29-11-2010, 13:21
MaSofia schrieb:Wenn die Gesetze des AT nicht geschichtlicher Art sind, sondern eine Art von Allgemeinwissen –
Natürlich sind diese Texte "geschichtlicher Art". Jeder Text hat seine Geschichte. Das muss ja nicht heißen, dass die Texte historische Begebenheiten beschreiben.
Gläubige Juden verstehen unter "ihrem Gesetz" gottgegebene Normen, nach denen sich der (jüdische) Mensch zu richten habe.
Für den Rechtshistoriker ist das jüdische Gesetz eine Sammlung von Rechtstexten, die verschiedenen Zeiten und dem Gewohnheitsrecht von Stammesgesellschaften entstammen.
MfG B.