Der sehr persönlich gehaltene Startbeitrag zu diesem Thema wurde wunschgemäß entfernt. Es ging dem Sinne nach um das Folgende:
Nach dem Koran darf eine Frau die Wohnung nicht ohne Zustimmung des Mannes verlassen. Wenn der Mann nun morgens aus dem Haus zur Arbeit geht, teilt ihm seine Frau einen bestimmten Laden mit, wo sie einkaufen geht. Er genehmigt dies.
Der Haken bei der Sache: Auf dem Weg liegen weitere, durchaus nahe gelegene Geschäfte und Einkäufe, die auch zu erledigen sind, was aber vorher nicht ersichtlich oder nicht bekannt war.
Der Mann ist der Meinung, dass die Erlaubnis nur für den speziell genehmigten Einkauf gilt und nicht für alle weiteren desselben Tages, die sich auch in Kontakt mit den Nachbarn ergeben können.
Salam Alaikum,
im Koran steht nicht das die Frau ohne Zustimmung des Mannes nicht aus dem Haus gehen darf !!!
Ferner reicht es vollkommen Ihm mitzueilen das Du einkaufen gehen willst.
So aber jetzt kommt es auch darauf an welcher Rechtschule Du und Dein Mann angehörst.
Ich persönlich weiß nicht wie es in der sunnitschen Rechtschule gehandt habt wird, ich kann nur für die schiitische Rechtschule sprechen.
ich werde mich gleich hinsetzen und die genaue Fatwa herraussuchen.
wa salam
Shia
Nach dem Koran darf eine Frau die Wohnung nicht ohne Zustimmung des Mannes verlassen. Wenn der Mann nun morgens aus dem Haus zur Arbeit geht, teilt ihm seine Frau einen bestimmten Laden mit, wo sie einkaufen geht. Er genehmigt dies.
Der Haken bei der Sache: Auf dem Weg liegen weitere, durchaus nahe gelegene Geschäfte und Einkäufe, die auch zu erledigen sind, was aber vorher nicht ersichtlich oder nicht bekannt war.
Der Mann ist der Meinung, dass die Erlaubnis nur für den speziell genehmigten Einkauf gilt und nicht für alle weiteren desselben Tages, die sich auch in Kontakt mit den Nachbarn ergeben können.
(anonymisiert und eingefügt von Ekkard)
Salam Alaikum,
im Koran steht nicht das die Frau ohne Zustimmung des Mannes nicht aus dem Haus gehen darf !!!
Ferner reicht es vollkommen Ihm mitzueilen das Du einkaufen gehen willst.
So aber jetzt kommt es auch darauf an welcher Rechtschule Du und Dein Mann angehörst.
Ich persönlich weiß nicht wie es in der sunnitschen Rechtschule gehandt habt wird, ich kann nur für die schiitische Rechtschule sprechen.
ich werde mich gleich hinsetzen und die genaue Fatwa herraussuchen.
wa salam
Shia