27-12-2010, 13:39
Jep, bleibt aber trotzdem Sachausage und ist beispielsweise kein Urteil, (selbst) keine Konvention oder ein Glaubenssatz. Dass nach anderen vorweg festzulegenden Konventionen ein anderes Verständnis möglich ist, bestreitet hier niemand!
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard