21-09-2009, 12:36
der talmud kennt die 7 sogenannten "noachidischen gebote" (hier die formulierung, wie ich sie wikipedia entnommen habe und welche in sanhedrin 56a/b so definiert sein sollen):
1) Verbot von Mord
2) Verbot von Diebstahl
3) Verbot von Götzenanbetung
4) Verbot von Unzucht
5) Verbot der Brutalität gegen Tiere
6)Verbot von Gotteslästerung
7)Einführung von Gerichten als Ausdruck der Wahrung des Rechtsprinzips
(numerierung durch den threadersteller)
wer diese einhält, wird auch als nichtjude als "gerechter" angesehen (für einen juden ist offenbar die erfüllung der 613 talmudischen mitzwot voraussetzung für diesen status)
so weit, so gut. aber was bedeutet dies konkret? das ist mir nicht klar. deshalb meine frage an juden oder andere, die es wissen müßten:
was genau bedeutet der status eines "gerechten"?
was geschieht nach jüdischer vorstellung mit angehörigen folgender gruppen nach ihrem tode:
1) juden, die die 613 mitzwot einhalten?
2) juden, die zwar die 7 noachidischen gebote, nicht aber die 613 mitzwot einhalten?
3) juden, die weder die 7 noachidischen gebote, noch die 613 mitzwot einhalten?
4) nichtjuden, die die 7 noachidischen gebote einhalten?
5) nichtjuden, die die 7 noachidischen gebote nicht einhalten?
dann ist natürlich noch die frage, inwiefern es denn nichtjuden überhaupt möglich ist, die 7 noachidischen gebote einzuhalten. die nummern 1,2,4,5,7 sind ja weitgehende selbstverständlichkeiten, wie sie in praktisch allen kulturen deren grundage bilden. wie aber sind die gebote 3 und 6 zu verstehen?
angesichts der im at so nachhaltigen darstellung des "eifersüchtigen gottes" (die noachidischen gebote sind übrigens weder in thora noch tanach zu finden, allenfalls mag man gen. 9 als annähernd konkordant gelten lassen) ist es kaum vorstellbar, daß das bekenntnis zu anderen göttern als jahwe nicht als "gotteslästerung" oder "götzenanbetung" gewertet wird
demgemäß wären nichtjuden bzw. nicht zu jahwe sich bekennende nicht in der lage, "gerechte" zu werden - sondern nur bekennende juden oder abspaltungen aus dem judentum, die die identität ihres gottes mit dem der juden behaupten (also z.b. christen)
1) Verbot von Mord
2) Verbot von Diebstahl
3) Verbot von Götzenanbetung
4) Verbot von Unzucht
5) Verbot der Brutalität gegen Tiere
6)Verbot von Gotteslästerung
7)Einführung von Gerichten als Ausdruck der Wahrung des Rechtsprinzips
(numerierung durch den threadersteller)
wer diese einhält, wird auch als nichtjude als "gerechter" angesehen (für einen juden ist offenbar die erfüllung der 613 talmudischen mitzwot voraussetzung für diesen status)
so weit, so gut. aber was bedeutet dies konkret? das ist mir nicht klar. deshalb meine frage an juden oder andere, die es wissen müßten:
was genau bedeutet der status eines "gerechten"?
was geschieht nach jüdischer vorstellung mit angehörigen folgender gruppen nach ihrem tode:
1) juden, die die 613 mitzwot einhalten?
2) juden, die zwar die 7 noachidischen gebote, nicht aber die 613 mitzwot einhalten?
3) juden, die weder die 7 noachidischen gebote, noch die 613 mitzwot einhalten?
4) nichtjuden, die die 7 noachidischen gebote einhalten?
5) nichtjuden, die die 7 noachidischen gebote nicht einhalten?
dann ist natürlich noch die frage, inwiefern es denn nichtjuden überhaupt möglich ist, die 7 noachidischen gebote einzuhalten. die nummern 1,2,4,5,7 sind ja weitgehende selbstverständlichkeiten, wie sie in praktisch allen kulturen deren grundage bilden. wie aber sind die gebote 3 und 6 zu verstehen?
angesichts der im at so nachhaltigen darstellung des "eifersüchtigen gottes" (die noachidischen gebote sind übrigens weder in thora noch tanach zu finden, allenfalls mag man gen. 9 als annähernd konkordant gelten lassen) ist es kaum vorstellbar, daß das bekenntnis zu anderen göttern als jahwe nicht als "gotteslästerung" oder "götzenanbetung" gewertet wird
demgemäß wären nichtjuden bzw. nicht zu jahwe sich bekennende nicht in der lage, "gerechte" zu werden - sondern nur bekennende juden oder abspaltungen aus dem judentum, die die identität ihres gottes mit dem der juden behaupten (also z.b. christen)