08-11-2010, 10:51
Tja, lieber qillin,
da stellt sich die Frage nach der "weitgehend objektiven Zwischeninstanz" an die sich der Beamte (und fallweise auch der nicht beamtete Bürger) wenden kann. Und die - gibt's nicht.
Diese "Zwischeninstanz" müsste von der Allgemeinheit, also vom Staat bezahlt werden, und dürfte ausschliesslich dem naitionalen, dem europäischen Recht und den internationalken Menschenrechten verpflichtet sein. Und da gibt's in den sogeannten demokratischen Rechtsstaaten weltweit keine solche Instanz - stattdessen gibt's halt den Meinungskonflikt zwischen Bürgerrechtsbewegung und Staatsrechtsphilosphie.
da stellt sich die Frage nach der "weitgehend objektiven Zwischeninstanz" an die sich der Beamte (und fallweise auch der nicht beamtete Bürger) wenden kann. Und die - gibt's nicht.
Diese "Zwischeninstanz" müsste von der Allgemeinheit, also vom Staat bezahlt werden, und dürfte ausschliesslich dem naitionalen, dem europäischen Recht und den internationalken Menschenrechten verpflichtet sein. Und da gibt's in den sogeannten demokratischen Rechtsstaaten weltweit keine solche Instanz - stattdessen gibt's halt den Meinungskonflikt zwischen Bürgerrechtsbewegung und Staatsrechtsphilosphie.