11-11-2010, 09:54
(11-11-2010, 00:39)t.logemann schrieb: Zitat:
das deutsche beamtentum samt -recht geht auf den alten fritz bzw. die preußen zurück
Viiiieeel früher.... ("Schulze" und "Büttel").... - aber der olle Fritz hat's erstmals "in Form gegossen"
na also - dann kannst du ja deine nazis wieder eintüten
Zitat:Aber in der Privatwirtschaft kann der Angestellte - genügendes Selbstbewusstsein vorausgesetzt - seine eigene Meinung haben, diese zur Diskussion stellen
du bist echt drollig
mein chef gibt mir den auftrag, für einen kunden eine ringwasserleitung auszulegen (das hat der nämlich bei uns in auftrag gegeben und zahlt gutes geld dafür), und ich fange dann an, mit meinem chef darüber zu diskutieren, ob das wirklich sinnvoll ist und ich nicht vielleicht aus privaten gründen bevorzugen würde, daß der kunde weiter seine alte stichwasserleitung betreibt
stellst du dir das so vor?
du hast ja mal angedeutet, nicht mehr berufstätig zu sein...
(11-11-2010, 00:39)t.logemann schrieb: aber im Rahmen einer "Nachbereitung" eines Einsatzes muss es "dem Bematen" schon möglich sein, im Nachhinein den Einsatz und Einsatzbefehl auch offen in Frage zu stellen. Und das - ist mindestens bei der Polizei in Deutschland kaum möglich.
also wieder ein neues karnickel aus dem hut gezogen...
jetzt soll es auf einmal um die nachbereitung" gehen und nicht mehr darum, daß der polizist den befohlenen schlagstockeinsatz verweigern kann
ob und wie eine solche nachbereitung abläuft, weiß ich nicht - und vermute mal schwer, du ebenso wenig
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)