25-12-2010, 17:14
(25-12-2010, 17:01)Franziskus schrieb: ... inwiefern gilt die Übertragung des Wortes "Zins" in diesem Zusammenhang als gesichert?...
Mir wurde vor Jahren die Übersetzung Max Hennings als sehr akurat empfohlen.
Ich frage mich allerdings in diesem Kontext, wie genau es die islamischen Banken mit Sure 2, 280 nehmen, ich zitiere:
"Wenn jemand in (Zahlungs-)Schwierigkeit ist, so übt Nachsicht, bis es ihm leichtfällt; schenkt ihr's jedoch als Almosen, so ist's besser für euch, so ihr es wisset."
Hier die Übersetzung von Rudi Paret:
Sure 2, 278-280
278 Ihr Gläubigen! Fürchtet Gott! Und lasst künftig das Zinsnehmen bleiben, wenn (anders) ihr gläubig seid!
279 Wenn ihr (es) nicht tut, dann sei euch Krieg angesagt von Gott und seinem Gesandten! Wenn ihr euch jedoch bekehrt (und auf weiteres Zinsnehmen verzichtet), steht euch euer (ausgeliehenes) Kapital (als Eigentum) zu, so dass weder ihr Unrecht tut (indem ihr Zins nehmt) noch euch Unrecht getan wird (indem man euch um euer Kapital bringt).
280 Und wenn (unter den Schuldnern, die Kapital zurückzahlen müssen) einer ist, der sich in Bedrängnis befindet, dann sei (ihm) Aufschub (gewährt), bis er Erleichterung gefunden hat. Es ist aber besser für euch, ihr gebt (dem, der in Bedrängnis ist) Almosen (indem ihr auf die Rückzahlung überhaupt verzichtet). (Das wird euch einleuchten) wenn (anders) ihr (richtig zu urteilen) wisst.
MfG B.