20-12-2010, 20:00
(20-12-2010, 19:00)t.logemann schrieb: "Advocatus Diaboli" bedeutet "Anwalt des Teufels".
Wörtlich ja - 'Advocatus diaboli' ist ein Fachausdruck im kath. Kirchenrecht -
der 'Anwalt des Teufels', der bei einem Heiligsprechungsprozess die Aufgabe hat
Argumente dafür zu finden, dass der Betreffende nicht heiliggesprochen wird,
d.h. er hat Alles auszugraben was der falsch gemacht/gesündigt hat...
() qilin

