14-11-2010, 14:22
(14-11-2010, 13:02)Ekkard schrieb: Formal hast du Recht. In dem Link ging es aber um den beginnenden Irak-Krieg, bei dem angemeldete und spontane Demonstrationen schließlich "in einen Topf" geworfen worden waren
bei der frage, ob blockade nötigung ist, geht es im wesentlichen nicht um die formalie, ob und welche demo angemeldet ist
Die Angeklagten haben keine Gewalt im Sinne von § 240 Abs.1 StGB ausgeübt. Gewalt ist nach neuerer Rechtsprechung eine wenn auch geringe Kraftentfaltung des Täters mit der Folge physischer Zwangswirkung bei dem Opfer (BVerfGE 92,1; Tröndle/Fischer, StGB, 52.Aufl., § 240 Rn.20 ff.).
Selbst wenn den Angeklagten die Entfaltung der Kraft zuzurechnen ist, die hier aufgewendet wurde, um den in erster Reihe im Stau unmittelbar vor der Gruppe der Sitzdemonstranten zum Stehen gekommenen LKW anzuhalten, so kann keine physische Zwangswirkung bei den (weiteren) Opfern, d.h. den Verkehrsteilnehmern ab der zweiten Reihe im Stau, festgestellt werden, die von den Angeklagten zu verantworten wäre
b) Die Angeklagten haben nicht verwerflich bzw. sozialwidrig i.S.v. § 240 Abs.2 StGB gehandelt
es geht darum, daß eine blockade noch kein gewaltakt ist oder ein verwerflicher oder sozialwidriger akt
Zitat:Es macht mir einfach Sorge, wie Rechtsauffassungen konstruiert werden und sich festsetzen, die jedem Terroristen, ja sogar ganz normalen Verbrechen entsprechen: "Ich sehe mein Handeln als gerechtfertigt, weil ...", und dann kommt irgendein partikuläres Interesse, was angeblich eine großzügige Rechtsauslegung legitimiert (nicht legalisiert)
ah - das urteil zur angeblichen nötigung durch blockade hat mit stuttgart 21 nichts zu tun, wohl aber "Terroristen, ja sogar ganz normalen Verbrechen"...
ekkard, du hast dich soeben endgültig ins aus geschossen. das ist nicht besser als der vergleich von polzisten mit mauerschützen
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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