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Heirat
#5
Schalom :)
@Steffen,
es ist nicht so, dass die Scheidung das Wichtigste einer Ehe sein soll, wie einfach man wieder raus kommt *g* also warum das so "gut" sein sollte, wenn es jeder haette...
Aber jued.Ehen sind im Allgemeinen schon scheidbar, und zwar auch wenn so etwas wie "unueberwindliche Abneigung" auftritt.

Es ist nur eben so geregelt, dass der Rechts-Kreis Familie in vielen Punkten eine Eindeutigkeit braucht, und nach dem Prinzip, wer "voran" einen Vertrag eingeht, ist der, der "voran" auch zustaendig ist, den Vertrag zu beenden. Das ist kein Wert-Urteil.
Es kann niemand anders einen Vertrag aufheben als der, der ihn "voran" gruendete.

Man nennt das auch "Erwerben", eine Art Verlegenheits-Ausdruck aus dem Kaufmanns-Sprache, aber eindeutig. Man "erwirbt" Rechte. Wenn sich zwei lieben und moechten heiraten, dann ist es so im jued.Recht, dass der Mann "erwirbt":

er gibt dazu der Frau einen winzigen Wertgegenstand, (im Fall der Ehe minimal vom Wert zweier Datteln, also jedermann selbst bei groesster Armut kann das "aufbringen") und er bittet sie, ihn mit der Annahme der "Datteln" (sagen wir's mal so) in ihr Leben aufzunehmen und ihn sagen zu lassen, wo's langgehn soll. Im Moment wo sie die "Datteln" annimmt, ist Mehreres erworben, zum Beispiel ein Ehe-Verbot mit allen moeglichen Verwandten beider Seiten. Hiernach hat sie das Recht bekommen, dass er die Heirat dann auch fertigstellen soll. Inde sie die "Datteln" annahm, ist es auch ihre Pflicht, nun nicht etwa abzuschwenken und seinen Bruder, Vater oder Sohn zu heiraten etc.

Damals hingen umfangreiche Pflichten und Rechte und teils das ganze Leben von ganzen grossen Sippen daran. Es musste also sicher sein, ob es schon fuer etwas gilt, und Nachrichten waren damals nicht im selben Moment bei allen herum, die es betraf.

Zwischen Anheiligung, diesem "Erwerb" der Exklusivitaet, dass diese zwei ein Paar Eltern werden wollen, und Trauung war also ein bisschen Zeit von Vorteil.
Zur endgueltigen Geltung des "Vertrags" ist dann auch noch der Vollzug der ehelichen Koerper-Vereinigung noetig. Wenn nun aber in dem Moment die Braut entdeckt, dass sie "einfach nicht kann", also das ist das, was man mit "unueberwindlicher Abneigung" meint, dann darf man sie nicht zwingen.

Sie kann sich Zeit lassen, "daran zu arbeiten", wird auch drum gebeten, beraten, aber wenn es nicht anders wird, hat sie das Recht, die Aufloesung der Beziehung zu verlangen, aber weil sie nicht "voran" war, muss formal der Mann ihr den Scheidebrief (get) schreiben und zustellen, und auch den muss sie - wie die "Datteln" annehmen. Wenn das nicht erreicht werden kann, hoeflich und unoeffentlich, dann kann sie sich an die Gemeinde wenden und die Gemeinde fordert den Mann auf, es zu tun. Wenn er aus Rache, Enttaeuschung, Verliebtheit oder Rechthaberei dann immer noch den Get nicht schreibt, kann sogar Erzwingungshaft vom Gericht verordnet werden.

Die Frau braucht es nicht zu begruenden, worin ihre "unueberwindliche Abneigung" besteht, wo gegen genau - es soll ja auch niemand beschaemt werden. Es gibt ja auch mitunter einen irrealen Grund, ein Wort, eine Besonderheit, ein Traum, eine Assoziation, die einem die Naehe des Andern auf einmal nicht mehr ertraeglich macht. Oder es ist eine Art Panik, Freiheitsdrang, dran die Ursache.

Haben sie sich dann geschieden, und ploetzlich ist diese Abneigung dann doch weg, und die Frau moechte nun doch, dann kann man sich erneut anweihen und heiraten - ausser wenn die Frau zwischendurch schon einen andern heiratete bzw. beischlief.
Da hat sich niemand mit einer Scheidung disqualifiziert.

Was man so "Liebes-Ehen" nennt, ist nicht das Erstrebenswerteste in einer stabil verflochtenen solidarischen Gemeinschaft wie dem Judentum und anderswo. Es gibt also auch viele Vernunft-Ehen, die wohl grade wegen der Scheidbarkeit auch ohne Umstaende ein Leben lang zufriedenstellend halten, weil a) keiner zuviel erwartet und b) mit der Zeit eine Zuneigung durch Vertrautheit kommen kann.

Es gibt auch im Judentum eine eheliche Erwerbung, die nicht scheidbar ist, in dem Fall hatte der Mann diese "Bedingug der Datteln" nicht abgewartet, ob sie Frau sie annimmt. Damit hat er auch nicht mehr den Schluessel zur Scheidung dieser Beziehung. Den hat dann niemand.

Vielleicht entwickelte sich das kath.Eherecht seinerzeit in Durchdenkung dieses Sonderfalls. Da ist es naemlich nicht vorgesehn, dass jemand vorher eine Bedingung stellt.

Im Islam ist ein Unterschied bei der Scheidung, die auch der Mnn formal startet, dass die Frau nicht abgewartet werden muss, ob sie es annimmt, und dass, wenn sie geschieden sind, er sie nur dann nocheinmal heiraten kann, wenn sie iinzwischen eines andern Manns Ehefrau war und auch der sie wegschickte. Kommt mir haerter vor, hing aber wohl mit den Bedingungen der Wuesten-Nomaden zusammen.

Schalom
mmfG WiT :.)
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Heirat - von Steffen - 19-01-2003, 23:12
Re: Heirat - von ExAdmin - 20-01-2003, 10:04
[Kein Betreff] - von Jakow - 20-01-2003, 12:12
[Kein Betreff] - von Gast - 11-06-2005, 22:39
jued.Scheidung - von Gast - 23-06-2005, 12:02

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