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Gott und das Banale
#11
Scilla,

die Grundlagenwissenschaft an sich dient nur einem Zweck, nämlich Wissen zu vermehren, daher "Wissen"schaft. Der reine Grundlagenwissenschaftler will also nur wissen, wie die Welt funktioniert. Da er nicht weiß, wohin ihn seine Forschung führen wird, kann er auch das Ergebnis nicht vorher bereits moralisch oder sonstwie werten und die Forschung unterlassen.

Was Du unter Verfügungswissenschaftler verstehst, kann ich nur erahnen. Wahrscheinlich meinst Du Wissenschaftler, die nicht Grundlagen erforschen sollen, sondern eher mit Optimierungen zu speziellen Fragen beauftragt sind. Dies kann alles mögliche sein, man kann versuchen, Krankheiten effizienter zu heilen oder die Wirkung von Bomben verbessern.

In diesem Sinne kann man natürlich ethische Fragen aufwerfen, weil dann das Ziel vorher feststeht und dann ist zu fragen, ob "man" dieses Ziel als erstrebenswert ansieht.

Die Bewertung als "Verbrechen" ist dann aber wieder eine juristische Frage, denn "Verbrechen" ist ein Rechtsbegriff aus dem StGB, dort auch legaldefiniert. 

Das "Recht" steht nicht über den Gesetzen, sondern die Gesamtzahl aller Gesetze eines Landes bilden dessen Recht. 

Was Du wahrscheinlich meinst, ist "Gerechtigkeit" oder in seiner allgemeinen Form die "Menschenrechte". Das sind dann aber wiederum keine juristischen Begriffe, sondern philosophische, die man, so gewollt, in Recht umsetzen kann, wobei "Gerechtigkeit" nicht absolut existiert, sondern immer eine Abwägung von Interessen darstellt, so daß es auch kein eindeutig gerechtes Recht geben kann. Die philosophisch diskutierten Menschenrechte sind so in die UN-Menschenrechtscharta und zB in das Grundgesetz (teilweise) aufgenommen worden.


Richter sind an die Gesetze gebunden, so zumindest laut Grundgesetz. Ein Richter darf also nicht freisprechen, wenn er von der Begehung einer gesetzlich definierten Straftat überzeugt wäre. Macht ein Richter dies trotzdem, kann er selbst bestraft werden wegen Rechtsbeugung. Darüber wacht zB die Staatsanwaltschaft.

Daß die Praxis natürlich von der Theorie abweicht und der menschliche Faktor eine wesentliche Rolle spielt, ist klar.

Das Problem mit Deiner Argumentation ist, daß Du verschiedene Bereiche (Wissenschaft, Recht, Philosophie) nicht begrifflich strikt trennst. Diese Bereiche haben Berührungspunkte, aber dann muß man sehr aufpassen, welcher Begriff mit welcher Definition in welchen Bereich gehört und wo die Trennlinie verläuft und wie die Übergänge geregelt sind.

Ein Wissenschaftler ist natürlich ebenso wie der Richter an das Gesetz gebunden, welches sich in einer Demokratie idealerweise am philosophischen Prinzip der Gerechtigkeit orientiert. 

Wenn Du aber ein philosophisch von Dir persönlich unerwünschtes Forschungsergebnis als Verbrechen bezeichnest, dann vermischt Du unzulässigerweise die Definitionsbereiche der verwendeten Wörter.

Du mußt auch davon ausgehen, daß Deine Philosophie nicht zwingend der Philosophie anderer Menschen entspricht und Du hast keinen Anspruch darauf, daß Deine Philosophie die einzig "wahre" Philosophie ist. 

Da wir in einer Gemeinschaft leben, brauchen wir auch einen Minimalkonsens und nicht einer oder eine alleine bestimmt, was die Wertgrundordnung der Gemeinschaft sein soll. Insoweit mußt Du Dich der Mehrheit unterordnen, was natürlich in einer Demokratie nicht heißt, daß Du schweigen sollst. 
Du darfst gerne Überzeugungsarbeit leisten. Wenn Du damit Erfolg haben willst, solltest Du aber sachlich argumentieren, die richtigen Begriffe verwenden und nicht persönlich angreifen (weder Einzelpersonen, noch pauschal Personengruppen).
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Gott und das Banale - von Gundi - 03-08-2017, 12:42
RE: Gott und das Banale - von Ulan - 03-08-2017, 15:30
RE: Gott und das Banale - von augustinus - 03-08-2017, 16:24
RE: Gott und das Banale - von Ulan - 04-08-2017, 10:20
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RE: Gott und das Banale - von scilla - 15-08-2017, 19:59
RE: Gott und das Banale - von Ulan - 15-08-2017, 21:22

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