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Baha'i - Fragen zum Familienrecht
#1
(14-11-2017, 12:01)Sören schrieb: In den Bahá'í-Schriften sind sämtliche Formen der Mischehe … ausdrücklich erwünscht.

Tatsächlich? Welche Bahā'ī -Schriften sind das, die diesen Standpunkt stützen?

Ist es nicht vielmehr so, dass es von den Eltern abhängt, ob eine Mischehe zustande kommen kann?

Ohne Zustimmung beider Elternteile können bei den  Bahā'ī, soviel ich weiß, Hochzeiten nicht stattfinden. Oder gilt das nicht mehr?

Zitat:Die Eheschließung erfordert die Zustimmung aller Elternteile, unabhängig sowohl vom Ehestand der Eltern selbst als auch von deren Religionszugehörigkeit.

W. Hutter. Handbuch Bahā'ī. 2009 Stuttgart, Verl. W. Kohlhammer.  S. 170
MfG B.
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Baha'i - Fragen zum Familienrecht - von Bion - 14-11-2017, 15:33

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