17-01-2003, 13:30
Noch eine Anmerkung:
Mit welchem Recht zieht die Kirche die Steuer (die ja keine Steuer ist) über die Gehaltabrechnung ein?
Rechtlich sehr fragwürdig! Die Vereinsbeiträge müssten/müssen von den Mitgliedern direkt gezahlt werden. Überweisung, Dauerauftrag, Einzugsermächtigung...
Mit welchem Recht zieht die Kirche die Steuer (die ja keine Steuer ist) über die Gehaltabrechnung ein?
Rechtlich sehr fragwürdig! Die Vereinsbeiträge müssten/müssen von den Mitgliedern direkt gezahlt werden. Überweisung, Dauerauftrag, Einzugsermächtigung...