18-12-2010, 19:25
Hallo Ekkard,
die Meisten dürften das mit dem 'mehr' schon begriffen haben, und dass eine Unverschämtheit durch ein Smiley nicht besser wird ist auch klar. Aber auch bei gewählter Ausdrucksweise kann man mit diesen 'Bilderchen' häufig etwas schnell und unkompliziert verdeutlichen - jedenfalls mir geht's so.
Die Frage hier, so wie ich sie verstanden habe, war, ob das 'Anklickbare-Links-Verbot' auch für Smileys gilt, und ob man dann erst ansuchen muss, damit ein gewünschtes (wie das 'Kopfkratz' - damit es niemand durch 'Schraube locker' ersetzen muss) erst in die offizielle Liste aufgenommen wird...
die Meisten dürften das mit dem 'mehr' schon begriffen haben, und dass eine Unverschämtheit durch ein Smiley nicht besser wird ist auch klar. Aber auch bei gewählter Ausdrucksweise kann man mit diesen 'Bilderchen' häufig etwas schnell und unkompliziert verdeutlichen - jedenfalls mir geht's so.
Die Frage hier, so wie ich sie verstanden habe, war, ob das 'Anklickbare-Links-Verbot' auch für Smileys gilt, und ob man dann erst ansuchen muss, damit ein gewünschtes (wie das 'Kopfkratz' - damit es niemand durch 'Schraube locker' ersetzen muss) erst in die offizielle Liste aufgenommen wird...

() qilin