(09-08-2022, 00:12)Sinai schrieb: Und ist die Kommission der Verfassungsrichter "unfehlbar" ?
Unfehlbarkeit spielt hier keine Rolle, aber Entscheidungen des Gerichts sind von einer Regierung zu befolgen. Das Parlament kann jederzeit mit Zweidrittelmehrheit Bestimmungen der Verfassung aendern, abgesehen von wenigen geschuetzten Paragraphen. Ich denke nicht, dass irgendeine heute existierende Partei die Paragraphen bzgl. Eigentums aendern wuerde.