Abd al Masi7 schrieb:…und Mohammed käme zu dir und sagte: "Ich will deine Schwester oder Tochter für drei Tage heiraten, hier ist etwas Geld. Nach drei Tagen, wenn ich mich an ihr befriedigt habe lasse ich mich von ihr scheiden."
Koon schrieb:bitte Ich den obigen Beitrag, samt die Frage zu löschen... weil diese Unfug passt nicht
Das ist mitnichten Unfug!
"Der Islam" ist eben nicht über den Kamm zu scheren.
Das Rechtsinstitut der Zeitehe stammt aus vorislamsicher Zeit und dürfte auch zu Mohammeds Zeiten noch praktiziert worden sein. Die Zeitehe war die eine Möglichkeit, Geschlechtsverkehr außerhalb einer Normalehe rechtskonform zu konsumieren.
Die sunnitischen Rechtsschulen haben diese Eheform verworfen, in schiitischen Gemeinschaften wird sie teilweise bis heute praktiziert.
Das islamische Recht schiitischer Prägung hat die Eheschließung auf Zeit (mut'a-Ehe) als rechtsverbindliche Einrichtung entwickelt.
Zulässig ist diese Eheform etwa im Iran.
MfG B.