27-03-2020, 17:41
(12-11-2018, 21:54)Sinai schrieb: Mir geht es hier in diesem Thread lediglich um die Frage, ob es den Aposteln eigentlich erlaubt war, sich über den ausdrücklichen Willen Jesu hinwegzusetzenMeine Meinung: Der ausdrückliche Wille Jesu bezog sich auf Jesu Jetztzeit. Er dachte gar nicht an eine Mission nach seinem Tod. Insofern war es kein erbrechtliches Vermaechtnis. Jesus dachte und betonte das Hereinbrechen des Reiches Gottes nur in der zeitlichen Dimension seiner eigenen Generation (und die seiner Juenger/Apostel).
Waren die Apostel nach dem Apostelkonzil überhaupt noch Christen - oder hatten sie eine eigene Lehre gegründet ?
Eine arge Frage.
Sein grosser und auch schaendlicher Irrtum richtete das Kreuz auf.
Die Apostel haben bei dem 48er Konzil ihre (jüdisch verankerte) Religion gar nicht verlassen und auch keine eigene Lehre verkündet - bis auf die im Judentum heftigst verworfen Feststellung, dass Jesus (trotz des verfluchten Kreuzestodes) der wieder auferstanden Messias sei.
Paulus wurde mit großem Unbehagen das weite Feld der Heidenmission nach Paulus' Regeln überlassen. Er war es, der seinen jüdischen Ehrenkodex (Beschneidung, Speisevorschriften, Tieropfer, Umgang mit Nicht Juden) verriet, seine geistige Kehrtwende um 180 Grad. Das katholischerseits geschaffene harmonische Apostel - Duo Petrus/Paulus gab es nie! Den Kirchenfeiertag Ende Juni koennten sie getrost abschaffen.
Beim antiochenischen Zwischenfall wurde kurze Zeit spaeter die lebenslange Abneigung der Kontrahenten noch zementiert. Die 14 Jahre spaeter erfolgte Steinigung des Herrenbruders Jacobus bestätigt in gewisser Weise dessen andauernde jüdische Zuordnung auch.
MfG