23-01-2003, 18:25
Hallo Stefan K.!
Kirchensteuer ist keine Steuer im herkömmlichen Sinne, sonderen sie ist der Mitgliedsbeitrag der Kirchenmitglieder, der eben nur durch den Staat eingezogen wird, wofür die Kirchen aber auch bezahlen. Wer anderen Religionen außerhalb dieses Systems angehören würde, der würde sogar doppelt belastet, nämlich mit dieser Steuer und den Beiträgen an ihre/seine Religionsgemeinschaft.
Eine zusätzliche Steuer würde sicherlich so oder so den Gleichheitsgrundsatz der Grundgesetzes verletzen und somit nicht verfassungsgemäß sein, ich meine aber auch, sie wäre nicht wünschenswert.
Schön, daß Du so gute Erfahrungen in Deiner Pfarrgemeinde gemacht hast. Herzlich willkommen an Baord.
Gerhard
Kirchensteuer ist keine Steuer im herkömmlichen Sinne, sonderen sie ist der Mitgliedsbeitrag der Kirchenmitglieder, der eben nur durch den Staat eingezogen wird, wofür die Kirchen aber auch bezahlen. Wer anderen Religionen außerhalb dieses Systems angehören würde, der würde sogar doppelt belastet, nämlich mit dieser Steuer und den Beiträgen an ihre/seine Religionsgemeinschaft.
Eine zusätzliche Steuer würde sicherlich so oder so den Gleichheitsgrundsatz der Grundgesetzes verletzen und somit nicht verfassungsgemäß sein, ich meine aber auch, sie wäre nicht wünschenswert.
Schön, daß Du so gute Erfahrungen in Deiner Pfarrgemeinde gemacht hast. Herzlich willkommen an Baord.
Gerhard