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reinkarnation - sinn und unsinn
#46
(14-02-2013, 16:45)Bion schrieb:
(14-02-2013, 10:06)Syrius schrieb: Wieso soll es sich um antijüdische Geschichtsfälschung handeln, wenn Juden einen Juden verurteilen

Um solche Dinge beurteilen zu können, muss man mit der jüdischen und römischen Rechtsgeschichte vertraut sein.

Der Prozess Jesu ist nach römischem Recht geführt worden. Nach jüdischem Recht wäre der Verlauf des Prozesses samt Urteil und Vollstreckung desselben, so wie die Evangelisten berichten, nicht möglich gewesen.

Nach römischem Recht hatte Pilatus zwei Möglichkeiten, gegen einen Straftäter vorzugehen.

Entweder hat er das Verfahren als coercitio oder cognitio geführt.

Coercitio war die Vollmacht der römischen Statthalter, Zwangsmaßnahmen durchzuführen, das heißt im Dienste der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, quasi am Recht vorbei, willkürliche Entscheidungen zu treffen. Die Statthalter haben von diesem Recht häufig Gebrauch gemacht. Nur selten mussten sie sich dafür rechtfertigen.

Cognitio war dagegen ein Verfahren nach Rechtsregeln, das Urteil wurde im Rahmen der gesetzlichen Normen gesprochen und vollzogen. Beweisaufnahme, Beweiswürdigung, Urteil und Vollzug der Strafe unterlagen Ordnungsvorschriften. Lag ein Geständnis vor (Schweigen zu einer Vorhaltung galt als Geständnis), konnte das Verfahren abgekürzt werden.

Das Rechtsverfahren konnte zweigeteilt durchgeführt werden. Als Verfahren de plano und pro tribunali. Wollte der Richter ein Verfahren ohne Urteilsspruch beenden, befragte er den Beschuldigten vorerst informell. Kam er zum Schluss, dass eine Rechtsverletzung nicht vorlag, wurde das Verfahren ohne Spruch beendet. Andernfalls bestieg er den Richterstuhl, und das Verfahren pro tribunali nahm seinen Lauf. Dieser Prozess musste mit einem Urteilsspruch enden. Zur Zeit des Tiberius wurden Prozesse pro tribunali in den Provinzen ohne Beiziehen von Geschworenen (wie das bis Augustus vor allem in Rom die Regel war) von staatlichen Beamten geführt.

Ob der Prozess Jesu so geführt wurde, wie es die Evangelien vorgeben, sei dahingestellt. In der Regel wurde mit Rebellen, Aufrührern (Räubern, wie sie oft genannt wurden) kurzer Prozess, also im Rahmen der Sonderbefugnisse der Statthalter (coercitio), gemacht.

Nach den Schilderungen der Evangelisten (die nicht einheitlich, zum Teil widersprüchlich sind) lag eine Prozessführung des Pilatus cognitio extra ordinem vor, zunächst de plano, bis er sich auf den Richterstuhl setzte und pro tribunali (mit dem bekannten Ergebnis) weiterverhandelte.

Die Juden hatten am Prozess Jesu, wenn überhaupt, nur marginalen Anteil.

Soweit mir bekannt ist, wurde Jesus Pilatus zum erstenmal vorgefuehrt und dieser befand, dass er keine Schuld an ihm finde und schickte ihn zurueck zum Hohenpriester.

Beim zweiten Mal hatte das juedische Volk doch einen erheblichen Einfluss, indem Pilatus vorerst das Volk befragte, welchen der beiden freizulassen sei und dann forderte das juedische Volk Jesu Tod. Pilatus hat unter dessen Druck gehandelt. Menschlich verstaendlich - ob nun coercitio oder cognitio ist meines Erachtens unerheblich.
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