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Die Erlaubnis Ungläubige zu verachten / töten
#7
(09-01-2012, 03:01)Artist schrieb:
(08-01-2012, 23:36)Bion schrieb: Das stimmt so nicht. Christen und Juden beispielsweise genießen einen Schutzstatus. Die Ungläubigen (damit sind im Koran Polytheisten gemeint) sind es, die bedroht werden.

das oben (wirsindkirche.de) passt irgendwie garnicht mit dem zitat von bion zusammen.

Der Kommentar von Adel Theodor Khoury wird dort in einem Maße verkürzt wiedergegeben, dass man meinen könnte, es stecke absichtliche Fehlinformation dahinter.

Die Stellung der Christen innerhalb der islamischen Gesellschaft kommentiert Khoury wie folgt:

Zitat:Die Haltung Muhammads gegenüber den Christen war lange Zeit von Sympathie und Wohlwollen geprägt. Erst in einer späteren Phase seiner Verkündigung führten die politischen Umstände dazu, dass er gegen Ende seines Lebens eine härtere Gangart den Christen gegenüber einnahm. Um dem Islam zur alleinigen Herrschaft auf der Arabischen Halbinsel zu verhelfen, wurden nach und nach der Einfluss der jüdischen Stämme zurückgedrängt und die Wirkungsmöglichkeiten der Christen eingeschränkt. Schließlich kam die entscheidende Anweisung, Juden und Christen zu unterwerfen und sie dem Schutz der islamischen Gemeinschaft zu unterstellen.

Sure 9:29
Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Gott und den jüngsten Tag glauben und nicht verbieten (oder: für verboten erklären), was Gott und sein Gesandter verboten haben, und nicht der wahren Religion angehören – von denen, die die Schrift erhalten haben – (kämpft gegen sie), bis sie kleinlaut aus der Hand (?) Tribut entrichten! (Übers. R. Paret)

Zur Stellung der Juden innerhalb der islamischen Gesellschaft sagt Khoury:

Zitat:Die Juden, im Koran als Banu Isra'il, die Kinder Israels bezeichnet, gelten zusammen mit den Christen als "Schriftbesitzer" oder "Leute der Schrift" (al-kitab), da sie als Inhaber von göttlichen Offenbarungsschriften anzusehen sind (tawrat: Thora; zabur: Psalmen; indjil: Evangelium). Auch wenn diese Schriften nach islamischer Auffassung nicht mehr ihrer ursprünglichen Authentizität entsprechen, sondern verfälscht sind, sichern sie ihren Anhängern dennoch eine vor Anders- beziehungsweise Ungläubigen bevorzugte Stellung in der islamischen Gesellschaft (dhimmi). Unter anderem gegen Entrichtung einer Kopfsteuer (djizya) wird ihnen freie Religionsausübung usw. bei entsprechend vertraglich geregelten Bedingungen zugestanden.

Mit den "Ungläubigen", die dem Koran nach mit großer Härte zu verfolgen sind, sind (die mekkanischen) Polytheisten gemeint.
MfG B.
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RE: Die Erlaubnis Ungläubige zu verachten / töten - von Bion - 09-01-2012, 09:58

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