vielleicht hält ihn der mögliche Ärger mit der Kirchen / Bistumsleitung jedoch davon ab.
02-01-2014, 17:07
Das ist kein Gleichsetzen, das eine pietätvolle Berücksichtigung der Wünsche der Toten.
Wurde und wird doch auch praktiziert. Mit Rechten hat das nichts zu tun. Ich setze ja die Rechte von Menschen und Särgen auch nicht gleich, bloss weil sie zusammen beerdigt werden.
02-01-2014, 17:12
(02-01-2014, 17:07)Harpya schrieb: Das ist kein Gleichsetzen, das eine pietätvolle Berücksichtigung der Wünsche der Toten.Müsste dem Gestorbenen, vor seinem Ableben auch nichts ausgemacht haben dürfen, später auf einem Hundefriedhof beerdigt zu werden. Glaube nicht, dass ein Hund eine Konfession hat.
02-01-2014, 17:23
(02-01-2014, 17:12)indymaya schrieb:Wenn das sein Wunsch war,(02-01-2014, 17:07)Harpya schrieb: Das ist kein Gleichsetzen, das eine pietätvolle Berücksichtigung der Wünsche der Toten.Müsste dem Gestorbenen, vor seinem Ableben auch nichts ausgemacht haben dürfen, später auf einem Hundefriedhof beerdigt zu werden. manche lassen die Reste oder Asche auch aus dem Flugzeug werfen und sauen die Gegend ein oder düngen , wie man es sieht. Die entscheidende Rolle spielt ja auch die Seele, die verdünnisiert sich so oder so umgehend. Warum dann Tamtam um den Körper machen. Ausser bei Heiligen, da werden die Knochen und Blut meistbietend verscherbelt. Holzsplitter vom Kreuz sind auch gefragt, nach Anzahl der erhaltenen Holzsplitter muss das Ding um die 7 to. gewogen haben hat mal einer ausgerechnet. Reliquiare in Tierform gibt es auch.
02-01-2014, 17:33
(02-01-2014, 17:23)Harpya schrieb: Reliquiare in Tierform gibt es auch.Mag ja sein, aber es ist einfach nicht christliche Tradition ein Tier mit ins Grab zu nehmen. Zumal man das Tier auch einschläfern müsste weil das gleichzeitige sterben eher unwahrscheinlich ist. Hinzu kommt, das Christen dann wie ein Hund begraben werden. Auch die Grabrede des Pfarres geht einem dann am Hund vorbei.
02-01-2014, 17:42
(02-01-2014, 17:33)indymaya schrieb: Mag ja sein, aber es ist einfach nicht christliche Tradition ein Tier mit ins Grab zu nehmen. Zumal man das Tier auch einschläfern müsste weil das gleichzeitige sterben eher unwahrscheinlich ist. Hinzu kommt, das Christen dann wie ein Hund begraben werden. Auch die Grabrede des Pfarres geht einem dann am Hund vorbei.Das Tier kann man später dazubuddeln oder das Herrchen. Die Wirklichkeit ist der religiösen Tradition sowieso vorraus. "Wunsch nach Vereinigung im Tode Im "Tierhimmel" sollen Hund und Herrchen bald sogar in einem Grab ihre letzte Ruhe finden. Der Tierfriedhof im brandenburgischen Teltow könnte in etwa zwei Jahren als erster Friedhof in Deutschland eine Genehmigung für die gemeinsame Bestattung erhalten, sagt "Tierhimmel"-Geschäftsführer Ralf Hendrichs. Er möchte in einem Wald neben dem Tierfriedhof die menschliche Asche mit dem Tierkörper begraben. "Die Nachfrage ist groß. Gerade Menschen, die alleine leben, fragen uns immer wieder: Wenn ich mal sterbe und dann auch mein Tier stirbt, gibt es da die Möglichkeit, dass wir zusammen bestattet werden?" Offiziell dürfen wir die Urne eines Tieres nicht mit in den Sarg des Verstorbenen legen", sagt Stephan Hadraschek vom Bestattungsinstitut Otto Berg, einem der größten Bestatter in Berlin. Doch er könne sich durchaus vorstellen, dass der ein oder andere Bestatter auf diesen immer wieder geäußerten Wunsch der Kunden eingeht. "Und wenn jemand privat auf einen Friedhof geht und dort die Asche des Tieres verstreut - das kriegt ja niemand mit." Tierfriedhof-Besitzer Hendrichs fügt hinzu: "Wenn man auf den Humanfriedhöfen mal die Gräber öffnen würde, wäre man erstaunt, was man dort alles an Tieren finden könnte. Die aufstrebende Branche bietet noch mehr Möglichkeiten, dem Tier nach seinem Tod nahe zu sein - Tierkrematorien etwa. Die Urne in Katzen- oder Hundeform findet sich oft im Wohnzimmer wieder. Aus der Asche lassen manche Herrchen und Frauchen einen Diamanten herstellen. Schmuck ist im Sarg nicht verboten. Bisher sehen die Bestattungsgesetze der Länder solche Gemeinschaftsgräber nicht vor. Ausnahmen jedoch sind möglich. So liegt Friedrich der Große auf einer Terrassenstufe seines Schlosses Sanssouci in Potsdam - zusammen mit seinen Windhunden. Das hatte sich der Alte Fritz in seinem Testament gewünscht." *http://www.t-online.de/lifestyle/tiere/hunde/id_43463188/haustiere-wunsch-nach-gemeinsamem-grab-fuer-hund-und-herrchen.html Geht doch.
02-01-2014, 18:19
(02-01-2014, 17:42)Harpya schrieb: Geht doch. Egal! Ich glaube, dass wenn, Gott eh eine Mülltrennung hat. Andererseits ist es der Geist, der, wenn, zu Gott gelangt und da ist Hund, Hundegeist und Mensch , Menschengeist. Wenn man tierlieb ist sollte man nicht versuchen auch den Hund mit in die Hölle zerren.
02-01-2014, 18:31
Der Kerberos ist schon da und passt auf, das die Toten nicht abhauen
(02-01-2014, 16:35)Kreutzberg schrieb: Ich gehe davon aus, dass der Pfarrer so etwas wie beschrieben im Ernstfall tatsächlich arrangieren kann. Vielleicht hält ihn der mögliche Ärger mit der Kirchen / Bistumsleitung jedoch davon ab.In evangelischen Gemeinden ist Ersteres sicher zutreffend. Ich habe schon mehrfach derartige Beerdigungen erlebt. Der Pfarrer nimmt dann in der Trauerrede auch sehr große Rücksicht auf die anwesenden, nicht-gläubigen Freunde. Die Zeremonie richtet sich i. A. nach den Wünschen der Familie. Ist die christlich orientiert, so wird am Grab gebetet - und niemand von den Nicht-Glaubenden ging ostentativ weg. (Was in Zukunft sein wird: ich weiß es nicht.)
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
03-01-2014, 20:12
Off-topic Beiträge entfernt, Thema auf Antrag wieder eröffnet.
Bitte unbedingt beim Thema bleiben!
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
06-01-2014, 10:56
Eine Option das Thema nochmals auf den Punkt zurückzuführen wäre bspw. einmal einen Pastor zu befragen wie er konkret mit diesem Anliegen umgeht ; dann wird klar ob der Ermessensspielraum doch größer ist als man denkt. Auf der anderen Seite fällt eine derartige Regelung im Bereich der Diskretion.
Ich nehme an, dass hierzu niemand ein praktisches Beispiel aus seinem Umfeld nennen kann. Das ist das eigentliche Problem hier : die Diskussion ist viel zu theoretisch für ein derartig praktisches Sachthema. |