22-11-2010, 16:46
(15-11-2010, 22:28)petronius schrieb: also keine gleichberechtigungEs kommt darauf an, was damit nun genau gemeint und verwirklicht wird. Richtig ist, dass es hier klare Rollenbilder mit jedem Geschlecht eigenen Rechten und Pflichten gibt. Diese wirken sich aber hauptsächlich nach Innen und im sakralen Zusammenhang aus. In Bereichen, wo man in der Gesellschaft Gleichberechtigung bei den Geschlechtern verankert, findet man dieses ebenso in orthodoxen Kreisen. In diesem sozialen und gesellschaftlichen Bereich kann man somit sehr wohl hier von Gleichberechtigung sprechen, welche dann auch weiter geht, als in modernen Gesellschaften. So gibt es bspw. die Pflicht zu gleichem Lohn bei gleicher Arbeit. Und dieses betrifft hier nicht nur die Geschlechter sondern z. B. auch Behinderte, wovon man ausserhalb dieser Gesellschaft noch träumen kann.
(15-11-2010, 22:28)petronius schrieb: es ist immer die frage, wie eine "gesetz" gehandhabt wird - z.b. als wörtlich zu nehemende unveränderliche festlegung oder als richtschnur für das verhalten in aktuellen verhältnissenJa, sicher ist das so. Das Überfahren von Roten Ampeln ist verboten, nur einige handhaben dieses eben als veränderlich und passen es den aktuellen Verhältnissen an. Strafbar und gefährlich bleibt es für alle...